Ermittlung Ihrer Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit

Mit dem exali BU-Bedarfsrechner können Sie Ihre Versorgungslücke im Fall einer Berufsunfähigkeit berechnen. Ihre Eingaben werden dabei nicht gespeichert. Wenn Sie das Ergebnis in den Online-Antrag übernehmen möchten, wird das Ergebnis in ein Cookie zwischengespeichert. Bitte beachten Sie, dass dazu Cookies aktiviert sein müssen.

1. Regelmäßige Einnahmen (monatlich) Entf. bei BU € / Monat
a) Netto-Arbeitseinkommen (Selbständige: Jahresgewinn/12) [info] ja
b) Kindergeld, Zulagen sonst. Zuschüsse (privat, einkommensunabh.) nein
c) Mieteinnahmen, Einkünfte aus Kapitalverm. oder Beteiligungen, etc. nein
d) sonstige monatliche Einnahmen (aus nichtberuflicher Tätigkeit) nein
Summe der regelmäßigen Einnahmen

2. Regelmäßige Ausgaben (monatlich)   € / Monat
Miete und Nebenkosten (privat, ohne Büromiete) nein
Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Kleidung, Schuhe etc.) [info] nein
KFZ-Kosten / öffentl. Verkehrsmittel [info] i.d.R. nein
Raten für Kredite, Darlehen (Zins und Tilgung), Leasingverträge nein
Beitrag für private Versicherungen zur Risikoabsicherung [info] nein
Beitrag für Altersvorsorge [info] nein
Beitrag zur Krankenversicherung [info] nein
sonstige Beiträge (Vereine, Abonnements, etc.) nein
Urlaub / Freizeit / Hobby / Bildung, Zeitschriften, etc. i.d.R. nein
Telefonkosten inkl Handy und Internetnutzung (privat) nein
Rücklagen (Möbel, Haushaltsgeräte, Hausrat, Auto, Reparaturen, etc.) nein
Sonstiges nein
Summe der regelmäßigen Ausgaben

3. Bereits bestehende Versorgungsansprüche bei Berufsunfähigkeit  
aus Gesetzlicher Rentenversicherung/ Versorgungswerk
aus betrieblicher Rentenanwartschaft (betiebliche Vorsorge)
aus privaten, bereits bestehenden BU oder BUZ-Verträgen
Summe der bereits bestehenden Versorgungsansprüche

4. Ergebnis (Berechnung der Versorgungslücke)  
  mtl. Einkommensverlust bei BU (nur Pos. 1. a)
- rechnerische Liquiditätsreserve oder Unterdeckung
  (∑ Pos. 1. Einnahmen - ∑ Pos. 2. Ausgaben) [info]
= realer Absicherungsbedarf pro Monat
- bestehende Versorgungsansprüche bei Berufsunfähigkeit
= mtl. Versorgungslücke (auszugleichen über BU-Vertrag)



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