Der Grundbaustein der «IT-Haftpflicht» über den Spezialversicherer Hiscox ist die Vermögensschadenhaftpflicht (kurz VSH) mit hohen Versicherungssummen bis zu 2.500.000,00 €. Berufliche Fehler führen bei IT- und TK-Projekten sehr häufig zu Vermögensnachteilen - sprich Vermögensschäden - bei einem Dritten (z.B. Auftraggeber). Daher spielt die Absicherung von so genannten „reinen Vermögensschäden“ bei der «IT-Haftpflicht» eine zentrale Rolle.
Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden (Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind noch sich aus solchen Schäden herleiten. Der Versicherer Hiscox definiert auch den Verlust, die Veränderung oder Blockade von Daten als Vermögensschaden.
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist als „All-Risk-Deckung“ konzipiert, wodurch alle Haftungsrisiken im Einsatzbereich IT und Telekommunikation ohne abschließende Aufzählung versichert sind. Einschränkungen der „All-Risk-Deckung“ ergeben sich lediglich durch die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen.
Neben der Schädigung eines Dritten (z.B. Kunde oder Auftraggeber) sind durch die Vermögensschadenhaftpflicht auch bestimmte eigene Schäden versichert:
Versichert sind durch den optionalen Baustein unter anderem Ihre ausstehenden Honorare durch eine außerordentliche Kündigung Ihres Dienstvertrages, Vertragsstrafen (bei Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen mit Ihren Auftraggebern) sowie die Verlängerung der Nachhaftung um 6 Monate.
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