exali - Definition Payment Service Providing, Payment Processing?

Wie definieren Sie die Begriffe „Payment Service Providing“ bzw. „Payment Processing“?

Sie fragen - Wir antworten | Juni 2010

Frage: Im Online-Antrag zur IT-Haftpflichtversicherung fragen Sie auch nach den Dienstleistungen „Payment Service Providing“ bzw. „Payment Processing“. Was genau verstehen Sie unter diesen Begriffen?

Antwort von exali

Ralph Günther: Die Begriffe „Payment Service Providing“ und „Payment Processing“ werden in den Versicherungsbedingungen synonym verwendet, beschreiben also beide dasselbe.

Sinngemäß bedeuten sie die Bereitstellung einer Dienstleistung zur Zahlungsabwicklung. Als „Payment Service Providing“ bezeichnet man das eigene Betreiben von Systemen und Software, mit denen Zahlungen im Internet elektronisch abgewickelt werden können.

Bekannte Betreiber solcher Payment Services sind zum Beispiel PayPal™ oder ClickandBuy™. Hiervon klar abzugrenzen sind IT-Dienstleistungen, die Sie für diese Betreiber erbringen.

Hinweis: Nicht unter den Begriff des „Payment Processing“ fallen folgende Tätigkeiten:

  • Integration, Nutzung und zur Verfügung stellen von nicht selbst entwickelten Bezahlsystemen wie PayPal™. Dabei ist vor allem die Integration solcher Payment Processing Systeme in Webauftritte  und Online-Shops des Kunden, z.B. für den Bestellvorgang, gemeint.
  • Die Softwareentwicklung oder die IT-Beratung für Payment Processing-Anbieter.
  • Die Gestaltung von Datenmasken zur Erfassung von Kreditkarten und Bankverbindungsdaten für Internetshops.

Unabhängig ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um das Betreiben von Payment Processing Systemen handelt oder nicht, besteht im Rahmen der Net-IT Haftpflichtbedingungen Versicherungsschutz. Hierzu gibt es keinen Ausschluss in den Versicherungsbedingungen!

Mehr Informationen zum Online-Antrag der IT-Haftpflichtversicherung.

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Juni 2010
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