Versicherungsschutz auch bei sehr breitem Spektrum von IT-Dienstleistungen?

Sie fragen - Wir antworten | November 2008

Frage: Wir bieten nicht nur IT-Dienstleistungen – mit Schwerpunkt auf digitalen Diktierlösungen, Webdesign und Spracherkennungssoftware – an, sondern arbeiten auch als Schriftdolmetscher und Bildungsträger für hörgeschädigte Menschen. Das heißt, wir führen neben Softwareschulungen auch Schulungen im Umgang mit hörgeschädigten Menschen und deren Hilfsmitteln durch. Sind solche Tätigkeiten in der exali IT-Haftpflicht mitversichert bzw. versicherbar?

Antwort von exali

Hinweis für die Praxis: Der Fragesteller stellte den Online-Antrag. Vor Aktivierung des Vertrages wurde folgende Nebenabrede aufgenommen:
"In Ergänzung zu Nr. I. Versicherte Risiken der Net-IT Bedingungen 01/2008
gelten die Tätigkeiten als Bildungsträger, insbesondere Softwareschulungen, Schulungen im Umgang mit hörgeschädigten Menschen und deren Hilfsmitteln, sowie Weiterbildungen zum und Tätigkeit als Schriftdolmetscher mitversichert."

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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

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Informatiker / Fachinformatiker
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Hardwareentwickler
Internet- / Web-Dienstleister
Internet Service Provider
iOS / Android Entwickler
IT Interim Manager / IT Manager
IT-Projektleiter / Change Manager
IT Service-Provider, IT-Dienstleister
IT-Berater / IT-Consultant / EDV-Berater
IT-Engineer / IT-Ingenieur / EDV-Ingenieur
IT-Sachverständiger / EDV-Gutachter
IT-Tester / Testspezialist (Software)
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SAP-Entwickler
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