exali - Errors & Omissions Versicherung für die USA?

Errors & Omnissions Versicherung für die USA?

Sie fragen - Wir antworten | Dezember 2009

Frage: Ich möchte als freiberuflicher Diplom-Informatiker auf Stundenbasis für ein US-amerikanisches Software-Beratungshaus von Deutschland aus überwiegend amerikanische Kunden beraten. Nun fordert das Beratungshauses im Vertrag folgende Versicherungsabdeckungen von mir:

  1. "Errors & Omissions" coverage: Minimum 1,000,000 USD Schadensdeckung
  2. "General Liability" coverage: Minimum 1,000,000 USD (Statt 1 Mio USD können es auch 1 Mio EUR sein.)

Der Gerichtsstand darf nicht nur Deutschland, sondern muss auch die USA abdecken.

Welche Versicherungen bieten solchen Schutz an? Und was kostet das pro Jahr?

Antwort von exali

Ralph Günther: Keine Sorge: Die IT-Haftpflichtversicherung, die wir über unser Online-Portal anbieten, enthält diesen weltweiten Versicherungsschutz und die in Ihrem Vertrag geforderte Errors & Omissions coverage sowie die General Liability coverage.

Versichert sind dabei auch Streitigkeiten und Schadenfälle vor allen Gerichten sowie Rechtsverletzungen all dieser Staaten. Dies gilt übrigens auch für Urheber-, Marken-, Namens-, Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzrechtsverletzungen!

Für USA und Kanada besteht der Versicherungsschutz prinzipiell für Vermögensschäden (typischer Schaden im IT-Bereich) – in dem von Ihnen zitierten Vertragsauszug als „Errors & Omissions coverage“ bezeichnet.

Für die Teilnahme an oder Durchführung von Geschäftsreisen, Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen besteht Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden auch in USA und Kanada. In Ihrem Vertragsauszug ist dies die geforderte „General Liability coverage“. In Deutschland wird diese als Betriebshaftpflichtversicherung bezeichnet.

Erlauben Sie mir, hier die entsprechenden Versicherungsbedingungen (Ziffer VI. der IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010) zu zitieren:

«Es besteht weltweiter Versicherungsschutz.
Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht nur Versicherungsschutz für Vermögensschäden.
Diese Einschränkung gilt nicht für Haftpflichtansprüche, wegen

  1. der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  2. der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
  3. indirekter Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada; ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.»

Die auf unserer Webseite angebotene Standard-Deckung bietet Ihnen die geforderten Deckungssummen:

  • Vermögensschäden (Errors & Ommision): 1.000.000 EUR pro Versicherungsfall. Maximal 2.000.000 EUR für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres (so genannte 2-fache Maximierung).
  • Personen- und Sachschäden (General Liability): 5.000.000 EUR pauschal pro Versicherungsfall: Maximal 10.000.000 EUR für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres.

Und was kostet es? Der Jahresbruttobeitrag beläuft sich bei der Standard-Deckung auf 1.368,50 EUR. Siehe hierzu auch die exali IT-Haftpflicht / IT-Betriebshaftpflicht Produktübersicht.

Sie können auf der exali Webseite den Antrag übrigens direkt online stellen und erhalten in Echtzeit Ihren Versicherungsschein (Police) und die erste Beitragsrechnung. Siehe hierzu die Tarifübersicht zur exali IT-Haftpflicht / IT-Betriebshaftpflicht.

Zudem können Sie sich anschließend im Kundenbereich „Mein exali“ direkt eine Versicherungsbestätigung in deutscher oder englischer Sprache (Insurance Certificate) für Ihren Auftraggeber zum Nachweis des Versicherungsschutzes erstellen.

weitere Fragen


Dezember 2009
Errors & Omnissions Versicherung für die USA?
Sie haben weitere Fragen oder Ihre Fragestellung war nicht dabei? Kontaktieren Sie uns - wir antworten kompetent und schnell: Kontaktformular
25.01.2012
Google kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in den Suchergebnissen angezeigt werden. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Oktober 2011 entschieden – und ist damit seinem „Google...
17.01.2012
Es ist quasi „eisernes Gesetz“ im Projektgeschäft: Wer von seinen Auftraggebern gefunden werden will, der muss sich gut präsentieren. Viele freiberufliche IT-Experten, Medienschaffende und Webworker stellen sich und ihre Dienstleistungen deshalb auf eigenen Webseiten dar....
30.12.2011
3, 2, 1…. der Countdown läuft: Nur noch wenige Stunden, dann ist es wieder soweit: 2011 geht zu Ende – und das neue Jahr beginnt mit all seinen Herausforderungen und neuen Chancen. Eine gute Gelegenheit, das Geschäftsjahr mit exali-Gründer und Geschäftsfüh...
 

Zeigen Sie's
Ihren
Auftraggebern!


In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

BI-Consultant
Business Analyst (IT, EDV)
Datenbankadministrator (z.B. Oracle)
Datenbankentwickler
Datenverarbeitungsbetrieb
EDV-Dienstleister
Informatiker / Fachinformatiker
Hardware Händler
Hardware Hersteller
Hardware-Betreuer
Hardwareentwickler
Internet- / Web-Dienstleister
Internet Service Provider
iOS / Android Entwickler
IT Interim Manager / IT Manager
IT-Projektleiter / Change Manager
IT Service-Provider, IT-Dienstleister
IT-Berater / IT-Consultant / EDV-Berater
IT-Engineer / IT-Ingenieur / EDV-Ingenieur
IT-Sachverständiger / EDV-Gutachter
IT-Tester / Testspezialist (Software)
Java / Java Enterprise Entwickler
Lotus Notes Entwickler
Mobil-App-Entwickler
Netzwerk Administrator
Open Source Entwickler
Programmierer
Rechenzentrumsbetreiber
SAP-Berater, SAP-Consultant
SAP-Entwickler
SEO / SEM Consultant
Sharepoint Spezialist
Software Entwickler
Software Händler, Lizenzhändler
SPS-Programmierer
System-Administrator
Systemanalytiker
System-Engineer
VoIP-Experte
Webhoster / Hoster / Provider

 
 

© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten