Hiscox: Gerichtsstand und zuständige Aufsicht

Anzuwendendes Recht

Auf die Versicherungsverträge der Hiscox – so auch auf die «IT-Haftpflicht» – findet deutsches Recht Anwendung (für Antragsteller in Österreich das österreichische Recht).

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer

  • Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für den Versicherer oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden.
  • Wenn der Vertrag online abgeschlossen wurde, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem exali seinen Sitz hat.
  • Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hatten.

Zuständige Aufsicht: Beschwerden können an den Versicherer, dessen Vertragsverwaltung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn) und aufgrund der englischen Muttergesellschaft an die Financial Services Authority (FSA, 25 The North Colonnade, Canary Wharf, GB-London E 14 5HF) gerichtet werden.

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