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Die consulting-Haftpflicht zur Absicherung beruflicher Gefahren
Externe Berater, Manager und Trainer stehen mit ihrer Beratung und ihrer Maßnahme ganz besonders im Fokus des Auftraggebers. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten steigen die Anforderungen an externe Consultants verständlicherweise noch. Bereits kleine Fehler oder Unachtsamkeiten durch die Verletzung von Mitteilungs-, Aufklärungs- und Beratungspflichten können zu großen Schäden führen. Für die jeder Auftraggeber die Ursachen und den Verantwortlichen suchen wird. Vertraglich kann die Haftung von externen Consultants zwar begrenzt, niemals aber völlig ausgeschlossen werden.
Die Tätigkeitsfelder und somit auch die Schadenpotentiale sind für Unternehmensberater enorm umfassend. Sie reichen von der Beratung in betriebswirtschaftlichen und personalwirtschaftlichen Angelegenheiten, über IT- und EDV-Consulting bis hin zu betriebspsychologischen und soziologischen Fragestellungen (Mitarbeiterbefragungen, Kundenbefragungen, Marktforschung). Der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung wird daher oft schon vom Mandanten gefordert und ist ein unerlässlicher Bestandteil Ihres persönlichen Risikomanagements.
Die Praxis zeigt, dass Schäden nicht nur bei der reinen „praktischen“ Umsetzung von Projekten z.B. bei einer Softwareimplementierung entstehen, sondern auch oder gerade bei den planenden, beratenden und überwachenden Tätigkeiten.
Die beschriebenen Gefahren werden von der exali consulting-Haftpflichtversicherung über den Vermögensschadenbaustein «VSH» versichert.
Highlights der Berater-Haftpflicht
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