IT-Berufshaftpflicht: Besonderheit einer Claims-Made-Deckung?

Sie fragen - Wir antworten | November 2008

Frage: Zu den konkreten Versicherungsbedingungen in Ihrem Haftpflicht-Angebot habe ich folgende Frage: Nach Rücksprache mit meinem Versicherungsmakler wies er mich auf die Besonderheit der "Claims-Made-Deckung" hin. Ist das in den aktuellen Angeboten noch so Vertragsbestandteil und inwiefern sehen Sie dabei Probleme beim einem eventuellen späteren Wechsel zu einem anderen Versicherer?

Antwort von exali

Ralph Günther: Unser IT-Haftpflichtkonzept hatte noch nie eine "Claims-Made"-Deckung.

Wir haben eine reine Schadenereignistheorie, d.h. vereinfacht ausgedrückt: Der Schaden muss während des versicherten Zeitraumes eingetreten sein (es zählt der Eintrittszeitpunkt des Schadens). Somit sind auch alle Vorumsätze, bei denen der Schaden noch nicht eingetreten ist, über unser Spezialkonzept beitragsfrei mitversichert!

Die Nachhaftung für Versicherungsfälle nach Beendigung (z.B. Wechsel zu einem anderen Versicherer oder endgültige Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit) des Vertrages beträgt 3 Jahre. Somit gibt es auch keine Probleme beim Wechsel zu einem anderen Versicherer.

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