Ausgefallene IT-Schulung: Greift die exali IT-Haftpflichtversicherung?

Sie fragen - Wir antworten | November 2008

Frage: Ich interessiere mich für Ihre IT-Haftpflichtversicherung und würde gerne wissen, ob sie auch den folgenden Schadensfall abdeckt, der in meiner Berufspraxis theoretisch vorkommen könnte:

Ich werde beauftragt, als Subunternehmer eine IT-Schulung durchzuführen. Die Teilnehmer reisen an, doch am ersten Tag des Seminars erkranke ich so schwer, dass ich die Schulung nicht leiten kann. Ein Ersatz-Referent lässt sich so kurzfristig auch nicht finden. Die Schulung muss also ausfallen.

Nun versuchen die Kunden, ihre angefallenen Reisekosten bei meinem Auftraggeber geltend zu machen. Der Auftraggeber wiederum verlangt von mir, dass ich den Schaden begleiche.

Antwort von exali

Ralph Günther: Eine Information für Sie vorneweg:

Der Schadensfall, den Sie beschreiben, wird von unserer exali IT-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass dies für alle Haftpflichtversicherungen gilt. Im Gegenteil: Die meisten Versicherungsbedingungen, die auf den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) basieren, schließen gerade diesen Fall aus.

Das heißt: Der Schadenersatz aufgrund der Nichterfüllung einer Leistungspflicht – im von Ihnen geschilderten Fall also das Abhalten der Schulung – ist dann NICHT versichert.

Insofern stellt der Versicherungsschutz durch unsere IT-Haftpflichtversicherung eine Besonderheit dar. Ich zitiere zur Verdeutlichung für Sie den entsprechenden Passus in unseren Versicherungsbedingungen, Ziffer I, 1.2 (IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010):

Versicherungsschutz besteht demnach auch für "Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht, wobei ein Verzögerungsschaden nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen darf."

Update: Dieser Beitrag wurde 2011 aktualisiert und an die IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010 angepasst.

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