Über das Risiko der Berufsunfähigkeit und zu den BU-Absicherungsmöglichkeiten gibt es vielfältige Meinungen und Vorurteile, die dem tatsächlichen Sachverhalt nicht entsprechen. Einige möchten wir nachstehend kurz erläutern:
Alle guten BU-Versicherer verzichten auf die so genannte abstrakte Verweisung.
Abstrakte Verweisung bedeutet, dass Versicherer auf einen anderen (zumutbaren) Beruf verweisen können, der den „Kenntnissen und Fähigkeiten“ bzw. der „Ausbildung und Erfahrung“ des Versicherten entspricht,… und dies unabhängig davon, ob für den verwiesenen Beruf überhaupt eine freie Stelle verfügbar ist.
Fazit: Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß auf die „Abstrakte Verweisung“, so spielt es für den Anspruch auf BU-Rente keine Rolle, ob theoretisch noch ein anderer - als der zuletzt ausgeübte Beruf - ausgeführt werden könnte.
Die meisten Versicherer behalten sich das Recht auf die „konkrete Verweisung“ vor. D.h. der BU-Versicherer kann die Zahlung der BU-Rente einstellen, wenn der IT-Experte tatsächlich eine neue Tätigkeit ausübt.
Fazit: Selbst die konkrete Verweisung ist NUR möglich, wenn für den neuen Beruf die nötige Ausbildung und Erfahrung bzw. die erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhanden sind und die Tätigkeit darüber hinaus auch der bisherigen Lebensstellung des IT-Experten entspricht!
Prüfungsweg des Versicherers bei der konkreten Verweisung
Fazit: Junge Leute bekommen leichter und günstiger einen BU-Vertrag.
Selbst wenn der britische Wissenschaftler Stephen Hawking eindrücklich unter Beweis zu stellen scheint, welche beruflichen Leistungen auch unter schwersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch möglich sind, wäre es unrealistisch, zu glauben, dass es nicht eine ganze Reihe von potentiellen Gründen gibt, wodurch ein IT-Experte berufsunfähig werden kann.
Neben einer Vielzahl psychischer und intellektueller Herausforderungen müssen Sie sich in Ihrer hoch qualifizierten und spezialisierten Tätigkeit als IT-Experte alltäglich auch etlichen physischen und motorischen Anforderungen stellen. Sie sind auf Ihr Augenlicht, die manuelle Bedienung technischer Geräte und auf Ihre generelle Kommunikationsfähigkeit auf vielerlei Ebenen angewiesen.
Fazit: Jegliche dauerhafte Beeinträchtigung Ihres Gesundheitszustandes kann zu einer erheblichen Verschlechterung Ihrer Leistungsfähigkeit und dadurch auch Ihrer Wettbewerbssituation und somit faktisch auch zum Einkommensverlust führen.
Bitte berücksichtigen Sie hierbei auch, dass bereits die Einschränkung von 50% Ihrer Leistungsfähigkeit (Messlatte ist Ihr Beruf) als Kriterium für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ausreichend ist!
Wenn Sie bei einer bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung auf einen Baustein «Leistungen bei Berufsunfähigkeit» stoßen, sehen Sie bitte ganz genau nach. Oft verbirgt sich dahinter nur eine Beitragsbefreiung. In den Fällen, dass tatsächlich auch eine Rente versichert ist, sind die Leistungen meistens viel zu gering und keinesfalls bedarfsgerecht. Aus diesem Grund empfehlen wir auch eine solche Kombination aus Sparvertrag und Risikoversicherung nicht.
© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten