Sie können zwischen verschiedenen Tarifvarianten mit unterschiedlich hoher Versicherungssumme für Vermögensschäden wählen.
Sie beantworten die 7 einfachen Antragsfragen mit „ja“ und „nein“.
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich „Mein exali“.
Im letzten Schritt erhalten Sie zur Überprüfung des Antrags noch einmal alle Daten in einer Zusammenfassung dargestellt. Anschließend können Sie den Antrag absenden.
Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie den ersten Versicherungsschein und die signierte Beitragsrechnung im Kundenbereich „Mein exali“ einsehen und herunterladen.
Der Versicherungsschein wird von exali elektronisch erstellt und in Ihrem SSL-geschützten Kundenbereich „Mein exali“ zum Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich sind zudem die Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt.
Im Kundenbereich „Mein exali“ können Sie außerdem eine Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erstellen oder Ihr persönliches „IT-Haftpflicht-Siegel“ beantragen.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Antrag von Ihnen ausgewählten Datum (jeweils 12:00 Uhr MEZ). Voraussetzung dafür ist, dass Sie alle Fragen im Antrag mit „nein“ beantwortet haben .
Hinweis: Sollten Sie eine der Fragen mit „ja“ beantworten, werden wir mit Ihnen diese(n) offenen Punkt(e) i.d.R. innerhalb von 48 Stunden klären. Danach erfolgt dann die Online-Policierung.
Ist als Beginn das aktuelle Datum von Ihnen ausgewählt, beginnt der Vertrag am aktuellen Tag (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat oder ein Datum, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt, wählen.
Der Versicherer bietet nur die jährliche Zahlweise an. Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsbeginn sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.
Je nachdem, ob Sie die im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit oder abweichend den 01.01. als Hauptfälligkeit im Antrag auswählen, beläuft sich der Erstbeitrag entweder auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen „Rumpfbeitrag“ (wenn als Hauptfälligkeit der 01.01. gewählt wird).
Besonderheit: Wählen Sie die im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, so ist der erste „Rumpfmonat“ beitragsfrei versichert.
Zwei Beispiele mit Versicherungsbeginn 03.06.2010:
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Bei „individueller“ Hauptfälligkeit (z.B. vom 05.06.2011 - 01.07.2012) beträgt die Laufzeit genau den Rumpf-Monat (sofern als Beginn nicht der 01. eines Monats gewählt wird) + 12 Monate. Der Rumpf-Monat (hier: 05.06.2011-01.07.2011) ist in diesem Fall beitragsfrei.
Wählt ein Kunde die „einheitliche“ Hauptfälligkeit (die Fälligkeit des Vertrages ist unabhängig vom Beginn jeweils der 01.01. eines Jahres), so berechnet sich die Vertragslaufzeit wie folgt: 05.06.2011 bis 01.01.2012 (=Rumpf-Jahr) + 01.01.2012 bis 01.01.2013.
Somit ist die Mindestvertragslaufzeit bei dieser Variante länger als bei der individuellen Hauptfälligkeit (jeweils Rumpf-Jahr + 12 Monate) Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung (Rumpf-Monat ist nicht beitragsfrei).
Standardmäßig ist jedoch die „individuelle“ Hauptfälligkeit und somit eine Mindestvertraglaufzeit von 12 Monaten (+ ggf. beitragsfreier Rumpf-Monat) eingestellt.
Den genauen Beginn und die Variante der Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Neben dem unter Punkt 2. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.
Zudem haben Sie das Recht, bei einem Risikowegfall (beim Freiberufler z.B. Wechsel in die Festanstellung) die Versicherung außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
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