IT Berufshaftpflichtversicherung bei Zusammenschluss mit anderem IT Dienstleister?

Sie fragen - Wir antworten | April 2009

Frage: Aufgrund der aktuellen Marktsituation (ich bin / war überwiegend im Automotiv-Bereich tätig) möchte ich mich rechtzeitig beruflich umorientieren und wahrscheinlich in Form einer GbR oder Partnerschaft (nach PartGG) mit einem Kollegen zusammentun. Ich denke da an einen Bekannten, der bereits als „PC Doktor“ im Bereich Datenrettung bzw. Datenrekonstruktion tätig ist.  Eventuell möchte ich auch einen Mitarbeiter bei mir anstellen.

Deckt diese Tätigkeit meine IT-Haftpflichtversicherung auch ab und wie läuft das mit meinem bestehenden Vertrag wenn ich nicht mehr Freiberufler wie bisher bin?

Antwort von exali

Ralph Günther: Ihr Haftpflichtvertrag hat eine  «offene Deckung» für Tätigkeiten im IT und Telekommunikationsbereich. Bei dieser Form der Deckung gibt es keine abgeschlossene Liste an versicherten Tätigkeiten. Daher sind auch die neuen Tätigkeiten im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen automatisch mitversichert.

Ihr bestehender Vertrag kann ohne Mehrbeitrag durch einen so genannten «Versicherungsnehmerwechsel» auf Ihre neue Firma mit anderer Rechtsform übertragen werden. Die von Ihnen gewählte Rechtsform (z.B. GbR, Partnerschaft nach PartGG, Limited, GmbH, GmbH &Co KG) spielt dabei für den Versicherungsvertrag keine Rolle. Eine entsprechende Mitteilung per E-Mail ist dafür ausreichend.

Übrigens sind schon bei Ihrem jetzigen IT Haftpflichtvertrag, den Sie als Freelancer abgeschlossen haben, Angestellte und freie Mitarbeiter sowie Subunternehmer mitversichert (siehe hierzu die IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010, Ziffer I. Abs. 1. und 7.).

Hinweis: Der Subunternehmer kann jedoch nach der Schadenabwicklung mit Ihrem Kunden vom Versicherer in Regress genommen werden.
Update: Dieser Beitrag wurde 2011 aktualisiert und an die IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010 angepasst.

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