Ihre exali HOTLINE
|
+49 (0) 1802 39 25 40 (0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42 €/Min) |
II. Häufige Fragen: Zum Vertragsumfang
- Welche Berater, Manager, Trainer und Consultingunternehmen können sich über die exali consulting-Haftpflicht versichern?
- Welche Tätigkeiten sind über die exali consulting-Haftpflicht versichert?
- Welche Einschränkungen (Ausschlüsse) gibt es in der Berater-Versicherung?
- Sind weitere Niederlassungen im In- und Ausland mitversichert?
- In wie weit kann ich Vorumsätze bzw. alte Aufträge mitversichern?
- Sind auch Eigenschäden durch die consulting-Haftpflicht versichert?
- Was ist über den RPC-Baustein versichert?
- Gibt es Vorteile für Existenzgründer bzw. Startup-Unternehmen?
- Welche Vorteile ergeben sich durch die frei kombinierbaren Versicherungsbausteine?
- Welche Vorteile habe ich bei der Auswahl eines der Komplett-Pakete (Standard und Exklusiv)?
- Welche Selbstbeteiligung (SB) gilt im Vertrag?
- Gilt mein exali consulting-Haftpflicht Vertrag auch bei der Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH oder andere Gesellschaftsform?
- Welche Personen sind bei einer Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG durch die consulting-Haftpflicht versichert?
- Besteht Versicherungsschutz, wenn ich zusätzlich zur Tätigkeit in meiner eigenen GmbH noch als freiberuflicher bzw. selbständiger Consultant arbeite?
- Habe ich Versicherungsschutz auch nach Kündigung meines Vertrages (Nachhaftung)?
- In welchen Ländern besteht durch den Vertrag Versicherungsschutz?
- Wer ist die Versicherung HISCOX?
1. Welche Berater, Manager, Trainer und Consultingunternehmen können sich über die exali consulting-Haftpflicht versichern? |
nach oben |
1.1. Unternehmensberater
Unternehmenberater (volks- u. betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung), (Senior)Consultants, Business- und Managementberater, (Business)Analysten, Controller, Strategieberater, Organisationsberater, Prozessberater, Managementberater, Management Auditor
1.2. Personalberater und Vermittler
Personalberater, Personalvermittler (kaufmännisch), Personalcontroller, Headhunter, Recruiter, E-Recruiter, Recruiting Process Manager, Outplacement
1.3. Markt- und Meinungsforscher
Marktforscher und Meinungsforscher, market research Analyst (nicht Bank- und Investmentbereich)
1.4. Projektleiter und Manager
Projektleiter, Projektmanager, Projektcontroller, Programm Manager (selbständig/freiberuflich), Qualitätsmanager (QM/ TQM/ EFQM), Auditor, Testmanager
1.5. Trainer
Freiberuflicher Dozent (z.B. Schulungen, Seminare), Trainer, Coach, Mediator, Moderator, Supervisor
1.6. externer Datenschutzbeauftragter
Hinweis: Die consulting-Haftpflicht kann unabhängig von der Rechtsform abgeschlossen werden. D.h. den Antrag kann z.B. eine Einzelfirma, GmbH, UG, GmbH & Co. KG, KG, Limited oder AG stellen.
2. Welche Tätigkeiten sind über die exali consulting-Haftpflicht versichert? |
nach oben |
2.1. Unternehmensberater (volks- u. betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung), Business- und Managementberater, (Business)Analysten, Controller
- Beratung im Zusammenhang mit Existenzgründung und Firmengründung; Auslagerung (Outsourcing); Umstrukturierung; Kostensenkung; Rationalisierung; Einführung neuer Technologien; Risk-Management; Arbeitsmethoden und Systeme; Buchführung; Rechnungswesen und Controlling; Finanzierung und Fördermittel; Cash-flow-Beratung und Planung;
- Beratung in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Merchandising; Außenwirtschaftsberatung;
- Gutachterliche Beurteilung bestehender Betriebs- oder Marktverhältnisse (Marktanalyse);
- Managementberatung u.a. in den Bereichen Strategie, Organisation, Leadership und Marketing;
- Strategieentwicklung, -planung und Umsetzung;
- Beschaffungs- und Einkaufsoptimierung;
- Organisationsdiagnose;
- Qualitätsmanagement, Umweltmanagement und Auditierung;
- Sicherheits- und Datenschutzberatung;
2.2. Personalberater, Personalvermittler, Personalcontroller, Recruiter, E-Recruiter, Recruiting Process Manager
- Personalsuche/ Personal-Recruitment (Headhunting); Personalauswahl und Vermittlung;
- Beratung, Unterstützung und Durchführung von Bewerbungsgesprächen, Eignungstests und Assesment-Center (AC´s), sowie Informationsveranstaltungen;
- Entwicklung, Gestaltung und Vermittlung von Personal- und Stellenanzeigen, sowie deren Schaltung in den Medien;
- Personalwirtschaftliche Potential- und Kapazitätsanalysen; Personalmarketing; Organisations-Audits;
- Personalschulung; Personalentwicklung; Weiterbildung; Workshops; training on the job;
- Qualitäts- und Transferkontrolle (z.B. Mitarbeiterbefragungen, Coaching);
- Personalwirtschaftliche Unternehmensbewertungen;
2.3. Markt- und Meinungsforscher; market research Analyst (nicht Bank- und Investmentbereich)
- Planung und Durchführung von Marktanalysen und Meinungsumfragen (z.B. Interviews, Tests, Mailings, CRM);
- Auswertung und Aufbereitung von Umfrageergebnissen;
- Beratung im Zusammenhang mit Marktbefragungen, z.B. zur Methodik, Realisierbarkeit, Kosten, Zielgruppen und Marktpotentialen;
- Kosten-Nutzen-Analyse;
- Orientierung nach Distributionswegen;
2.4. Projektleiter; Projektmanager, Projektcontroller, Programm Manager, Qualitätsmanager (QM/ TQM/ EFQM), Auditor, Testmanager
- sämtliche Management-Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Leitung eines Projektes (Definition, Auftrag, Planung, Durchführung, Kontrolle, Abschluss) u.a. in den Bereichen Integrationsmanagement, Inhalts- und Umfangsmanagement, Terminmanagement, Kostenmanagement, Qualitätsmanagement (z.B. TQM, EFQM), Personalmanagement, Kommunikationsmanagement, Risikomanagement, Beschaffungsmanagement;
- Durchführung von Audits z.B. zur Bewertung von Prozessen hinsichtlich der Erfüllung von Anforderungen und Richtlinien;
- Evaluation z.B. von Managern und Führungskräften;
- Planung und Steuerung von Testprozessen sowie Durchführung von Reviews;
2.5. freiberuflicher/ selbständiger Dozent, Trainer, Coach, Mediator, Moderator, Supervisor
- Planung und Durchführung von Schulungen und Seminaren, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen;
- Planung und Durchführung von Personalschulungen, Coaching, Mediation und Moderation z.B. in den Bereichen Management, Vertrieb, Personalentwicklung, Systemeinführung;
2.6. externer (freiberuflicher) Datenschutzbeauftragter
- Überwachung der Datenverarbeitung und von Datenverarbeitungsprogrammen;
- Einweisung und Schulung von datenverarbeitendem Personal;
- Durchführen von Vorabkontrollen und Audits
- Einrichten und Führen öffentlicher Verfahrensverzeichnisse;
- Beratung in allen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz;
- Bearbeitung von Auskunftsersuchen von Betroffenen;
- Gestaltung von Datenschutzkonformen Formularen und Verträgen;
3. Welche Einschränkungen (Ausschlüsse) gibt es in der Berater-Versicherung? |
nach oben |
Wie bei jedem Versicherungsvertrag bestehen auch für die exali consult-Haftpflicht gewisse Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen, unter anderem:
Beispiel für Risikoausschlüsse der consult Vermögensschaden-Haftpflicht:
- Büro- bzw. Betriebshaftpflichtrisiko (inkl. Umweltbasishaftpflicht)
Hinweis: Diese ist im optionalen Baustein Büro-& Betriebshaftpflicht enthalten - Ansprüche aus Prospekthaftung
- Ansprüche wegen der Tätigkeit als Insolvenzverwalter
- Ansprüche wegen der Begutachtung des Wertes von Unternehmen oder Unternehmensteilen
- Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Auftraggebers
- Ansprüche aus individuell mit dem Kunden / Auftraggeber vereinbarter Vertragsstrafen, Garantie- oder Erfolgszusagen
- Ansprüche wegen des Nichteintreffens von Prognosen über Renditen, Erträge, Einsparungen, Kosten, steuerliche Wirkungen, Bauzeiten oder Liefertermine
- Ansprüche, die sich aus Geldstrafen, Bußen oder Entschädigungen mit Strafcharakter ergeben
- Ansprüche wegen Softwareentwicklung, Domain-Name-Registrierung, Host- oder Content-Providing (Veröffentlichung fremder oder eigener Inhalte im Internet)
Achtung: exali Sonderregelung durch Sideletter (Rahmenvereinbarung) - Die erlaubte berufliche Tätigkeit als IT- oder Telekommunikationsunternehmen sowie als Werbe- oder Grafikagentur gilt in untergeordnetem Umfang mitversichert
Hinweis: Rechtsverbindlich sind die ausformulierten Ausschlüsse der consult Vermögensschadenhaftpflicht Bedingungen über HISCOX:
exali consult Vermögensschadenhaftpflicht Bedingungen 01-2008
Beispiel für Risikoausschlüsse in der exali consult Büro- & Betriebshaftpflicht:
- Vermögensschäden aus dem Leistungs- und Dienstleistungsrisiko
Hinweis: Diese Schäden sind bereits über den Grundbaustein der Vermögensschaden Haftpflicht versichert - Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung
- Ansprüche, die sich aus Geldstrafen, Bußen oder Entschädigungen mit Strafcharakter (z.B. punitive oder exemplary damages)
- Schäden an fremden beweglichen Sachen, wenn diese z.B. gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen sind
- Ansprüche wegen Schäden an Kommissionsware
- Rückruf von Produkten und der damit in Verbindung stehenden Kosten; Ansprüche wegen Produktfehlern
- Ansprüche gegen rechtlich selbständige Tochterunternehmen und ausländische unselbständige Niederlassungen, wenn diese im Versicherungsschein nicht namentlich genannt sind
- Ansprüche wegen Anlagen des Versicherungsnehmers, die nach dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen
Hinweis: Rechtsverbindlich sind die ausformulierten Ausschlüsse der
exali consult Bürohaftpflicht & Betriebshaftpflicht Bedingungen 11-2008
4. Sind weitere Niederlassungen im In- und Ausland mitversichert? |
nach oben |
- mitversichert gelten Leistungen und Tätigkeiten von inländischen Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Zweigstellen ohne namentliche Nennung;
- die Mitversicherung von Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Zweigstellen im Ausland muss individuell vereinbart werden;
5. In wie weit kann ich Vorumsätze bzw. alte Aufträge mitversichern? |
nach oben |
- Sie können den Online-Antrag maximal einen Monat in die Vergangenheit stellen und somit ein kürzlich begonnenes Projekt versichern, wenn noch kein Schaden eingetreten ist.
- Eine Vorversicherung, die über einen Monat hinaus geht, bedarf der individuellen Vereinbarung.
6. Sind auch Eigenschäden durch die consulting-Haftpflicht versichert? |
nach oben |
Im Rahmen der consult-Vermögensschadenversicherung sind folgende Eigenschäden beitragsfrei mitversichert:
- Zerstörung der eigenen Website/Homepage durch unbefugte Dritte (z.B. Hackerangriff). Geleistet wird für die Wiederherstellung der Website.
- Unredlichkeit (Untreue, Unterschlagung, Betrug) Ihrer eigenen Mitarbeiter (angestellte und freie Mitarbeiter)
Beispiel: Ihr Mitarbeiter verwendet die Firmenkreditkarte für private Zwecke oder bedient sich an der Firmenkasse. - Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 € je Schadenfall.
7. Was ist über den RPC-Baustein versichert? |
nach oben |
Der RPC-Baustein versichert für einen Jahresbruttobeitrag von 220,15 € (für Österreich 205,35 €) das Eigenschadenrisiko Ihrer vergeblichen Aufwendungen, die durch den Rücktritt des Auftraggebers entstehen können. Für Startup-Unternehmen und Existenzgründer ist der Jahresbeitrag auf 187,13 € rabattiert (für Österreich 174,55 €).
Unter «vergebliche Aufwendungen» fallen alle Personal- und Sachaufwendungen, die Sie getätigt haben, weil Sie von einem erfolgreichen Abschluss des Auftrages oder Projektes ausgegangen sind, welcher jedoch nicht eingetreten ist.
Beispiel: Nach einigen Terminüberschreitungen und mehrfachem Nachbessern ist Ihr Kunde mit Ihrer abgelieferten Leistung immer noch nicht zufrieden und tritt vom Vertrag zurück. Sie hatten für das vier Monate dauernde Projekt erhebliche Aufwendungen. Insbesondere müssen Sie auch Subunternehmer bezahlen, die Sie für das Projekt beauftragt hatten. Diese vergeblichen Aufwendungen bezahlt der Versicherer (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) auf Basis dieses Zusatzbausteines.
Hinweis: Es gibt folgende Einschränkung: der Rücktritt des Auftraggebers darf nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen.
8. Gibt es Vorteile für Existenzgründer bzw. Startup-Unternehmen? |
nach oben |
Ja, für Existenzgründer (Aufnahme der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit bzw. Firmengründung nicht älter als 12 Monate) und Startup-Unternehmen gibt es einen 15 %-igen Rabatt auf alle Tarifbausteine und Komplettpakete (Standard- und Exklusiv-Deckung). Der Rabatt entfällt automatisch zur übernächsten Hauptfälligkeit.
9. Welche Vorteile ergeben sich durch die frei kombinierbaren Versicherungsbausteine? |
nach oben |
Sie können sich durch die kombinierbaren Bausteine Ihren persönlichen Versicherungsschutz zusammenstellen. Mit dem Online-Bausteinrechner können Sie dabei einfach und schnell das gewünschte Angebot kalkulieren. Sollten Sie mit einem unserer Komplett-Pakete (Standard- und Exklusiv-Deckung) besser fahren, als mit der von Ihnen ausgewählten Kombination, erhalten Sie automatisch den entsprechenden Hinweis im Bausteinrechner.
Systematik der Tarifbausteine:
Die Basis der exali consult-Haftpflicht bildet der Vermögensschadenbaustein (VSH) mit drei unterschiedlichen Deckungssummen (250.000,00 € bis 1.000.000,00 €). Diese können Sie um den RPC-Baustein (RPC) ergänzen.
Zusätzlich können Sie Personen- und Sachschäden über den Büro- & Betriebs-Haftpflichtbaustein mit drei unterschiedlichen Deckungssummen (2 Mio. € bis 5 Mio. €) versichern.
10. Welche Vorteile habe ich bei der Auswahl eines der Komplett-Pakete (Standard und Exklusiv)? |
nach oben |
Die angebotenen Komplettpakete (Standard- und Exklusiv-Deckung) beinhalten alle angebotenen Bausteine (VSH, BHV und RPC), jedoch mit unterschiedlichen Deckungssummen für Vermögensschäden sowie für Personen- und Sachschäden. Im direkten Vergleich mit der Auswahl der Einzelbausteine können Sie nochmals bis zu 21 % sparen (Startup-Unternehmen und Existenzgründer bis zu 34 %).
Dieser hohe Rabatt ist möglich, da bei der Auswahl aller Tarifbausteine ein Risikoausgleich unter den einzelnen versicherten Risiken stattfindet. Durch diesen «internen Risikoausgleich» kann der Versicherer günstiger kalkulieren. Diesen Vorteil geben wir an Sie weiter.
11. Welche Selbstbeteiligung gilt im Vertrag? |
nach oben |
Die Selbstbeteiligung beträgt in der exali consult Vermögensschaden-Haftpflicht, sowie in der exali consult Büro- & Betriebshaftpflicht jeweils 500,00 € pro Schadensfall (verbesserte Regelung für exali).
12. Gilt mein exali consulting-Haftpflicht Vertrag auch bei der Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH oder andere Gesellschaftsform? |
nach oben |
Die Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH, Limited oder andere Rechtsform ist völlig unproblematisch und vor allem ohne Mehrbeitrag. Aufgrund der Umfirmierung wird der im Versicherungsschein (Police) genannte Versicherungsnehmer geändert. Dies ist ein so genannter Versicherungsnehmer-Wechsel. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und die neue Bankverbindung per Mail mitteilen.
Automatisch sind alle Geschäftsführer und Mitarbeiter (angestellt oder freiberuflich) der neuen Firma beitragsfrei mitversichert. Eingeschlossen sind ebenfalls Subunternehmer, Volontäre und Praktikanten.
13. Welche Personen sind bei einer Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG durch die consulting-Haftpflicht versichert? |
nach oben |
Die consult-Haftpflichtversicherung gilt bei Gesellschaften nach PartGG, wie auch bei einer GbR, für sämtliche Personen der (Partnerschafts-)Gesellschaft. Mitversichert sind ebenfalls weitere Mitarbeiter (angestellt oder freiberuflich), Subunternehmer sowie Volontäre und Praktikanten der Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG.
14. Besteht Versicherungsschutz wenn ich zusätzlich zur Tätigkeit in meiner eigenen GmbH noch als freiberuflicher bzw. selbständiger Consultant arbeite? |
nach oben |
Unter der Voraussetzung, dass Sie Gesellschafter und Geschäftsführer bei der GmbH sind, können wir ebenfalls Ihre Tätigkeiten als freiberuflicher bzw. selbständiger Berater über Ihre Einzelfirma außerhalb der GmbH mitversichern. Dies wird über eine Nebenabrede unter den «Besonderen Deckungsvereinbarungen» im Versicherungsschein dokumentiert. Bei der Jahresmeldung ist der Umsatz der Einzelfirma dem Umsatz der GmbH zuzurechnen und mit anzugeben.
15. Habe ich Versicherungsschutz auch nach Kündigung meines Vertrages (Nachhaftung)? |
nach oben |
Ja, Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer bis zu drei Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (Nachhaftungsfrist). Die Tätigkeit oder Dienstleistung, die zu dem gemeldeten Schaden führte (Verstoß), muss jedoch vor dem Ablauf des Versicherungsvertrages erbracht worden sein.
Hinweis: Im Vermögensschaden-Haftpflicht-Baustein (VSH) ist dies eine besondere Vereinbarung durch unseren
exali consult Sideletter (Rahmenvereinbarung) 11-2008.
16. In welchen Ländern besteht durch den Vertrag Versicherungsschutz? |
nach oben |
16.1. Vermögensschaden-Haftpflicht (VSH Baustein)
Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, die vor Gerichten der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU), des EWR oder der Schweiz geltend gemacht werden und auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
16.2. Bürohaftpflicht & Betriebshaftpflicht (BHV Baustein)
Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, die vor Gerichten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des EWR oder der Schweiz geltend gemacht werden und auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.
Hinweis: Für Ansprüche in Verbindung mit der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen besteht weltweiter Versicherungsschutz!
17. Wer ist die Versicherung HISCOX? |
nach oben |
Erfahrung
Als Partner für unsere exali consulting-Haftpflicht haben wir den Versicherer HISCOX AG gewählt. Die HISCOX ist ein Spezialversicherer und hat durch ihr Londoner Stammhaus (gegründet 1901!) bereits seit mehr als 10 Jahren Erfahrung in der Absicherung von Unternehmensberatungen und Consultants.
Hervorragende Schadenabwicklung
Seit 2003 haben wir sehr gute Erfahrung mit der HISCOX in der Absicherung von IT-Risiken, sowie seit 2008 in der Absicherung von Medienberufen gemacht. Das Know-how in der Schadenabwicklung ist hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen auf dem angelsächsischen Markt sowie an der Positionierung als Spezialversicherer.
Rating
Internationale Ratingagenturen wie z.B. Standard & Poor's und A.M. Best bescheinigen der HISCOX ein solides Wirtschaften und haben das langfristige Rating nochmals nach oben gesetzt. Damit gehört die HISCOX zu einem der wenigen Versicherer deren Rating in Zeiten der Finanzkrisen herauf gestuft wurde. A.M. Best-Rating zu Finanzkraft vom September 2008: A (Excellent), zuvor A-
Positionierung als Spezialversicherer
Die HISCOX AG ist die Deutsche Niederlassung der HISCOX Insurance Company Ltd. (Versicherungsgesellschaft nach europäischem Recht) und seit 1995 auf dem deutschen Markt tätig. Neben der Niederlassung in München unterhält die HISCOX weitere Büros in Köln und in Hamburg. Die HISCOX plc, zu der auch das HISCOX Syndicate 33 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 1,65 Mrd. Euro (Stand 2005) und beschäftigt derzeit ca. 700 Mitarbeiter. Die HISCOX plc ist an der London Stock Exchange mit einer Marktkapitalisierung von ca. 1,38 Mrd. Euro gelistet. Im Bereich Kunst und hoher Vermögenswerte ist die HISCOX Europas größter Spezialversicherer.
Neben dem Mutterhaus in London existieren Niederlassungen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich, Spanien, Niederlande, USA (Ost- und Westküste) sowie auf den Bermudas und auf Guernsey.
Highlights der Berater-Haftpflicht
|
|



