Wie stelle ich den Online Antrag?

Schritt 1: Auswahl der gewünschten Tarife

Sie können zwischen verschiedenen Tarifvarianten mit unterschiedlich hoher Versicherungssumme für Vermögensschäden wählen.

Schritt 2: Beantworten der Antragsfragen

Sie beantworten die 7 einfachen Antragsfragen mit „ja“ und „nein“.

Schritt 3: Ergänzen der persönlichen Daten

Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich „Mein exali“.

Schritt 4: Zusammenfassung

Im letzten Schritt erhalten Sie zur Überprüfung des Antrags noch einmal alle Daten in einer Zusammenfassung dargestellt. Anschließend können Sie den Antrag absenden.

Vertrag aktivieren und Download der Police

Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie den ersten Versicherungsschein und die signierte Beitragsrechnung im Kundenbereich „Mein exali“ einsehen und herunterladen.

 
Wie erhalte ich die Police und wann beginnt mein Vertrag?

Versicherungsschein (=Police)

Der Versicherungsschein wird von exali elektronisch erstellt und in Ihrem SSL-geschützten Kundenbereich „Mein exali“ zum Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich sind zudem die Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der  VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt.

Im Kundenbereich „Mein exali“ können Sie außerdem eine Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erstellen oder Ihr persönliches „IT-Haftpflicht-Siegel“ beantragen.

Versicherungsbeginn

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Antrag von Ihnen ausgewählten Datum (jeweils 12:00 Uhr MEZ). Voraussetzung dafür ist, dass Sie alle Fragen im Antrag mit „nein“ beantwortet haben .

Hinweis: Sollten Sie eine der Fragen mit „ja“ beantworten, werden wir mit Ihnen diese(n) offenen Punkt(e) i.d.R. innerhalb von 48 Stunden klären. Danach erfolgt dann die Online-Policierung.

Ist als Beginn das aktuelle Datum von Ihnen ausgewählt, beginnt der Vertrag am aktuellen Tag (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat oder ein Datum, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt, wählen.

 
Wie zahle ich den ersten Beitrag zur «IT-Haftpflicht»?

Der Versicherer bietet nur die jährliche Zahlweise an. Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsbeginn sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.

Je nachdem, ob Sie die im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit oder abweichend den 01.01. als Hauptfälligkeit im Antrag auswählen, beläuft sich der Erstbeitrag entweder auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen „Rumpfbeitrag“ (wenn als Hauptfälligkeit der 01.01. gewählt wird).

Besonderheit: Wählen Sie die im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, so ist der erste „Rumpfmonat“ beitragsfrei versichert.

Zwei Beispiele mit Versicherungsbeginn 03.06.2010:

  1. Im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit (01.07.) gewählt
    Erster Rumpfmonat ist beitragsfrei → Erstbeitrag für 01.07.2010 bis 01.07.2011
    Versicherungsschutz aber schon ab 03.06.2010!
  2. Abweichend einheitliche Hauptfälligkeit 01.01. gewählt
    Erste Hauptfälligkeit ist der 01.01.2012 → Erster Beitrag für 03.06.2010 bis 01.01.2011
 
Wie sind die Mindestvertragslaufzeit und Kündigung geregelt?

1. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Bei „individueller“ Hauptfälligkeit (z.B. vom 05.06.2011 - 01.07.2012) beträgt die Laufzeit genau den Rumpf-Monat (sofern als Beginn nicht der 01. eines Monats gewählt wird) + 12 Monate. Der Rumpf-Monat (hier: 05.06.2011-01.07.2011) ist in diesem Fall beitragsfrei.
Wählt ein Kunde die „einheitliche“ Hauptfälligkeit (die Fälligkeit des Vertrages ist unabhängig vom Beginn jeweils der 01.01. eines Jahres), so berechnet sich die Vertragslaufzeit wie folgt: 05.06.2011 bis 01.01.2012 (=Rumpf-Jahr) + 01.01.2012 bis 01.01.2013.
Somit ist die Mindestvertragslaufzeit bei dieser Variante länger als bei der individuellen Hauptfälligkeit (jeweils Rumpf-Jahr + 12 Monate) Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung (Rumpf-Monat ist nicht beitragsfrei).
Standardmäßig ist jedoch die „individuelle“ Hauptfälligkeit und somit eine Mindestvertraglaufzeit von 12 Monaten (+ ggf. beitragsfreier Rumpf-Monat) eingestellt.
Den genauen Beginn und die Variante der Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag.

2. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

3. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 2. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, bei einem Risikowegfall (beim Freiberufler z.B. Wechsel in die Festanstellung) die Versicherung außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

 
 

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