Verbreitete Irrtümer

Über das Risiko der Berufsunfähigkeit und zu den BU-Absicherungsmöglichkeiten gibt es vielfältige Meinungen und Vorurteile, die dem tatsächlichen Sachverhalt nicht entsprechen. Einige möchten wir nachstehend kurz erläutern:

  1. Mich betrifft das nicht, ich werde nicht berufsunfähig
  2. Eine Berufsunfähigkeit hilft mir nichts, wenn ich noch andere Jobs machen kann
  3. Ich bin durch meine Unfallversicherung bereits ausreichend abgesichert
  4. Berufsunfähig wird man erst viel später - ich bin ja noch jung!
  5. Als geistig arbeitender Mensch kann ich so gut wie gar nicht BU werden
  6. Ich habe schon eine BU-Versicherung

1. Mich betrifft das nicht, ich werde nicht berufsunfähig

  • derzeit beziehen 1,8 Mio. Menschen in Deutschland Renten aufgrund des Verlustes Ihrer Arbeitskraft
  • im Jahre 2003 stellten allein 380.000 Arbeitnehmer in Deutschland einen Erstantrag auf gesetzliche Erwerbminderungsrente, von denen leider nicht einmal die Hälfte einen positiven Bescheid vom Amtsarzt erhielt
  • 2003 kamen somit 175.000 Erwerbsminderungs-Rentner neu hinzu

2. Eine Berufsunfähigkeit hilft mir nichts wenn ich noch andere Jobs machen kann

Alle guten BU-Versicherer verzichten auf die so genannte abstrakte Verweisung.

Abstrakte Verweisung bedeutet, dass Versicherer auf einen anderen (zumutbaren) Beruf verweisen können, der den „Kenntnissen und Fähigkeiten“ bzw. der „Ausbildung und Erfahrung“ des Versicherten entspricht,… und dies unabhängig davon, ob für den verwiesenen Beruf überhaupt eine freie Stelle verfügbar ist.

Fazit: Verzichtet der Versicherer bedingungsgemäß auf die „Abstrakte Verweisung“, so spielt es für den Anspruch auf BU-Rente keine Rolle, ob theoretisch noch ein anderer - als der zuletzt ausgeübte Beruf - ausgeführt werden könnte.

Die meisten Versicherer behalten sich das Recht auf die „konkrete Verweisung“ vor. D.h. der BU-Versicherer kann die Zahlung der BU-Rente einstellen, wenn der IT-Experte tatsächlich eine neue Tätigkeit ausübt.

Fazit: Selbst die konkrete Verweisung ist NUR möglich, wenn für den neuen Beruf die nötige Ausbildung und Erfahrung bzw. die erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhanden sind und die Tätigkeit darüber hinaus  auch der bisherigen Lebensstellung des IT-Experten entspricht!

Prüfungsweg des Versicherers bei der konkreten Verweisung

3. Ich bin durch meine Unfallversicherung bereits ausreichend abgesichert

  • die Unfallversicherung schützt nur einen von zehn Betroffenen
  • In 90 % aller Fälle sind Krankheiten, Verschleiß oder Kräfteverfall die Ursache der Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung. In diesen Fällen besteht KEIN Versicherungsschutz durch die Unfallversicherung.

4. Berufsunfähig wird man erst viel später - ich bin ja noch jung!

  • 26 % aller Erwerbsminderungs-Rentner des Jahres 2003 waren jünger als 45 Jahre
  • 69 % aller genehmigten Anträge, die nicht auf eine vorherige Arbeitslosigkeit folgen, stammen von Berufstätigen unter 50 Jahren!
  • Der Beitrag einer privaten BU-Versicherung wird unter anderem nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand berechnet. Weil mit zunehmenden Alter die Gefahr der Berufsunfähigkeit steigt, verlangen die Versicherer bei höherem Eintrittalter auch einen höheren Beitrag. Vorerkrankungen können dabei zu beitragserhöhenden Risikozuschlägen, zu Leistungsausschlüssen oder in Einzelfällen gar zur generellen Ablehnung führen.

Fazit: Junge Leute bekommen leichter und günstiger einen BU-Vertrag.

5. Als geistig arbeitender Mensch kann ich so gut wie gar nicht BU werden

Selbst wenn der britische Wissenschaftler Stephen Hawking eindrücklich unter Beweis zu stellen scheint, welche beruflichen Leistungen auch unter schwersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen noch möglich sind, wäre es unrealistisch, zu glauben, dass es nicht eine ganze Reihe von potentiellen Gründen gibt, wodurch ein IT-Experte berufsunfähig werden kann.

Neben einer Vielzahl psychischer und intellektueller Herausforderungen müssen Sie sich in Ihrer hoch qualifizierten und spezialisierten Tätigkeit als IT-Experte alltäglich auch etlichen physischen und motorischen Anforderungen stellen. Sie sind auf Ihr Augenlicht, die manuelle Bedienung technischer Geräte und auf Ihre generelle Kommunikationsfähigkeit auf vielerlei Ebenen angewiesen.

Fazit: Jegliche dauerhafte Beeinträchtigung Ihres Gesundheitszustandes kann zu einer erheblichen Verschlechterung Ihrer Leistungsfähigkeit und dadurch auch Ihrer Wettbewerbssituation und somit faktisch auch zum Einkommensverlust führen.

Bitte berücksichtigen Sie hierbei auch, dass bereits die Einschränkung von 50% Ihrer Leistungsfähigkeit (Messlatte ist Ihr Beruf) als Kriterium für die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ausreichend ist!

6. Ich habe schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung,

Wenn Sie bei einer bestehenden Lebens- oder Rentenversicherung auf einen Baustein «Leistungen bei Berufsunfähigkeit» stoßen, sehen Sie bitte ganz genau nach. Oft verbirgt sich dahinter nur eine Beitragsbefreiung. In den Fällen, dass tatsächlich auch eine Rente versichert ist, sind die Leistungen meistens viel zu gering und keinesfalls bedarfsgerecht. Aus diesem Grund empfehlen wir auch eine solche Kombination aus Sparvertrag und Risikoversicherung nicht.

27.04.2012
Wer sich als Freiberufler von der Konkurrenz abheben möchte, tut gut daran, potentiellen Auftraggebern seine Skills so optimal wie möglich zu präsentieren. (Das gilt nicht nur für die Referenzen auf der eigenen Webseite, sondern auch in den sozialen Netzwerken.) Doch zu vie...
10.04.2012
Missverständnisse im Zusammenhang mit dem weltenweitem Versicherungsschutz der IT-Haftpflicht gibt es viele – genauso wie Aufklärungsbedarf. Das stellen wir von exali in unserer täglichen Praxis immer wieder fest. Vor allem ein Thema sorgt für kritische Fragen: Der vo...
05.04.2012
„Warum gibt es bei der IT-Versicherung eine Selbstbeteiligung und was bedeutet dies genau?“ Eine Frage, die uns bei exali häufiger gestellt wird. Manche finden die im Schnitt bei rund 500,00 Euro angesetzte Selbstbeteiligung zu hoch – zumindest wenn es sich bei den Schad...
 
 

© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten