Der Begriff "dread disease" bedeutet so viel wie "schwere Krankheit". Es handelt sich hierbei um eine Versicherungsform, die aus dem angloamerikanischen Raum stammt. Sie wird inzwischen auch von einigen deutschen Lebensversicherern angeboten.
Diese Versicherungen leisten nur bei einer festgelegten Anzahl von Diagnosen, die in den Versicherungsbedingungen genau formuliert werden. Die Leistung erfolgt in Form einer einmaligen Kapitalauszahlung und ist unabhängig davon, ob die Person noch weiter arbeitet oder sich eine Tätigkeit sucht, die mit den gesundheitlichen Einschränkungen noch ausgeübt werden kann. Bei den meisten Anbietern erlischt der Vertrag nach der Leistung.
Bei den meisten versicherten Diagnosen handelt es sich um lebensbedrohliche Krankheiten. Zum Standard gehören z.B.: Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, multiple Sklerose, Nierenversagen und Bypass-Operationen.
Bei einigen Anbietern sind allerdings auch z.B. Blindheit, Gehörlosigkeit oder allgemein die Pflegebedürftigkeit mit abgedeckt. Insgesamt sind meist zwischen 30 und 40 verschiedene Diagnosen versichert.
Die versicherten Krankheiten haben zwar allesamt in der Regel einen heftigen Lebenseinschnitt zur Folge, müssen aber Dank des medizinischen Fortschritts keineswegs zwangsläufig zum Tode führen. Da die Versicherungssumme nicht zweckgebunden ist, kann sie frei eingesetzt werden - je nach Art und Schwere der Diagnose z.B. für von der Krankenversicherung nicht abgedeckte spezielle Therapieformen, Umbau der eigenen Immobilie, Erfüllung persönlicher Wünsche oder auch als Polster für eine Auszeit, um vielleicht die bisherige Lebensplanung zu überdenken.
Teilweise werden Dread Disease-Policen als so genannte Keyman-Absicherung in Kombination mit einer versicherten Todesfall-Leistung abgeschlossen. Dies bedeutet: Ein Unternehmen versichert z.B. seinen Geschäftsführer oder einen anderen wichtigen Mitarbeiter in einer "Schlüsselposition", um die finanziellen Konsequenzen seines Ausfalls durch Tod oder eine schwere Krankheit durch eine einmalige Kapitalleistung kompensieren zu können. Auch hier muss sich die Firma darüber im Klaren sein, dass nur konkret definierte Krankheitsfälle abgedeckt sind.
Da die DD-Versicherung nur einen begrenzten Umfang an Erkrankungen abdeckt und insbesondere die häufig zu einer BU führenden 'Verschleiß-Erkrankungen' nicht dazu gehören, kann die Dread-Disease-Versicherung eine BU-Versicherung nicht vollständig ersetzen.
Dies muss und soll sie auch nach unserer Meinung nicht. Vielmehr kann sie mit ihrer grundlegend anderen Funktionsweise und Zielrichtung (einmalige Auszahlung unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit) eine sinnvolle Ergänzung zur BU-Versicherung darstellen.
Natürlich spielen dabei auch finanzielle Aspekte eine Rolle, da der Beitrag der Dread-Disease-Versicherung bei vernünftigen Versicherungssummen in der gleichen Größenordnung liegt, wie bei einer entsprechenden BU-Versicherung.
Bei einer Kombination der beiden Absicherungen sollte die BU-Rente auf jeden Fall so gewählt werden, dass sie immer noch den grundlegenden Lebensstandard erhalten kann.
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