Sonstige Informationen zum Versicherungsumfang

Startup- und Existenzgründer-Nachlass für Unternehmen mit einem Jahresnettoumsatz bis zu 100.000,00 €

Für alle IT-Freiberufler und IT-Dienstleister, deren Jahresnettoumsatz (= Umsatz ohne Umsatzsteuer) in den letzten 12 Monaten nicht über 100.000,00 € lag, gibt es die Grund-Deckung zum günstigen Startup-Tarif bzw. Existenzgründer-Tarif.

Damit ist der Startup-Tarif nicht an den Zeitpunkt der Firmengründung bzw. Existenzgründung, sondern nur an den Jahresumsatz der letzten 12 Monate gekoppelt! Sollte der Jahresumsatz in der Zukunft diese Schwelle überschreiten, wird die «IT-Haftpflicht» zur nächsten Hauptfälligkeit auf den regulären Tarif umgestellt.

Hinweis: Sie müssen eine Überschreitung der Umsatzgrenze nicht sofort exali oder dem Versicherer Hiscox melden. Es ist ausreichend, wenn Sie im Rahmen der jährlichen Änderungsanzeige (so genannte Online-Jahresmeldung) den höheren Umsatz angeben. Bei Überschreiten der Umsatzgrenze ergibt sich jedoch keine Nacherhebung des Beitrags für das abgelaufene Jahr, sondern lediglich einen Anpassung für das neue Versicherungsjahr.

Selbstbeteiligungsregelungen in der «IT-Haftpflicht»

Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung in der

  • Grund-Deckung: 500,00 €  (Startup-Tarif) 
  • Grund-Deckung: 1.000,00 €
  • Standard-Deckung: 1.500,00 €
  • Classic-Plus-Deckung: 2.000,00 €

 Hinweis: Für Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.

Eigenschadenversicherung
Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die im gewählten Tarif vereinbarte Selbstbeteiligung.

Optionaler „Zusatzschutz für Projektverträge“
Bei einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrags beträgt die Selbstbeteiligung 15 % des noch offenen Honorars, mindestens jedoch die im gewählten Tarif vereinbarte Selbstbeteiligung.

Pauschale Versicherungssummen

Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das heißt, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Versicherungssumme beschränkt ist. Bei der Grund-Deckung sind z.B. Vermögensschäden und Sachschäden pauschal mit einer Summe von 500.000,00 € versichert.

Maximierung der Versicherungssumme / Deckungssumme

Die Versicherungssummen der «IT-Haftpflicht» für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).

Zur Erklärung ein Beispiel:

Deckungssumme 500.000,00 € / 2-fach maximiert:
» Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000,00 € Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch max. 1 Mio. €.

Weltweiter Versicherungsschutz

Grundsätzlich bietet die IT-Haftpflicht-Versicherung des Spezialversicherers Hiscox eine weltweite Deckung.

Für Ansprüche in USA oder Kanada oder bei Verletzung der Rechte dieser Staaten besteht Versicherungsschutz für Vermögensschäden.

Personen- und Sachschäden gelten in den USA und Kanada mitversichert, bei

  1. indirektem Export* von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada;
  2. der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  3. der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen.

*Hinweis: Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.

Die rechtskräftigen Formulierungen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Versicherungsbedingungen IT-Haftpflicht Bedingungen Hiscox 04-2010 sowie den IT-Haftpflicht Besondere Bedingungen exali 06-2011 (Rahmenvereinbarung).

27.04.2012
Wer sich als Freiberufler von der Konkurrenz abheben möchte, tut gut daran, potentiellen Auftraggebern seine Skills so optimal wie möglich zu präsentieren. (Das gilt nicht nur für die Referenzen auf der eigenen Webseite, sondern auch in den sozialen Netzwerken.) Doch zu vie...
10.04.2012
Missverständnisse im Zusammenhang mit dem weltenweitem Versicherungsschutz der IT-Haftpflicht gibt es viele – genauso wie Aufklärungsbedarf. Das stellen wir von exali in unserer täglichen Praxis immer wieder fest. Vor allem ein Thema sorgt für kritische Fragen: Der vo...
05.04.2012
„Warum gibt es bei der IT-Versicherung eine Selbstbeteiligung und was bedeutet dies genau?“ Eine Frage, die uns bei exali häufiger gestellt wird. Manche finden die im Schnitt bei rund 500,00 Euro angesetzte Selbstbeteiligung zu hoch – zumindest wenn es sich bei den Schad...
 

Zeigen Sie's
Ihren
Auftraggebern!


In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

BI-Consultant
Business Analyst (IT, EDV)
Datenbankadministrator (z.B. Oracle)
Datenbankentwickler
Datenverarbeitungsbetrieb
EDV-Dienstleister
Informatiker / Fachinformatiker
Hardware Händler
Hardware Hersteller
Hardware-Betreuer
Hardwareentwickler
Internet- / Web-Dienstleister
Internet Service Provider
iOS / Android Entwickler
IT Interim Manager / IT Manager
IT-Projektleiter / Change Manager
IT Service-Provider, IT-Dienstleister
IT-Berater / IT-Consultant / EDV-Berater
IT-Engineer / IT-Ingenieur / EDV-Ingenieur
IT-Sachverständiger / EDV-Gutachter
IT-Tester / Testspezialist (Software)
Java / Java Enterprise Entwickler
Lotus Notes Entwickler
Mobil-App-Entwickler
Netzwerk Administrator
Open Source Entwickler
Programmierer
Rechenzentrumsbetreiber
SAP-Berater, SAP-Consultant
SAP-Entwickler
SEO / SEM Consultant
Sharepoint Spezialist
Software Entwickler
Software Händler, Lizenzhändler
SPS-Programmierer
System-Administrator
Systemanalytiker
System-Engineer
VoIP-Experte
Webhoster / Hoster / Provider

 

Persönlicher Kontakt

+49 (0)821-80 99 46-0

Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten