Hosting Vertrag unter britischer Gerichtsbarkeit: Übernimmt die IT-Haftpflicht die Risiken?

Sie fragen - Wir antworten | November 2008

Frage: Wir benötigen eine Versicherung für einen ASP-Kunden ("hosted solution"), der seinen Sitz in den USA hat. Die Server stehen in Hamburg, der Zugriff auf die Applikation erfolgt weltweit über Internet-Browser. Der Hosting-Vertrag soll unter britischer Gerichtsbarkeit mit Gerichtsstand London laufen.

Folgende Risiken sollen abgedeckt werden (Derzeit sind wir bei einer Versicherung versichert, die diese Risiken nicht übernimmt):

Insurance Coverages. Provider shall maintain throughout the term of this Agreement the following insurance with the corresponding minimum coverage limits:

(1) Commercial General Liability Insurance. Commercial General Liability insurance coverage, including (but not limited to) contractual liability and indemnification coverage, with minimum limits of Seven Hundred Fifty Thousand U.S. Dollars ($750,000) on a per occurrence basis.

(2) Worker's Compensation Insurance. Worker's Compensation insurance as required by the laws of the state where any services are to be performed.

(3) Employer's Liability Insurance. Employer's Liability insurance with minimum limits of Seven Hundred Fifty Thousand U.S. Dollars ($750,000) on a per occurrence basis.

(4) Professional Errors and Omissions Insurance. Professional Errors and Omissions coverage, with minimum limits of Seven Hundred and Fifty Thousand U.S. Dollars ($750,000) including coverage for (but not limited to) infringement of third party proprietary rights. 

Antwort von exali

Ralph Günther: Zu Ihren Fragen bzgl. Absicherung der beschriebenen Risiken erlaube ich mir auf die Versicherungsbedingungen der HISCOX IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010 hinzuweisen. Dort ist unter Ziffer XII auch das anzuwendende Recht/Gerichtsstand bei Klagen zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und dem Versicherer geregelt.

Grundsätzlich gilt: Die HISCOX vertritt Sie vor dem Gericht (und auch unter dem anzuwendenden Recht), vor dem Sie verklagt werden. Also auch in UK/London nach UK Law. Die HISCOX vertritt Sie auch vor US Gerichten. Dies ist unter Ziffer VII der Versicherungsbedingungen geregelt.

Update: Dieser Beitrag wurde 2011 aktualisiert und an die IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010 angepasst.

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