Hiscox: Gerichtsstand und zuständige Aufsicht

Anzuwendendes Recht

Auf die Versicherungsverträge der Hiscox – so auch auf die «IT-Haftpflicht» – findet deutsches Recht Anwendung (für Antragsteller in Österreich das österreichische Recht).

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer

  • Klagen gegen den Versicherer aus dem Versicherungsvertrag können bei dem für den Versicherer oder für den Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung örtlich zuständigen Gericht erhoben werden.
  • Wenn der Vertrag online abgeschlossen wurde, ist für Klagen, die aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer erhoben werden, auch das Gericht des Ortes zuständig, an dem exali seinen Sitz hat.
  • Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, hatten.

Zuständige Aufsicht: Beschwerden können an den Versicherer, dessen Vertragsverwaltung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn) und aufgrund der englischen Muttergesellschaft an die Financial Services Authority (FSA, 25 The North Colonnade, Canary Wharf, GB-London E 14 5HF) gerichtet werden.

27.04.2012
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10.04.2012
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05.04.2012
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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

BI-Consultant
Business Analyst (IT, EDV)
Datenbankadministrator (z.B. Oracle)
Datenbankentwickler
Datenverarbeitungsbetrieb
EDV-Dienstleister
Informatiker / Fachinformatiker
Hardware Händler
Hardware Hersteller
Hardware-Betreuer
Hardwareentwickler
Internet- / Web-Dienstleister
Internet Service Provider
iOS / Android Entwickler
IT Interim Manager / IT Manager
IT-Projektleiter / Change Manager
IT Service-Provider, IT-Dienstleister
IT-Berater / IT-Consultant / EDV-Berater
IT-Engineer / IT-Ingenieur / EDV-Ingenieur
IT-Sachverständiger / EDV-Gutachter
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