Spezielle Betriebshaftpflichtversicherung für die IT Branche

Die «IT-Haftpflicht» bietet Ihnen umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor bestimmten Eigenschäden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherungen wurde der Versicherungsschutz um zusätzliche, für IT Freiberufler und IT Dienstleister unverzichtbare Leistungen erweitert.

Für einen optimalen Versicherungsschutz beinhaltet die «IT-Haftpflicht» folgende Versicherungsbausteine:


Häufig führen Schäden im Einsatzbereich der IT und Telekommunikation zu einem Vermögensnachteil (sprich Vermögensschaden) des Kunden oder eines sonstigen Dritten (z.B. Programmierfehler in einer Warenwirtschaftssoftware, fehlerhafte Implementierung einer Software, Sicherheitslücke in einem IT-System). Versicherungstechnisch handelt es sich dabei um Vermögensschäden. Daher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer der wichtigsten Bestandteile der «IT-Haftpflicht».

Die «IT-Haftpflicht» wurde nach dem Prinzip der „All-Risk-Deckung“ konzipiert. Dadurch sind alle Haftungsrisiken eines IT- und Telekommunikationsunternehmens (oder eines Freiberuflers) versichert, sofern sie nicht explizit in einem der Versicherungsausschlüsse genannt werden. Eine abgeschlossene Aufzählung der versicherten Risiken (so genannte Katalog-Deckung) und einzelnen Tätigkeiten ist dadurch nicht notwendig. Dies ist vor allem bei projektabhängigem Arbeiten und wechselnden Tätigkeitsbereichen sowie bei Erweiterungen des Leistungsangebots von Vorteil.

Mitversicherung überschneidender Tätigkeitsbereiche

Um bei Überschneidungen mit anderen Tätigkeitsfeldern den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, wurden in den Besonderen Bedingungen von exali auch die Risiken aus Tätigkeiten

  • als Unternehmens- und Personalberater sowie
  • als Medienagentur-Dienstleister (z.B. Werbeagentur)

eingeschlossen.

Optionale Leistungserweiterungen

Um den besonderen Anforderungen aus dem Projektgeschäft gerecht zu werden, gibt es zu den Tarifen der «IT-Haftpflicht» zwei spezielle und exklusive Leistungserweiterungen für Risiken aus IT Projektverträgen.

1. „Zusatzbaustein Projektverträge“

Versichert sind durch diese Leistungserweiterung zum Beispiel:

  • ausstehende Honorare (Eigenschaden) nach einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages
  • Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen mit Ihren Auftraggebern
  • Erweiterung der Nachhaftung für Schadenfälle, die bis zu 6 Monate nach Aufgabe der Tätigkeit als Freiberufler / Selbstständiger eintreten

2. Eigenschaden durch Rücktritt vom Auftrag / Projekt

Versichert sind Ihre vergeblichen Sach- und Personalaufwendungen (inkl. eigener Honorare) bei einem berechtigten Rücktritt des Auftraggebers vom laufenden Auftrag.

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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

BI-Consultant
Business Analyst (IT, EDV)
Datenbankadministrator (z.B. Oracle)
Datenbankentwickler
Datenverarbeitungsbetrieb
EDV-Dienstleister
Informatiker / Fachinformatiker
Hardware Händler
Hardware Hersteller
Hardware-Betreuer
Hardwareentwickler
Internet- / Web-Dienstleister
Internet Service Provider
iOS / Android Entwickler
IT Interim Manager / IT Manager
IT-Projektleiter / Change Manager
IT Service-Provider, IT-Dienstleister
IT-Berater / IT-Consultant / EDV-Berater
IT-Engineer / IT-Ingenieur / EDV-Ingenieur
IT-Sachverständiger / EDV-Gutachter
IT-Tester / Testspezialist (Software)
Java / Java Enterprise Entwickler
Lotus Notes Entwickler
Mobil-App-Entwickler
Netzwerk Administrator
Open Source Entwickler
Programmierer
Rechenzentrumsbetreiber
SAP-Berater, SAP-Consultant
SAP-Entwickler
SEO / SEM Consultant
Sharepoint Spezialist
Software Entwickler
Software Händler, Lizenzhändler
SPS-Programmierer
System-Administrator
Systemanalytiker
System-Engineer
VoIP-Experte
Webhoster / Hoster / Provider

 

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