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I. Häufige Fragen: Allgemein
- Um was für eine Art Versicherung handelt es sich bei der exali IT-Haftpficht?
- Was versteht man unter Deckungssummen?
- Was versteht man unter pauschalen Deckungssummen?
- Was versteht man unter Maximierung der Deckungssumme?
- Was versteht man unter einem Personenschaden?
- Was versteht man unter einem Sachschaden?
- Was versteht man unter einem Vermögensschaden?
- Was war der bisher höchste versicherte Schaden?
- Was sind Sublimite im Versicherungsvertrag?
- Was versteht man unter einem fixen bzw. festem Selbstbehalt (SB)?
- Warum gibt es Ausschlüsse in der exali IT-Haftpflichtversicherung?
- Was ist der Unterschied zwischen IT-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Bürohaftpflicht?
- Was bedeutet der passive Rechtsschutz in der IT-Haftpflicht?
- Welche Aufgaben erfüllt die exali IT-Haftpflicht für einen Freiberufler?
- Ist es ratsam einen langfristigen Vertrag z.B. über 3 Jahre abzuschließen?
- Welches Recht und welcher Gerichtsstand findet auf den Vertrag Anwendung?
1. Um was für eine Art Versicherung handelt es sich bei der exali IT-Haftpflicht? |
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Es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung für IT-Experten, IT-Dienstleister und Telekommunikationsbetriebe mit «offener Deckung».
Folgende Versicherungsbausteine sind im Vertrag beinhaltet:
(a) Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH)
(b) Eigenschadenversicherung (ES)
(c) Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) mit offener Deckung inkl. Umwelthaftpflichtversicherung
(d) Produkthaftpflichtversicherung
(e) Return of Project Costs (RPC)
(Sollten Sie den Acrobat Reader zum Öffnen der PDF-Dokumente nicht installiert haben, können Sie ihn hier kostenfrei herunterladen)
Der Versicherungsschutz umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche (so genannter passiver Rechtsschutz).
2. Was versteht man unter Deckungssummen? |
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Bezeichnet in der Haftpflichtversicherung den Höchstbetrag bis zu dem der Versicherer im Schadensfall leisten muss. In den Versicherungsbedingungen der IT-Haftpflicht werden die Deckungssummen auch als Versicherungssummen bezeichnet. Da Firmen, Selbständige und Freiberufler, wie auch Privatpersonen in den meisten Fällen unbegrenzt haften, stellt dies nicht nur für die Versicherungsnehmer, sondern auch für den Versicherer ein bedeutendes Risiko dar. Das Risiko wird für den Versicherer über die Vereinbarung abstrakter Höchstleistungsgrenzen, so genannter Deckungssummen kalkulierbar. In anderen Bereichen, z.B. bei einer Hausratversicherung kann der maximal eintretende Schaden (= der gesamte Hausrat zum Neuwert) sehr konkret bemessen werden. Hier spricht man dann von einer Versicherungssumme und nicht von einer (abstrakten) Deckungssumme.
In der Haftpflichtversicherung werden üblicherweise für Personen-, Sach- und Vermögensschäden die Deckungssummen einzeln ausgewiesen. Der Versicherer kann aber auch eine pauschale Deckungssumme z.B. für Personen- und Sachschäden zur Verfügung stellen (siehe auch «3. pauschale Deckungssumme» und «4. Maximierung der Deckungssumme»).
3. Was versteht man unter pauschalen Deckungssummen? |
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Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Deckungssummen werden die Schadensleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das heißt, dass die maximale Schadenszahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Deckungssumme beschränkt ist. Und dies unabhängig davon, ob z.B. ein Sach- oder Vermögensschaden vorliegt (siehe auch «2. Deckungssummen» und
«4. Maximierung der Deckungssummen»).
4. Was versteht man unter Maximierung der Deckungssumme? |
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Die Deckungssummen stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für ALLE Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird jedoch meistens auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).
Beispiel: Vereinbarte Deckungssumme 2,5 Mio. € (2-fach maximiert)
»pro Schaden zahlt der Versicherer max. 2,5 Mio. €. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres, jedoch maximal 5,0 Mio. €.
Bei der angebotenen IT-Haftpflichtversicherung besteht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden eine 2-fache Maximierung der Deckungssummen.
5. Was versteht man unter einem Personenschaden? |
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Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) definieren einen Personenschaden als ein Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigungen von Menschen zur Folge hat.
Darunter fallen auch die wirtschaftlichen Folgen von versicherten Personenschäden (so genannter Personenfolgeschaden), namentlich Kosten, Erwerbsausfall unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Fortkommens, Ausfall für Unterhaltsleistungen (Versorgerschaden) sowie immaterielle Schäden (Genugtuung).
Als (Körper)Verletzung wird ein von außen kommender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bezeichnet.
Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, sofern ein anormaler körperlicher Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird.
6. Was versteht man unter einem Sachschaden? |
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Als Sachschaden im Sinne der Haftpflichtversicherung versteht man die Substanzschädigung oder Vernichtung von Sachen.
Auch keine Sachschäden sind die davon abzugrenzenden Vermögensschäden, die sich als reine finanzielle Verluste darstellen, etwa entgangener Gewinn.
Soweit nicht eine pauschale Deckungssumme (siehe Punkt «3. pauschale Deckungssummen») vereinbart ist, besteht für Sachschäden in der Regel eine gesonderte Deckungssumme.
7. Was versteht man unter einem Vermögensschaden? |
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Als Vermögensschaden bezeichnet man Situationen bei denen zwar weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, jedoch durch schuldhaftes Verhalten einem anderen ein finanzieller Schaden zugefügt wird. Dabei wird zwischen «echten» Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden als «unechte» Vermögensschäden unterschieden.
a. Echter Vermögensschaden (Beispiel)
Durch das versehentliche Löschen der Datenbank eines Call-Centers sind die Mitarbeiter nicht in der Lage, ihrer Arbeit nachzugehen. Der Aufwand für die Wiederbeschaffung der Informationen, wie auch der Nutzungsausfall bis zur Rekonstruktion der Datenbank verursacht erhebliche Kosten.
b. Unechter Vermögensschaden (Personen-/ Sachfolgeschaden)
Beim Sachfolgeschaden hingegen entsteht der Vermögensschaden erst aufgrund der Beschädigung einer Sache.
Beispiel: Durch den fehlerhaften Anschluss mehrerer Hardwarekomponenten kommt es zur Überhitzung und in Folge zur Zerstörung einer Zeitungsdruckmaschine. Kann dadurch die nächste Zeitungsausgabe nicht fristgerecht gedruckt und ausgeliefert werden, entsteht deshalb der weitere Vermögensschaden (in diesem Fall als Sachfolgeschaden).
Der Versicherer Hiscox nimmt in den Net-IT Bedingungen nicht diese schwierige Unterscheidung von echten und unechten Vermögensschäden vor sondern regelt
einfach und verbindlich:
«Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind. Als Vermögensschäden gelten auch der Verlust sowie die Veränderung oder Blockade elektronischer Daten.»
Hinweis: Durch diese einfache Definition sind auch Schäden durch Betriebsunterbrechung, Umsatz oder Gewinnausfall als Vermögensschaden versichert. Und damit nach Ziffer VI. der Net-IT Bedingungen auch in USA und Kanada mitversichert!
8. Was war der bisher höchste versicherte Schaden? |
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Einschränkend muss man voranstellen, dass es exali nicht möglich ist, für den gesamten deutschen Versicherungsmarkt zu sprechen, denn unter anderem werden – aus verständlichen Gründen – nicht alle Schäden publik gemacht. Da wir unser IT-Haftpflichtkonzept über die HISCOX anbieten, können wir Ihnen aber ein Beispiel der HISCOX aus dem Winter 2006 geben. Hier betrug der Anspruch einer geschädigten Logistik-Firma durch einen EDV-Ausfall konkret 1,4 Millionen Euro!
Wichtig: Aufgrund des von uns genannten Beispiels lassen sich keine zwingende Rückschlüsse auf Schäden für jeden IT-Bereich ziehen. Da wir Ihre Tätigkeitsfelder nicht kennen, ist dieses Beispiel für Sie unter Umständen nicht "typisch", aber vielleicht zumindest ein Denkanstoß.
9. Was sind Sublimite im Versicherungsvertrag? |
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Sublimite sind Unterversicherungssummen d.h. Reduzierungen der Deckungssumme für bestimmte mitversicherte Teilrisiken (z.B. Rechtsverletzungen, EDV-Vermögensschäden, Bearbeitungsschäden, Mietsachschäden etc.). In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, welche das Leistungsrisiko der Medientätigkeit trägt sollten keine Sublimite vereinbart sein.
a. In unserer IT-Haftpflicht-Versicherung gibt es keine Sublimite.
b. Für die beitragsfrei eingeschlossene Eigenschadenversicherung ist die
Versicherungssumme auf 250.000,00 € begrenzt.
10. Was versteht man unter einem fixen Selbstbehalt (SB)? |
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Im Schadenfall beteiligt der Versicherer den Freiberufler (Versicherungsnehmer) an den entstehenden Schadenaufwendungen, um Bagatellschäden abzuwälzen und den Versicherten in die Mitverantwortung für die entstandenen Kosten zu nehmen. Dadurch können Versicherungsbeiträge günstiger kalkuliert werden.
Um das Kostenrisiko für Sie überschaubar zu halten, sollte die Selbstbeteiligung im Schadensfall fest oder zumindest nach oben «gedeckelt» sein (z.B. 10 % max. jedoch 5.000,00 €). Ansonsten könnte eine im ersten Moment niedrig erscheinende SB von 5 % bei einem Schaden von z. B. 1 Mio. € trotzdem bedrohliche Ersatzleistungen für Sie nach sich ziehen.
Wir haben für unserer IT-Haftpflichtversicherung folgende Selbstbeteiligung:
| Grund-Deckung (Startup-Tarif) |
Grund-Deckung (Normal-Tarif) |
Standard- Deckung |
Classic PLUS- Deckung |
| 500,00 € | 1.000,00 € | 1.500,00 € | 2.000,00 € |
11. Warum gibt es Ausschlüsse in der exali IT-Haftpflichtversicherung? |
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Wie bei jedem Versicherungsvertrag bestehen auch für diesen Vertrag gewisse Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen, unter anderem:
Beispiel für Risikoausschlüsse
- vorsätzlich verursachte Schäden
- bewusstes Abweichen von Gesetzen und Vorschriften (in der Abwehr zunächst mitversichert)
- Erbringung der geschuldeten Leistung (wobei der Schadenersatzanspruch des Kunden aufgrund der Nichterfüllung vollumfänglich versichert ist!).
- Nachbesserung, Nacherfüllung, Minderung
- Verletzung von Patentrechten (Verstöße gegen das Urheberrecht z.B. durch die Verletzung eines Source Codes ist versichert!)
Hinweis: Software ist in der Regel in Europa nicht patentierbar
- Schäden aufgrund vereinbarter Geld- und Vertragsstrafen
- Lieferung und Leistung für Waffensysteme
- Selbständige Garantiezusagen die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehen
- Ihre Kosten wegen des Rückrufs von Produkten (der Schadenersatz Ihres Kunden durch das fehlerhafte Produkt, wie z.B. eine Software, ist versichert)
Beispiel für eine Leistungsbeschränkung
- Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt.
| Hinweis: Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den Ziffern I., II., III., VII. der exali Net-IT Bedingungen 04-2010 vertraut zu machen. |
12. Was ist der Unterschied zwischen IT-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Bürohaftpflicht? |
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Der Begriff IT-Haftpflichtversicherung wurde in den letzen Jahren geprägt und soll der besonderen Ausrichtung des Haftpflichtvertrages auf die Anforderungen der IT-Branche Rechnung tragen. Beim Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung ist darauf zu achten, dass es am Versicherungsmarkt noch keine einheitliche Definition des Versicherungsumfangs und keine klare Abgrenzung zu verwandten Vertragsarten wie der Betriebshaftpflicht-, Vermögensschadenhaftpflicht- sowie Bürohaftpflichtversicherung gibt.
Der Begriff Betriebshaftpflicht wird gerne im Zusammenhang mit der Absicherung von Personen- und Sachschäden aus dem Betriebsstättenrisiko und bei der Durchführung von Arbeiten bei Auftraggebern verwendet.
Wenn es sich bei dem zu versichernden Unternehmen um einen kaufmännischen Betrieb handelt, spricht man auch von einer Bürohaftpflicht-Versicherung.
Ist der Versicherungsschutz insbesondere auf die Absicherung von Vermögensschadenrisiken ausgelegt, z.B. bei einer Versicherung für Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Finanzdienstleister, spricht man von einer Vermögensschaden-Versicherung. Im Zusammenhang mit der berufsspezifischen Absicherung (teilweise auch Pflichtversicherung) für die «freien Berufe» und für Ärzte hat sich auch die Bezeichnung Berufshaftpflicht eingebürgert.
Die exali IT-Haftpflichtversicherung vereint folgende der voranstehend beschriebenen Versicherungsbausteine:
- Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für die Absicherung reiner Vermögensschäden
- Büro- & Betriebshaftpflicht-Versicherung für die Absicherung von Personen- und Sachschäden
- Produkthaftpflicht-Versicherung für die Absicherung z.B. von Entwicklungsfehlern und Instruktionsfehlern
13. Was versteht man unter passivem Rechtsschutz in der IT-Haftpflicht? |
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Neben der Abwicklung von begründeten Schäden besteht mit der Abwehr von unbegründeten Ansprüchen oder Teilansprüchen eine ebenso wichtige Leistungskomponente der exali IT-Haftpflicht-Versicherung. Da der Versicherer dabei seine Kosten z.B. Anwalts-, Gutachter-, Verfahrens- und Gerichtskosten wie eine Rechtsschutzversicherung bezahlt, spricht man hier auch von passivem Rechtsschutz.
14. Welche Hauptaufgaben erfüllt die exali IT-Haftpflicht als Versicherung? |
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| 1. | Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. |
| 2. | Bei begründetem Anspruch, Zahlung des Schadens (bis zur vereinbarten Deckungssumme abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung). |
| 3. | Abwehr unberechtigter Ansprüche (der Versicherer führt für Sie einen haftungsrelevanten Rechtsstreit und übernimmt anfallende Verfahrenskosten wie z.B. Anwälte, Gutachter und Gerichtskosten. Man spricht hier auch von «passivem Rechtsschutz», siehe Punkt 13). |
15. Ist es ratsam einen langfristigen Vertrag z.B. über 3 Jahre abzuschließen? |
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Wählen Sie bei einer beruflichen/ betrieblichen Haftpflichtversicherung eine Vertragslaufzeit von nur einem Jahr, um Bedingungsverbesserungen und Beitragsvorteile schneller nutzen bzw. den Versicherungsschutz Ihren geänderten Anforderungen anpassen zu können. Lassen Sie sich dabei nicht durch Laufzeit-Rabatte von z.B. 5-10 % zu einer langen Vertragsdauer verleiten, da die Flexibilität deutlich mehr wert ist.
Wenn man bedenkt, dass die Preisunterschiede zwischen einzelnen Anbietern leicht mehrere 100,00 € betragen können, wäre eine Bindung auf 3 Jahre keinesfalls lohnend.
16. Welches Recht und welcher Gerichtsstand findet auf den Vertrag Anwendung? |
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1. Anzuwendendes Recht
Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.
2. Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer
- Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für den Versicherer oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden.
- Wenn der Vertrag online abgeschlossen wurde ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem exali seinen Sitz hat.
- Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hatten.
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