Vermögensschadenhaftpflicht „VSH“

Der Grundbaustein der «IT-Haftpflicht» über den Spezialversicherer Hiscox ist die Vermögensschadenhaftpflicht (kurz VSH) mit hohen Versicherungssummen bis zu 2.500.000,00 €. Berufliche Fehler führen bei IT- und TK-Projekten sehr häufig zu Vermögensnachteilen - sprich Vermögensschäden - bei einem Dritten (z.B. Auftraggeber). Daher spielt die Absicherung von so genannten „reinen Vermögensschäden“ bei der «IT-Haftpflicht» eine zentrale Rolle.

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden (Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind noch sich aus solchen Schäden herleiten. Der Versicherer Hiscox definiert auch den Verlust, die Veränderung oder Blockade von Daten als Vermögensschaden.

All-Risk-Deckung der Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist als „All-Risk-Deckung“ konzipiert, wodurch alle Haftungsrisiken im Einsatzbereich IT und Telekommunikation ohne abschließende Aufzählung versichert sind. Einschränkungen der „All-Risk-Deckung“ ergeben sich lediglich durch die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen.

Hier einige Schadenbeispiele der Vermögensschadenhaftpflicht

  • Programmierfehler bei der Erstellung einer Abrechnungssoftware
  • Umsatzausfall des Kunden aufgrund einer Fehlfunktion im Bestellformular
  • Abmahnung und Schadenersatzforderung durch Urheberrechtsverletzungen
  • Mehrkosten des Kunden durch fehlerhafte IT-Beratung
  • Schaden durch Weitergabe virenbehafteter Dateien
  • Schaden durch fehlerhaftes Datenbank-Update
  • Datenverlust durch fehlerhafte Datensicherung
  • versehentliches Löschen von Kundendaten
  • Schaden durch fehlerhafte Konfiguration einer VoIP-Anlage
  • Regressansprüche aufgrund einer gehackten Software (Sicherheitslücke)

Neben der Schädigung eines Dritten (z.B. Kunde oder Auftraggeber) sind durch die Vermögensschadenhaftpflicht auch bestimmte eigene Schäden versichert:

  • Rücktritt des Auftraggebers vom laufenden Projekt
  • Zerstörung der eigenen Webseite
  • Unredlichkeit einer mitversicherten Personen

Versichert sind durch den optionalen Baustein unter anderem Ihre ausstehenden Honorare durch eine außerordentliche Kündigung Ihres Dienstvertrages, Vertragsstrafen (bei Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen mit Ihren Auftraggebern) sowie die Verlängerung der Nachhaftung um 6 Monate.

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10.04.2012
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05.04.2012
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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

BI-Consultant
Business Analyst (IT, EDV)
Datenbankadministrator (z.B. Oracle)
Datenbankentwickler
Datenverarbeitungsbetrieb
EDV-Dienstleister
Informatiker / Fachinformatiker
Hardware Händler
Hardware Hersteller
Hardware-Betreuer
Hardwareentwickler
Internet- / Web-Dienstleister
Internet Service Provider
iOS / Android Entwickler
IT Interim Manager / IT Manager
IT-Projektleiter / Change Manager
IT Service-Provider, IT-Dienstleister
IT-Berater / IT-Consultant / EDV-Berater
IT-Engineer / IT-Ingenieur / EDV-Ingenieur
IT-Sachverständiger / EDV-Gutachter
IT-Tester / Testspezialist (Software)
Java / Java Enterprise Entwickler
Lotus Notes Entwickler
Mobil-App-Entwickler
Netzwerk Administrator
Open Source Entwickler
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