exali - Personen- und Sachschäden von Mitarbeitern versichert?

IT-Haftpflicht: Sind auch Personen- und Sachschäden von Mitarbeitern untereinander versichert?

Sie fragen - Wir antworten | März 2010

Frage: Versichert die IT-Haftpflicht zum Startup-Tarif auch Personen- und Sachschäden von Mitarbeitern? Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter über ein Kabel stolpert und stürzt. Oder ich werfe eine Tasse Kaffee um und beschädige das Handy eines Kollegen.

Antwort von exali

Ralph Günther: Ja, die exali IT-Haftpflicht deckt die von Ihnen beschriebenen Personen- und Sachschäden von Mitarbeitern untereinander ab.

Die Versicherung umfasst die Berufshaftpflicht für Vermögensschäden sowie die Büro- und Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden. Über die Betriebshaftpflicht ist auch das klassische Betriebsstättenrisiko versichert.

In den IT-Haftpflicht-Bedingungen-04-2010 der Hiscox heißt es dazu:

«Ziffer II. 13.1. Ausgeschlossen sind Ansprüche des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen gegeneinander, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist; (...); dies gilt nicht für Personen- oder Sachschäden im Rahmen des Betriebsstättenrisikos soweit es sich nicht um Mietsachschäden handelt.»

Im Fall des stolpernden Mitarbeiters handelt es sich um einen Personenschaden, das beschädigte Handy fällt unter einen Sachschaden: Die von Ihnen skizzierten Beispiele sind somit versichert.

Ausgeschlossen sind nur Vermögensschäden (z.B. Schadenersatzanspruch an einen Mitarbeiter wegen einer Pflichtverletzung) von mitversicherten Personen nach Ziffer II Abs. 6:

  • Mitglieder der Geschäftsführung
  • angestellte Mitarbeiter
  • in Ihren Betrieb eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen
  • in Ihren Betrieb eingegliederte freie Mitarbeiter (natürliche Personen),
  • rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften im Inland
  • rechtlich unselbstständige Niederlassungen im In- oder Ausland, jedoch nicht in den USA oder Kanada.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei der Startup-Deckung eine Selbstbeteiligung von 500,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden besteht. Im Fall des Handys dürfte der Schaden in diesem Bereich liegen.

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