Tätigkeiten im Bereich M&A (Mergers & Acquisitions) nicht versicherbar?

Sie fragen - Wir antworten | Dezember 2010

Frage: Ich bin als Unternehmensberater an einer Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) mit einer Versicherungssumme von 500.000 Euro interessiert. In den Consulting-Haftpflicht VSH Bedingungen Hiscox 01-2008 habe ich gelesen, dass unter Ziffer II, Abs. 6 „Ansprüche wegen der Begutachtung des Wertes von Unternehmen“ und unter Ziffer II, Abs. 7 „Ansprüche wegen der Vermittlung oder des Verkaufs Unternehmen und Unternehmensteilen“ nicht versichert sind. Sind diese Tätigkeiten im Bereich M&A über die Consulting-Haftpflicht grundsätzlich nicht versicherbar?

Antwort von exali

Ralph Günther: Die Tätigkeiten im so genannten M&A Bereich sind trotz der von Ihnen zitieren Ausschlüsse durch die Leistungserweiterung «Mergers & Acquisitions» versicherbar. Diese Leistungserweiterung können Sie direkt bei der Antragstellung - oder während der Vertragslaufzeit über die Upgrade-Funktion im Kundenbereich „Mein exali“ nachträglich mit einschließen.

In diesem Fall wird folgender Zusatz in den Versicherungsschein mit aufgenommen:
„Mergers & Acquisitions: Versicherungsschutz besteht auch für die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei

  • Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen, der Unternehmensnachfolge,
  • der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung.

In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen.“

Auch ohne die Leistungserweiterung Mergers & Acquisitions haben wir in den Besonderen Bedingungen von exali geregelt, dass Versicherungsschutz für Ansprüche wegen fehlerhafter Berechnungen über Renditen, Erträge und Einsparungen gewährt wird, soweit diese auf der Basis anerkannter betriebswirtschaftlicher Berechnungsmethoden erstellt werden.

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