Wie ist die Einschränkung für die Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur zu verstehen?

Sie fragen - Wir antworten | November 2009

Frage: Ich bin studierter Diplom-Ingenieur der Fertigungstechnik, aber ausschließlich als Software-Entwickler und im Vertrieb von IT-Lösungen tätig. Meine Frage bezieht sich auf die Bedingungen Hiscox Net IT 01-2008, die die Grundlage der über exali angebotenen IT Haftpflichtversicherung sind und in denen es unter II. Risikoausschlüsse, Absatz 12, heißt:

"12. Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen
der Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen
und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung (Architekten- und
Ingenieurrisiko)" das Ingenieurrisiko explizit ausgenommen.“

Inwieweit enthält dieser Absatz eine Beschränkung der Versicherungsmöglichkeit meiner IT-Tätigkeiten?

Antwort von exali

Ralph Günther: Der Ausschluss Nr. 12 beeinflusst nicht Ihre Tätigkeit in den Bereichen Softwareentwicklung und Vertrieb, denn: Hier geht es prinzipiell um Bauprojekte, also um Tätigkeiten als Architekt oder Ingenieur bei der Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten – wie zum Beispiel die Konstruktion einer Brücke oder Fertigungshalle.

Auch wenn IT-Leistungen in der Entwicklung gerne als „IT-engineering“ bezeichnet werden, fallen diese Arbeiten nicht unter den von Ihnen zitierten Ausschluss Nr. 12.

Um Ihnen jedoch die nötige Rechtssicherheit zu diesem Ausschluss zu geben, haben wir für exali Kunden in unserem Sideletter (Rahmenvereinbarung mit dem Versicherer) folgenden Zusatz in die IT Haftpflichtversicherung aufgenommen:

„6. Bezüglich des Ausschlusses gemäß Ziff. II. Nr. 12 wird klargestellt: Dieser Ausschluss gilt nur für Bauprojekte. Nicht unter den Ausschluss fallen somit alle sonstigen elektronischen Anlagen und Anlageteile bzw. Maschinen.“

Den Sideletter finden Sie hier.

Mehr Informationen zur Haftpflichtversicherung

weitere Fragen

Sie haben weitere Fragen oder Ihre Fragestellung war nicht dabei? Kontaktieren Sie uns - wir antworten kompetent und schnell: Kontaktformular
 

© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten