Angebot auch für das Tätigkeitsfeld IT Unternehmensberatung / Interimsmanagement?

Sie fragen - Wir antworten | November 2008

Frage: Ich benötige für das Tätigkeitsfeld IT Unternehmensberatung/ Interimsmanagement ein Angebot für eine Betriebshaftpflicht- oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Welche Angaben benötigen Sie zur Einschätzung noch?

Antwort von exali

Ralph Günther: Wenn sich die Unternehmensberatung und das Interimsmanagement (Management auf Zeit) im IT-Umfeld bewegen, sind diese über unsere so genannte "offene Deckung" der exali IT-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die IT-Haftpflicht umfasst dabei sowohl den Betriebshaftpflichtbaustein für Personen- und Sachschäden als auch die reine Vermögensschadendeckung (z.B. für Beratungsfehler), die im Tätigkeitsfeld Consulting besonders wichtig ist.

Ich zitiere die Versicherungsbedingungen Net-IT 01-2008*:

"I. Versicherte Risiken
2. Versicherte betriebliche Hauptrisiken (Lieferungs- und Dienstleistungsrisiko) Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche wegen Tätigkeiten eines Telekommunikations- oder IT-Unternehmens…"

Einschränkungen der "offenen Deckung" gibt es für IT Unternehmensberatung oder Interimsmanagement nicht.

Wichtig: Als besondere exali Leistungserweiterung ist sogar klassische betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung versichert. Diese sollte aber nicht den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit darstellen. Diese exklusive Deckungserweiterung ist in den Besonderen Bedingungen von exali vereinbart.

Ich zitiere ebenfalls die Bedingungen:
"5. In Erweiterung zu Ziff. I. Nr. 2 ist die erlaubte berufliche Tätigkeit als Unternehmensberater vom Versicherungsschutz umfasst."

Somit sind das Angebot und die Konditionen, welche Sie auf unserer Homepage (inklusive Online-Antrag) finden, auch für Ihr beschriebenes Tätigkeitsfeld gültig.

Hinweis: Sollten Sie als Interim Manager bzw. Manager auf Zeit nicht nur in der zweiten Führungsebene sondern als Geschäftsführer oder Vorstand bestellt worden sein, ergeben sich für Sie auch Haftungsrisiken in Form der so genannten "Organhaftung" (siehe hierzu § 93 Abs. 2 AktG, 43 Abs 2 GmbHG). Hierfür gibt es spezielle Managerhaftpflichtversicherungen auch D&O-Versicherungen genannt, die auch Ansprüche des Unernehmens an den Manager absichern.

Den gesamten Text der Versicherungsbedingungen und des exali Sideletters finden Sie hier.

*Update: In der Zwischenzeit haben sich die der IT-Haftpflicht über exali zugrunde liegenden Bedingungen geändert. Dabei handelt es sich um die IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010.
Die in diesem Beitrag getätigten Aussagen sind jedoch auch aktuell gültig (Stand 2011).

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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

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