IT-Haftpflicht

Eigenschadenversicherung in der IT-Haftpflicht

Die IT-Haftpflicht versichert neben Fremdschäden (= Drittschäden) zudem bestimmte Schäden, die Sie selbst erleiden (sogenannte Eigenschäden). Diese sind:

Reputationsschäden

Sofern im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall ein Reputationsschaden droht, zahlt Ihnen der Versicherer die Kosten einer PR-Beratung, um den eigenen Schaden zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten. Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (Fake News) durch Dritte.

Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite

Wurde durch eine:n Hacker:in die eigene Webseite verändert oder blockiert, trägt der Versicherer die notwendigen Kosten, um die Beeinträchtigung rückgängig zu machen.

Verlust von schriftlichen Arbeitsdokumenten

Versicherungsschutz besteht für die Wiederbeschaffung verloren gegangener schriftlicher (auch elektronischer) Arbeitsdokumente, welche Sie zur Auftragserledigung benötigen.

Domain-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.

Vermögenseigenschadenversicherung durch Arbeitnehmer:innen

Versicherungsschutz besteht auch für Vermögensschäden, die Sie infolge eines fahrlässig begangenen Verstoßes durch Ihre Arbeitnehmer:innen und freien Mitarbeiter:innen bei Ausübung der versicherten Tätigkeit erlitten haben und für die diese nicht haftpflichtig gemacht werden können.

Straf- und Bußgelder sowie Entschädigungen mit Strafcharakter (bei Datenrechtsverletzungen)

Versicherungsschutz besteht für Straf- und Bußgelder, die eine Datenschutzbehörde oder ein Gericht wegen einer Datenschutzverletzung gegen Sie verhängt (soweit diese nach geltendem Recht versicherbar sind).

Außerdem besteht für Entschädigungen mit Strafcharakter (insbesondere punitive oder exemplary damages) Versicherungsschutz, die direkt oder indirekt gegen Sie verhängt werden und durch eine Datenschutzverletzung ausgelöst wurden (soweit diese nach geltendem Recht versicherbar sind).

Vertrauensschadenversicherung

Darüber hinaus versichert die IT-Haftpflichtversicherung auch bestimmte vorsätzliche Schäden durch eigene Mitarbeiter:innen und den Betrug durch Dritte.

Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen

Versicherungsschutz besteht, wenn Sie aufgrund von Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung durch eigene Mitarbeiter:innen einen finanziellen Schaden erleiden.

Betrugsversicherung/Social Engineering

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch Betrug und Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern.

Versicherungsschutz besteht darüber hinaus, wenn durch arglistige Täuschung eigener Mitarbeiter irrtümliche Zahlungstransaktionen oder Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden (sog. Social Engineering Schaden oder Payment Diversion Fraud).

Ausfall von Mitarbeiter:innen in Schlüsselpositionen (Key Man Absicherung)

Versicherungsschutz besteht für den Ausfall von Mitarbeiter:innen in Schlüsselpositionen, insbesondere von Know-how Trägern.

Frei wählbare Zusatzbausteine:

Mit folgenden optionalen Zusatzbausteinen können Sie Ihre Eigenschadenversicherung auf Wunsch zusätzlich modular erweitern.

Vor Eigenschäden durch Cyberangriffe schützen Sie sich mit der Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD). Risiken durch die außerordentliche Kündigung von Dienstverträgen minimieren Sie mit dem Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV). Und gegen einen Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) können Sie sich ebenfalls absichern.