Die «IT-Haftpflicht» bietet Ihnen umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor bestimmten Eigenschäden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherungen wurde der Versicherungsschutz um zusätzliche, für IT Freiberufler und IT Dienstleister unverzichtbare Leistungen erweitert.
Für einen optimalen Versicherungsschutz beinhaltet die «IT-Haftpflicht» folgende Versicherungsbausteine:
Häufig führen Schäden im Einsatzbereich der IT und Telekommunikation zu einem Vermögensnachteil (sprich Vermögensschaden) des Kunden oder eines sonstigen Dritten (z.B. Programmierfehler in einer Warenwirtschaftssoftware, fehlerhafte Implementierung einer Software, Sicherheitslücke in einem IT-System). Versicherungstechnisch handelt es sich dabei um Vermögensschäden. Daher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer der wichtigsten Bestandteile der «IT-Haftpflicht».
Die «IT-Haftpflicht» wurde nach dem Prinzip der „All-Risk-Deckung“ konzipiert. Dadurch sind alle Haftungsrisiken eines IT- und Telekommunikationsunternehmens (oder eines Freiberuflers) versichert, sofern sie nicht explizit in einem der Versicherungsausschlüsse genannt werden. Eine abgeschlossene Aufzählung der versicherten Risiken (so genannte Katalog-Deckung) und einzelnen Tätigkeiten ist dadurch nicht notwendig. Dies ist vor allem bei projektabhängigem Arbeiten und wechselnden Tätigkeitsbereichen sowie bei Erweiterungen des Leistungsangebots von Vorteil.
Um bei Überschneidungen mit anderen Tätigkeitsfeldern den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, wurden in den Besonderen Bedingungen von exali auch die Risiken aus Tätigkeiten
eingeschlossen.
Um den besonderen Anforderungen aus dem Projektgeschäft gerecht zu werden, gibt es zu den Tarifen der «IT-Haftpflicht» zwei spezielle und exklusive Leistungserweiterungen für Risiken aus IT Projektverträgen.
Versichert sind durch diese Leistungserweiterung zum Beispiel:
Versichert sind Ihre vergeblichen Sach- und Personalaufwendungen (inkl. eigener Honorare) bei einem berechtigten Rücktritt des Auftraggebers vom laufenden Auftrag.
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