Welche Haftpflichtversicherung für Hard- und Softwareentwicklung?

Sie fragen - Wir antworten | Mai 2009

Frage: Ich bin freiberuflich als Hardware- und Softwareentwickler tätig (Gründer). Welche Versicherung schlagen Sie mir vor? Ich habe die Tätigkeiten 1. Entwicklung von Hardware sowie 2. Entwicklung von  Firmware nicht in Ihrer Auflistung finden können.

Antwort von exali

Ralph Günther: Als freiberuflicher Hardware- und Softwareentwickler ist für Sie die IT-Haftpflichtversicherung mit den Hiscox IT-Haftpflicht-Bedingungen-04-2010 am geeignetsten.

Durch die sogenannte «offene Deckung» sind dabei alle Tätigkeiten im IT- und Telekommunikationsumfeld ohne abgeschlossene Aufzählung versichert. In den Versicherungsbedingungen Hiscox Net-IT sind einige Beispiele genannt, welche Tätigkeiten darunter zu verstehen sind.

Dabei wird gleich zu Beginn die Herstellung bzw. Entwicklung von Hardware und Software genannt (unter Software ist natürlich auch Firmware zu verstehen):

Ich zitiere die Versicherungsbedingungen (Ziffer I, Absatz 2):

«Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche wegen Tätigkeiten eines Telekommunikations- oder IT-Unternehmens, insbesondere

2.1 Herstellung von und Handel mit Soft- und Hardware;
2.2 Reparatur, Wartung, Modifizierung, Implementierung von Soft- und Hardware;
2.3 Beratung, Schulung, Analyse;
2.4 Einrichtung und Organisation von Netzwerken;
2.5 Internet-Providing-Dienste;
2.6 Webdesign und Webpflege;
2.7 Betrieb von Rechenzentren;
2.8 Datenerfassung und Datenbearbeitung.»

Die gesamten Versicherungsbedingungen finden Sie hier.

Mehr Informationen zur offenen Deckung finden Sie im exali Glossar.

Update: Dieser Beitrag wurde 2011 aktualisiert und an die IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010 angepasst.

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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

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