Gilt die IT-Haftpflicht auch bei einem Projekt in Slowenien?

Sie fragen - Wir antworten | September 2009

Frage: Ich soll ab dem 5. Oktober 2009 in Slowenien an einem Projekt mitarbeiten. Beauftragt wurde es von einer deutschen Firma, die mich dann weitervermittelt hat. Können Sie mir sagen, ob die IT-Haftpflicht, die wir bei Ihnen abgeschlossen haben, auch dort Gültigkeit hat?

Antwort von exali

Ralph Günther: Ich kann Sie beruhigen, die exali IT-Haftpflichtversicherung ist auch in Slowenien gültig. Ob die Beauftragung – wie in Ihrem Fall – von einer deutschen Firma oder direkt aus Slowenien erfolgte, spielt dabei keine Rolle.

Die IT-Haftpflichtversicherung hat sogar einen weltweiten Versicherungsschutz. Und das ist keine Selbstverständlichkeit: Vermögensschäden sind auch in den USA und in Kanada mitversichert.

Personen- und Sachschäden sind ebenfalls mitversichert:

  • bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen,
  • bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen,
  • bei indirekten Exporten* von Produkten und Dienstleistungen.

*ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die
USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.

In den Versicherungsbedingungen IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010 finden Sie die entsprechende Vereinbarung unter dem Punkt VI. "Räumlicher Geltungsbereich".

Update: Dieser Beitrag wurde 2011 aktualisiert und an die IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010 angepasst.

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September 2009
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