Kann ich die Eigenschadendeckung RPC auch während des Projektbeginns abschließen?

Sie fragen - Wir antworten | November 2008

Frage: Ich habe bei Ihnen die IT-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Es kann sein, dass ich kurzfristig ein Projekt annehmen muss, bei dem ich die Zusatzoption Eigenschadendeckung bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers (RPC) gerne hätte. Kann ich diese auch an einem Sonntag abschließen oder wäre das noch während des Projektbeginns machbar? Wie hoch ist eigentlich die Eigenbeteiligung?

Frage: Ich habe in den Versicherungsbedingungen der IT-Haftpflicht den § II 1.7 gelesen. Habe ich es richtig verstanden, dass bei dieser Zusatzoption meine eigenen Ausgaben wie zum Beispiel Software und Reisekosten gedeckt werden, falls beispielsweise der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt? Mein Projektvermittler behält sich dieses Recht zum Beispiel bei Nichtzustandekommen des Vertrages mit seinem Kunden vor.

Antwort von exali

Ralph Günther: Der Eigenschadenbaustein RPC ersetzt, wie von Ihnen korrekt beschrieben, die Kosten, wenn während eines laufenden Projektes der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt.

Nehmen wir an, ein Projekt ist auf drei Monate angelegt. Nach zwei Monaten tritt der Kunde begründet wegen Leistungsverzögerung oder Schlechtleistung Ihrerseits vom Vertrag zurück. Sie werden für zwei Monate nicht bezahlt. In diesem Fall ist die Absicherung wichtig und sinnvoll.

Wenn ein Projekt, wie in Ihrem Beispiel erwähnt, gar nicht erst zustande kommt, sind mögliche Ausfallkosten überschaubar. Sie haben dann ja auch nicht über Monate hinweg ohne Bezahlung gearbeitet. Dieser Fall ist daher nicht versichert.

Weitere Informationen zur in der IT-Haftpflicht integrierten Eigenschadendeckung.

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