IT-Haftpflichtversicherung auch bei Dienstvertrag sinnvoll?

Sie fragen - Wir antworten | Juni 2009

Frage: Ist für einen IT-Selbstständigen eine IT-Haftpflichtversicherung sinnvoll, soweit keine Ansprüche aus Werkverträgen entstehen können, da nur Dienstleistungen erbracht werden?

Antwort von exali

Ralph Günther: Ganz klar: Zum Schutz vor Schadenersatzansprüchen ist eine IT-Haftpflichtversicherung bei einem Dienstvertrag ebenso wichtig wie bei einem Werkvertrag.

Auch wenn Sie Ihre Leistung überwiegend auf Dienstvertragsbasis erbringen, stehen Sie in der Haftung. Im Gegensatz zum Werkvertrag besteht zwar keine verschuldensunabhängige Haftung wie Nacherfüllung, Minderung, Selbstvornahme – jedoch führt eine so genannte Schlechtleistung wie etwa eine mangelhafte IT-Beratung in einem Projekt durchaus zu Schadenersatzansprüchen gemäß § 280 ff BGB.

Die aktuelle Rechtsauffassung unterstreicht: Der Auftraggeber kann bei bestehendem Dienstvertrag zwar nicht eigenmächtig die Bezahlung verringern, er kann aber seinen Anspruch auf Schadenersatz mit der Vergütung aufrechnen. Und: Er kann im Falle einer Schlechtleistung den Dienstvertrag nach § 626 BGB kündigen.

Solche Fälle kommen nicht vor? Im Gegenteil, wie die Erfahrung zeigt. Zum Beispiel wurden wir in den vergangenen Jahren u. a. konfrontiert mit:

  • Datenverlust durch einen Fehler bei der Serverwartung,
  • fehlerhafter Programmierung oder IT Beratung,
  • fahrlässiger Übermittlung eines Virus auf das System des Auftraggebers,
  • Datenschutzrechtsverletzungen.

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Juli 2009
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