Die «IT-Haftpflicht» trägt auch Ihr Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Ihrer Kunden sowie für die professionelle Schadenregulierung (so genannter „Passiver Rechtsschutz“) durch die Übernahme der außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z.B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).
„Passiv“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (z.B. vom Auftraggeber) bezieht und nicht auf die „aktive“ Durchsetzung eigener Ansprüche.
Da selbst ausgefeilte AGB oder einzelvertragliche Regelungen keinen Schutz davor bieten, dass der Auftraggeber im Fall der Fälle versuchen wird, (freiberufliche) Dienstleister in Anspruch zu nehmen, kommt dem passiven Rechtsschutz eine zentrale Bedeutung im Schadenfall zu.
Ob und inwieweit beispielsweise bei einem Schadenfall ein Verschulden des Dienstleisters vorliegt, kann gerade im Bereich komplexer IT- und Telekommunikationssysteme oder bei IT-Beratungsleistungen oft erst durch ein langwieriges Verfahren oder gar einen Rechtsstreit geklärt werden.
Diese außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten und das damit verbundene Kostenrisiko für einen langwierigen Fall trägt dabei im Rahmen des passiven Rechtsschutzes der IT-Haftpflicht-Versicherer. Zudem steht bei spezialisierten Versicherern (wie z.B. der Hiscox) ein Expertennetzwerk von international agierenden Anwälten und Gutachtern für die Schadenbearbeitung zur Verfügung.
Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Strafverfahren kommt, übernimmt der Versicherer auch die notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten. Die Entschädigungsgrenze beträgt 250.000,00 € je Versicherungsfall.
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