Antwort von exali
Ralph Günther: Vielen Dank für diese Frage zur genaueren Begriffsdefinition. Zunächst: Die Versicherungssumme, in diesem Fall auch "Deckungssumme" genannt, stellt die Höchstleistung bei einem Versicherungsfall dar. Und diese Deckungssumme steht zwei Mal im Jahr zur Verfügung, das also bedeutet "2-fach maximiert".
Ein Beispiel macht die Begriffe und die Leistungen, die dahinter stecken, noch deutlicher:
Ausgangsbasis ist eine Deckungssumme von 500.000 € für Vermögensschäden. "2-fach maximiert" bedeutet hier: Es stehen eine Million € für Schadenersatzzahlungen aufgrund Vermögensschäden zur Verfügung – und das pro Versicherungsjahr (von der Antragstellung bis zur Hauptfälligkeit). Für einen einzelnen Vermögensschaden werden dabei nicht mehr als 500.000 € gezahlt, es liegt also eine Deckelung pro Versicherungsfall vor.
Somit ist die Zahl der Schäden pro Versicherungsjahr nicht begrenzt, sondern die Höhe des einzelnen Schadens.
Im oben skizzierten Beispiel sind das 500.000. € bei einem Vermögensschaden. Die Summe aller Schäden eines Versicherungsjahres darf nach den Vorgaben des Beispiels bei einem Vermögensschaden eine Million € nicht überschreiten.
Theoretisch wären auch vier Vermögensschäden gedeckt mit Einzelsummen von 250.000 €, 500.000 €, 150.000 € und 100.000 €.
Die so genannten Kostenpositionen (das sind Kosten für Anwalt, Sachverständige, Zeugen, Gericht, Reise, Schadenminderung- und Schadenregulierung) stehen zusätzlich zu den Deckungssummen zur Verfügung. Das heißt: Sie werden nicht auf die Deckungssumme angerechnet. Dadurch kann die tatsächliche Leistung der Versicherung für einen Haftpflichtschaden auch die im Beispiel genannten eine Million € übersteigen.
WICHTIG: Diese Regel gilt nicht bei Schadenfällen in den USA und Kanada.
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