Der Beitrag zur «IT-Haftpflicht» ist unabhängig von der Firmierung (Freiberufler, GbR, UG, PartGG, Ltd., GmbH). Dabei sind folgende Personen automatisch mitversichert:
*freie Mitarbeiter = in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte natürliche Personen, soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie für bestimmte Tätigkeiten Subunternehmer beauftragen.
Hinweis: Die persönliche Haftpflicht des Subunternehmers ist jedoch nicht versichert. D.h. der Versicherer hat die Möglichkeit, nach der Schadenabwicklung - bei einem entsprechenden Verschulden - den Subunternehmer in Regress zu nehmen.
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