IT-Haftpflicht

Passiver Rechtsschutz in der IT-Haftpflicht

Die IT-Haftpflicht trägt auch Ihr Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Ihrer Kundschaft sowie für die professionelle Schadenregulierung (sogenannter „Passiver Rechtsschutz“) durch die Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z. B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).

„Passiv“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (z. B. vom Auftraggeber) bezieht und nicht auf die „aktive“ Durchsetzung eigener Ansprüche.

Kein ausreichender Schutz durch AGB

Selbst ausgefeilte AGB oder einzelvertragliche Regelungen bieten keinen Schutz davor, dass der:die Auftraggeber:in im Fall der Fälle versuchen wird, (freiberufliche) Dienstleister:innen in Anspruch zu nehmen. Daher kommt dem passiven Rechtsschutz eine zentrale Bedeutung im Schadenfall zu.

Ob und inwieweit bei einem Schadenfall ein Verschulden des:der Dienstleistenden vorliegt, kann gerade im Bereich komplexer IT- und Telekommunikationssysteme oder bei IT-Beratungsleistungen oft erst durch ein langwieriges Verfahren oder sogar einen Rechtsstreit geklärt werden.

Außergerichtliche und gerichtliche Kosten

Diese außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten und das damit verbundene Kostenrisiko für eine langwierige juristische Auseinandersetzung trägt dabei der Versicherer im Rahmen des passiven Rechtsschutzes. Dafür steht diesem ein Expertennetzwerk von international agierenden Anwälten und Gutachtern (wie z. B. CMS Hasche Sigle) für die Schadenbearbeitung zur Verfügung.

Vergütungs-Rechtsschutz

Die IT-Haftpflicht übernimmt die gerichtlichen Kosten, wenn Sie sich gegen die ungerechtfertigte Aufrechnung eines Schadens mit Ihrer offenen Vergütung (Dienst- oder Werklohn) wehren müssen. Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Der Versicherer bietet Versicherungsschutz in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (wegen eines Schadensereignisses, welches einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtschaden zur Folge haben kann) für die Gerichtskosten sowie Kosten der Verteidigung. Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Straf-Rechtsschutz

Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Strafverfahren kommt, übernimmt der Versicherer auch die notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten. Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Internet-Straf-Rechtsschutz

Versichert sind (unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten) die gesetzlichen Kosten der Verteidigung, wenn Ihnen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird (zum Beispiel Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke). Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Insolvenzanfechtungs-Rechtsschutz

Versichert ist Ihre Honorar- oder Werklohnzahlung, die durch eine:n Insolvenzverwalter:in angefochten wird. Der Versicherer ersetzt –  nach vorheriger Abstimmung – die entstehenden Kosten einer rechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit sowie die Kosten eines rechtlichen Vorgehens gegen die Anfechtung. Die Entschädigungsgrenze beträgt 300.000 Euro je Versicherungsfall.

Passiver Rechtsschutz im Rahmen der D&O-Außenhaftungsversicherung

Die optionale D&O-Versicherung beinhaltet ebenfalls den passiven Rechtsschutz. Dabei übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen bei Vorwurf einer wissentlichen Pflichtverletzung, bis diese durch ein Urteil bzw. eine sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichtes, eine Entscheidung eines Mediators, eine Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.

Assistance-Leistung: Online-Forderungsmanagement

Wenn Ihr Klientel die unstrittige Forderung nicht wie vereinbart bezahlt, können Sie das lästige (gerichtliche) Mahnverfahren bis hin zur Vollstreckung per Mausklick einem professionellen externen Dienstleister übertragen. Die Kosten dafür übernimmt der Versicherer (sofern ein deutsches Gericht zuständig ist).

Eine Übersicht über das Vorgehen und die Leistungen der IT-Haftpflicht im Schadenfall finden Sie hier.