Dynamik in der BU-Versicherung: Was ist damit gemeint und ist ein Einschluss sinnvoll?

Sie fragen - wir antworten | Juni 2009

Frage: In Ihrer Online-Anfrage für die IT Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es ein Auswahlfeld «Dynamik». Was verbirgt sich genau dahinter und ist es sinnvoll, dies in den Vertrag mit einzuschließen?

Antwort von exali

Timm Wiebe: Mit einer «Dynamik» haben Sie die Option, die versicherte BU-Rente automatisch jährlich um einen im Antrag gewählten Prozentsatz erhöhen zu lassen. Das Besondere daran: Das Optionsrecht ist kostenfrei und ermöglicht Anpassungen der BU-Rente OHNE erneute Gesundheitsfragen!

Dynamische Anpassung kann ausgesetzt werden

Da auch der Beitrag um den gleichen Prozentsatz steigt und eine jährliche Anpassung nicht immer gewünscht ist, können Sie die Dynamik auch jahrweise aussetzen. Bei den meisten Gesellschaften ist dies zweimal hintereinander problemlos möglich - erst bei der dritten Ablehnung in Folge erlischt das Recht auf die dynamische Anpassung.
Durch das ein- oder zweimalige Aussetzen der Dynamik können Sie die Steigerungen sehr flexibel handhaben und so Ihrem Bedarf anpassen. Da Sie das Dynamikrecht nachträglich auch wieder herausnehmen können, ist der Einschluss bei Antragstellung durchaus empfehlenswert.

Ohne Dynamik: Erneute Gesundheitsprüfung bei Erhöhung

Zwar könnten Sie theoretisch bei Ihrem Vertrag auch ohne Dynamik die BU-Rente erhöhen, dazu ist dann aber ein neuer Antrag mit Gesundheitsprüfung nötig - je nach gewünschter Rentenhöhe dann oft auch (wieder) verbunden mit eine ärztlichen Untersuchung. Sollte sich jedoch der Gesundheitszustand seit Antragstellung verschlechtert haben, lässt sich die BU-Rente auf diesem Weg nicht mehr anpassen. Zudem wird im Gegensatz zur Erhöhung im Rahmen der Dynamik bei der außerplanmäßigen Variante für die zusätzliche Rente ein neuer Vertrag notwendig. Der Beitrag wird mit dem dann aktuellen Eintrittsalter berechnet. Dabei gilt in den meisten Fällen: Je älter, desto teurer. Für den neuen Vertrag gelten dann auch wieder neue Mindestbeiträge. Soll die Rente nur um eine kleinere Summe angehoben werden, ist dies wegen des zu niedrigen Beitrags oft gar nicht möglich.

Ausgleich der Inflationsrate

Der Einschluss einer Dynamik dient neben der Anpassung an Einkommenssteigerungen auch dem Ausgleich der Inflation: Bei einer jährlichen Inflationsrate von nur 2% hat die ursprüngliche BU-Rente nach 20 Jahren nur noch 2/3 ihres Wertes - z.B. aus 3.000 Euro ist eine Kaufkraft von etwa 2.000 Euro geworden. Bei 3% Inflation ist es mit einer Kaufkraft von 1.661 Euro noch gut die Hälfte des ursprünglichen Wertes.

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