Betriebshaftpflichtversicherung für Ausschreibung eines amerikanischen Unternehmens?

Sie fragen - Wir antworten | November 2008

Frage: Wir nehmen an der Ausschreibung eines Unternehmens mit amerikanischer Muttergesellschaft teil, die Leistung wird aber in Deutschland erbracht. Nun sieht die Ausschreibung folgenden Passus im Bezug auf die nachzuweisende IT-Haftpflicht bzw. Betriebshaftpflichtversicherung vor:

Title:
Insurance Requirements
Summary of Requirements:
Commercial General Liability Insurance including contractual coverage: The limits of this insurance for bodily injury and property damage combined shall be at least:
Each Occurrence Limit € 730.00
General Aggregate Limit € 1.460.000
Products-Completed Operations Limit € 730.000
Personal and Advertising Injury Limit € 730.000
Business Automobile Liability Insurance: Where applicable: Should the performance of this agreement involve the use of automobiles, supplier shall provide comprehensive automobile insurance covering the ownership, operation and maintenance of all owned, non-owned and hired motor vehicles. Supplier shall maintain limits of at least €730,000 per occurrence for bodily injury and property damage combined.
Workers' Compensation Insurance: Such insurance shall provide coverage in amounts not less than the statutory requirements in the country where the services are performed.
Employers Liability Insurance: € 730.000 per occurrence.
Excess/Umbrella Liability Insurance: € 2.920.000 per occurrence.
Software and/or Hardware Errors and Omissions Liability Insurance, and/or Professional Liability Insurance: €3.650.000 per occurrence.

Können Sie mir sagen, ob unsere Police Net-IT (Deckungssumme pauschal € 5 Mio.) das alles abdeckt? Einige Passagen scheinen auf US-Basis erstellt zu sein.

Antwort von exali

Ralph Günther: Generell lässt sich sagen: Mit den Deckungssummen haben wir kein Problem, weil wir mit € 5 Mio. Personen-, Sach- und Vermögensschäden stets über den geforderten Limits liegen.

Das Problem: Leider werden von Firmen oft recht pragmatisch die Passagen 1:1 aus dem Amerikanischen übernommen, auch wenn die haftungs- und arbeitsrechtliche Situation in Europa und Deutschland nicht mit denen in den USA übereinstimmen. Zu den von Ihnen aufgeführten, einzelnen Anforderungen darf ich deshalb anmerken:

  • advertising liability. Wenn Sie für Ihre Produkte Werbung betreiben, besteht Versicherungsschutz für daraus resultierende Folgeschäden – der Inhalt deckt sich allerdings nicht vollständig mit den US-Vorstellungen. In den USA sind Haftungsfälle denkbar, die über das deutsche Rechtsverständnis von Haftung hinausgehen.
  • automobile liability. Wird in Deutschland nicht von der IT-Haftpflicht gedeckt, da hierzulande die Kfz-Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist. Ein zusätzlicher Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung des Auftragsnehmers ist daher nicht notwendig.
  • workers compensation. Die Pflichtdeckung für Arbeitsunfälle in den Vereinigten Staaten entspricht in etwa unserer gesetzlichen BG (Berufsgenossenschaft)-Absicherung, ist aber nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung.
  • Software and/or Hardware Errors and Omissions Liability Insurance, and/or Professional Liability Insurance: ist der eigentliche Zweck einer IT-Haftpflichtversicherung und wird von unserer Police abgedeckt.

Die Deckung aus Ihrem Versicherungsvertrag ist aus unserer Sicht vollkommen ausreichend. Bitte teilen Sie dem Auftraggeber mit, dass kein Versicherungsschutz für die Bereiche automobile liability und workers compensation besteht. Die ist jedoch, wie oben erläutert, in Deutschland auch nicht üblich und notwendig, sondern wird über entsprechende Pflichtversicherungen/ Pflichtmitgliedschaften (BG) abgedeckt.

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