Für alle IT-Freiberufler und IT-Dienstleister, deren Jahresnettoumsatz (= Umsatz ohne Umsatzsteuer) in den letzten 12 Monaten nicht über 100.000,00 € lag, gibt es die Grund-Deckung zum günstigen Startup-Tarif bzw. Existenzgründer-Tarif.
Damit ist der Startup-Tarif nicht an den Zeitpunkt der Firmengründung bzw. Existenzgründung, sondern nur an den Jahresumsatz der letzten 12 Monate gekoppelt! Sollte der Jahresumsatz in der Zukunft diese Schwelle überschreiten, wird die «IT-Haftpflicht» zur nächsten Hauptfälligkeit auf den regulären Tarif umgestellt.
Hinweis: Sie müssen eine Überschreitung der Umsatzgrenze nicht sofort exali oder dem Versicherer Hiscox melden. Es ist ausreichend, wenn Sie im Rahmen der jährlichen Änderungsanzeige (so genannte Online-Jahresmeldung) den höheren Umsatz angeben. Bei Überschreiten der Umsatzgrenze ergibt sich jedoch keine Nacherhebung des Beitrags für das abgelaufene Jahr, sondern lediglich einen Anpassung für das neue Versicherungsjahr.
Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung in der
Hinweis: Für Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.
Eigenschadenversicherung
Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die im gewählten Tarif vereinbarte Selbstbeteiligung.
Optionaler „Zusatzschutz für Projektverträge“
Bei einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrags beträgt die Selbstbeteiligung 15 % des noch offenen Honorars, mindestens jedoch die im gewählten Tarif vereinbarte Selbstbeteiligung.
Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das heißt, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Versicherungssumme beschränkt ist. Bei der Grund-Deckung sind z.B. Vermögensschäden und Sachschäden pauschal mit einer Summe von 500.000,00 € versichert.
Die Versicherungssummen der «IT-Haftpflicht» für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).
Deckungssumme 500.000,00 € / 2-fach maximiert:
» Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000,00 € Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch max. 1 Mio. €.
Grundsätzlich bietet die IT-Haftpflicht-Versicherung des Spezialversicherers Hiscox eine weltweite Deckung.
Für Ansprüche in USA oder Kanada oder bei Verletzung der Rechte dieser Staaten besteht Versicherungsschutz für Vermögensschäden.
Personen- und Sachschäden gelten in den USA und Kanada mitversichert, bei
*Hinweis: Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.
Die rechtskräftigen Formulierungen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Versicherungsbedingungen IT-Haftpflicht Bedingungen Hiscox 04-2010 sowie den IT-Haftpflicht Besondere Bedingungen exali 06-2011 (Rahmenvereinbarung).
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