Soll der Versicherungsbeginn mit dem ersten Projektstart zusammenfallen?

Sie fragen - Wir antworten | Januar 2012

Frage: Ist es korrekt, dass es keine Wartezeit zwischen Vertragsabschluss und Eintritt des Versicherungsschutzes gibt?

Dies hätte für mich als Existenzgründer den Vorteil, die Versicherung erst unmittelbar bevor Beginn des ersten Kundenprojektes abschließen zu müssen.

Antwort von exali

Ralph Günther: Eine Wartezeit gibt es nicht. Daher können Sie die Versicherung auch erst kurz vor dem Projektstart beantragen.

Bitte bedenken Sie jedoch, dass nicht nur aus Kundenprojekten Risiken entstehen.
Bereits bei der Existenzgründung können aus der Wahl des Namens, der Einrichtung einer Homepage (Stichwort: Verstöße gegen Marken- und Urheberrechte) und Gesprächen mit ersten potentiellen Kunden (Stichwort: Verschulden bei Vertragsverhandlungen) Haftungsrisiken entstehen.

Versichert sind diese Risiken natürlich nur, wenn bereits eine Versicherung besteht.

Ein rückwirkender Versicherungsschutz für Verstöße vor Versicherungsbeginn besteht bei der Consulting-Haftpflicht nicht.

Versicherungstechnisch bedeutet dass, es sind nur Verstöße versichert, die während des Versicherungszeitraumes eintreten (sogenannte Verstoßtheorie).

Da die Consulting-Haftpflicht unter anderem auch die genannten Rechtsverletzungen versichert, empfehlen wir, bereits mit Firmengründung die Consulting-Haftpflicht zu beantragen.

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