Ihre exali HOTLINE

+49 (0) 1802 39 25 40

(0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42 €/Min)

Versicherungsvergleich IT-Haftpflicht Betriebshaftpflicht Berufshaftpflicht
exali Firmenanschrift  exali GmbH
Landsberger Str. 59a
86179 Augsburg
exali Telefon und Fax Kontakt  Telefon: 0821 809946-0
Telefax: 0821 809946-29
E-Mail:    info@exali.de
Mit exali vernetzen
exali bei Twitterexali bei facebookRalph Günther Blogexali Infoletter

II. Häufige Fragen: Vertragsumfang

  1. Welche Tätigkeiten und Betriebsarten sind generell in der exali IT-Haftpflicht Versicherung versicherbar?
  2. Welche Risiken (Schäden und Gefahren) sind generell über die exali IT-Haftpflicht versichert?
  3. Hat die Grund-Deckung zum Startup-Tarif einen reduzierten Versicherungsumfang?
  4. Was ist in der exali IT-Haftpflicht nicht versichert (Ausschlüsse)?
  5. Besteht Versicherungsschutz bei Tätigkeiten im Militärbereich?
  6. Sind weitere Niederlassungen im In- und Ausland mitversichert?
  7. Sind meine Vorumsätze (alte Projekte) mitversichert?
  8. Sind Erfüllungsfolgeschäden wie z.B. eine Leistungsverzögerung ausgeschlossen?
  9. Was ist mit Schadenfällen die ich nach der Kündigung meines Versicherungsvertrages melde (Nachmeldefrist)?
  10. Gilt mein exali IT-Haftpflicht Vertrag auch bei der Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH oder andere Gesellschaftsform?
  11. Wer ist über die IT-HP bei einer Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG versichert?
  12. Bin ich auch versichert wenn ich zusätzlich zur Tätigkeit in meiner eigenen GmbH noch als Freiberufler/Selbständiger arbeite?
  13. Was ist über den beitragsfrei eingeschlossenen Eigenschadenbaustein alles versichert?
  14. Welche Risiken sind über den RPC-Baustein versichert?
  15. Was ist über die Leistungserweiterung «Zusatzschutz für Projektverträge» alles versichert?
  16. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung (kurz SB) im Vertag?
  17. In welchen Ländern gilt der Versicherungsvertrag?
  18. Wer ist die Versicherung HISCOX?

1. Welche Tätigkeiten und Betriebsarten sind generell in der exali
IT-Haftpflicht Versicherung versicherbar?

nach oben
All-Risk-Deckung

Alle Tätigkeiten und Betriebsarten eines IT- oder Telekommunikationsunternehmens bzw. eines selbständigen oder freiberuflichen IT-Experten sind versichert, soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Hier einige Beispiele:

  • Hardwarehersteller, Hardwarehandel, Hardwareinstallation, Hardwareintegration, Hardwarewartung, Hardwaremodifizierung;
  • Netzwerkplanung, Netzwerkinstallation, Netzwerkintegration, Netzwerkpflege, Netzwerkadministration, Netzwerkberatung, Netzwerkmanagement;
  • Softwarehersteller (Programmierung, Datenbankprogrammierung, Webanwendungen etc.), Softwarehandel, Softwareimplementierung, Softwarepflege, Administration;
  • Online-Dienstleister, Internetagenturen, Domainservice, IT-Service;
  • Internet-Providing-Dienste (Host Providing, Content Providing, Access Providing);
  • Web-Design, Web-Publishing, Web-Administration, Web-Pflege;  
  • Online-Portal, Web-/Online-Shop, Internetforum;
  • IT-Dienstleistungen im Bereich E-Commerce und E-Banking;
  • IT-/ EDV-Beratung, IT-Consulting (z.B. SAP-Berater, SAP-Consultants) inkl. Analyse, IT-Organisation, IT-Einweisung, IT-Schulung;
  • IT-/ EDV-Projektmanagement, -Programm Management, -Interim Management; 
    IT/ EDV-Sachverständiger, IT-/ EDV-Gutachter; 
  • Betrieb von Rechenzentren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenverwaltung, Datenspeicherung, Datenmanagement;
  • Telekommunikationsanlagenherstellung und -dienstleistungen nach TKG/ TKV;

2. Welche Risiken (Schäden und Gefahren) sind generell über die exali
IT-Haftpflicht versichert?

nach oben

All-Risk-Versicherung zur Absicherung aller typischen Haftungsrisiken, insbesondere
(a) Leistungs- und Dienstleistungs-Risiken wie z.B.

  • Versicherungsschutz für sämtliche Erfüllungsfolgeschäden (kein Ausschluss für Schadenersatz statt der Leistung)
  • Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung (Verzugsschäden), wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wird
  • Mehrkosten aufgrund fehlgeschlagener Installation Ihrer hergestellten oder gelieferten Software - Ihre eigenen Mehrkosten sind nicht umfasst
  • Schäden in Form von Umsatz- oder Gewinnausfall Ihrer Kunden
  • Entgangener Gewinn Ihrer Kunden in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung
  • Verletzungen von Urheber-, Marken-, Namens- und Persönlichkeitsrechten sowie Datenschutzgesetzen, einschließlich der Vergabe von Lizenzen
  • nicht vorsätzliche Verletzung einer vertraglichen Pflicht, z.B.
    - Verlust, Verletzung oder Beschädigung von Dokumenten oder Daten
    - Implementierungs- und Integrationsschäden
  • fahrlässige Übermittlung z.B. von Viren,  Würmer, Trojaner
  • Schadenersatz durch Datendiebstahl und Informationspiraterie durch Dritte
  • Schäden durch nicht ausreichend vor Abnahme erprobter Produkte und Leistungen
  • Schäden durch Materialfehler bei der Hardwareherstellung
  • Schäden durch Programmierungs- oder Beratungsfehler
  • mangelhafte Ausführungen Ihrer Subunternehmer

 

Exklusive Deckungserweiterung im Rahmen des exali-Sideletters

  • Leistungen als Werbe- oder Grafikagentur in untergeordnetem Umfang
  • Kaufmännische und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung

 
(b) Büro- und Betriebshaftpflicht-Risiken wie z.B.

  • Teilnahme an oder Durchführung von Geschäftsreisen
  • Organisation und Ausführung von Seminaren und Schulungen
  • Teilnahme an Messen und Ausstellungen
  • Tätigkeiten an fremden Sachen (Tätigkeitsschäden)
  • Mietsachschäden (Beschädigung von gemieteten, gepachteten, geleasten Gebäuden oder Räumlichkeiten)
  • Übergreifender Feuerschaden
  • Abhandenkommen von Sachen von Betriebsangehörigen und Besuchern
  • Schlüsselverlustschäden (fremde Schlüssel/ Code-Karten) inkl. Objektsicherungsmaßnahmen

(c) Umwelthaftpflicht-Risiken wie z.B.

  • Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (z. B. Abwasserschäden)


(d) Risiken durch Eigenschäden (beitragsfrei eingeschlossen)

  • Beschädigung oder Zerstörung Ihrer eigenen Website durch böswillige Eingriffe von Dritten (Hackern) . Versichert ist die Wiederherstellung (Reparaturkosten) der Websiste.
  • Unredlichkeit (Betrug, Untreue oder Unterschlagung) Ihrer Vorstandsmitglieder, Angestellten, selbständigen und freiberuflichen Mitarbeiter sowie Subunternehmer.
    Zum Beispiel: Ihr Mitarbeiter überweist sich Geld vom Geschäftskonto auf sein privates Konto oder kauft mit der Firmenkreditkarte private Gegenstände.
  • Leistungen bis zu einer Versicherungssumme von 250.000,- € je Schadenfall.


(e) Kostenrisiko durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt (RPC-Baustein)

  • Versichert sind mit dem RPC-Baustein (Return of Project Costs) Ihre vergeblichen Personal- und Sachaufwendungen (eigener Schaden), wenn Ihr Auftraggeber berechtigt vom laufenden Projekt auf Werkvertragsbasis zurücktritt.
  • Versichert sind Schäden bis zur Höhe von 250.000 € je Versicherungsfall.
  • Die Selbstbeteiligung beträgt 10% der vergeblichen Aufwendungen, mindestends jedoch die im gewählten Tarif vereinbarte Selbstbeteiligung).

3. Hat die Grund-Deckung zum Startup-Tarif einen reduzierten Versicherungsumfang?

nach oben

Nein, die Grund-Deckung oder Grund-Deckung zum Startup-Tarif beinhaltet den gleichen Versicherungsumfang wie z.B. die Standard-Deckung oder Classic-Plus-Deckung. Das heißt: Über die Grund-Deckung sind die gleichen Risiken versichert. Es handelt sich bei der Grund-Deckung also nicht um einen abgespeckten Basis-Tarif. Allen Tarifen liegen die gleichen Versicherungsbedingungen der Hiscox (Net IT 04-2010) zu Grunde.

Der große Unterschied bei den einzelnen Tarifen liegt in der Höhe der Versicherungssummen (auch Deckungssummen genannt). Die Deckungssummen für die IT-typischen Vermögensschäden variieren bei den einzelnen Tarifen zwischen 500.000 EUR und 2,5 Millionen EUR. Bei den Personen- und Sachschäden zwischen 2,5 Millionen EUR und fünf Millionen EUR.

4. Was ist in der exali IT-Haftpflicht nicht versichert (Ausschlüsse)?

nach oben

Wie bei jedem Versicherungsvertrag bestehen auch für diesen Vertrag gewisse Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen, unter anderem:

Beispiele für Risikoausschlüsse:

  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • bewusstes Abweichen von Gesetzen und Vorschriften  (in der Abwehr zunächst mitversichert)
  • Erbringung der geschuldeten Leistung (wobei der Schadenersatzanspruch des Kunden aufgrund der Nichterfüllung vollumfänglich versichert ist!). 
  • Nachbesserung, Nacherfüllung, Minderung
  • Verletzung von Patentrechten (Verstöße gegen das Urheberrecht z.B. durch die Verletzung eines Source Codes ist versichert!)     Hinweis: Software ist in der Regel in Europa nicht patentierbar
  • Schäden aufgrund selbst vereinbarter Geld- und Vertragsstrafen
  • Lieferung und Leistung für Waffensysteme
  • Selbständige Garantiezusagen die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehen
  • Ihre Kosten wegen des Rückrufs von Produkten (der Schadenersatz Ihres Kunden durch das fehlerhafte Produkt, wie z.B. eine Software, ist versichert)

Beispiel für Leistungsbeschränkungen:

…eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden den vereinbarten Selbstbehalt übersteigt.

Hinweis: Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den Ziffern I., II., III., VII. der exali Net-IT-Haftpflicht Bedingungen
04-2010 vertraut zu machen.

5. Besteht Versicherungsschutz bei Tätigkeiten im Militärbereich?

nach oben

In den aktuellen Versicherungsbedingungen exali Net-IT-Haftpflicht Bedingungen 04-2010 gibt es im Gegensatz zu den älteren Bedingungen keinen generellen Ausschluss für den Wehr- und Militärbereich. Sie haben daher auch Versicherungsschutz, wenn Sie Aufträge für die Rüstungsindustrie (z.B. Bundeswehr) durchführen. Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen speziell für Waffensysteme sind jedoch nach Ziffer II. Abs. 13. Der exali Net-IT-Haftpflicht Bedingungen ausgeschlossen.

6. Sind weitere Niederlassungen im In- und Ausland mitversichert?

nach oben

Folgende Niederlassungen gelten auf Basis der exali Net-IT-Haftpflicht Bedingungen versichert:
• rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften im Inland
• sowie rechtlich unselbstständige Niederlassungen im In- oder Ausland
  (jedoch nicht in den USA oder Kanada)

7. Sind meine Vorumsätze (alte Projekte) mitversichert?

nach oben

Ja, alle Projekte und Tätigkeiten vor Versicherungsbeginn sind nach Ziffer V. Abs. 1 der exali Net-IT-Haftpflicht Bedingungen mitversichert, solange der Schaden nicht schon vor Versicherungsbeginn eingetreten ist.
Somit umfasst der Versicherungsschutz alle während der Dauer des Versicherungsvertrags eintretenden Versicherungsfälle (so genannte Schadenereignistheorie).

8. Sind Erfüllungsfolgeschäden wie z.B. eine Leistungsverzögerung ausgeschlossen?

nach oben

Nein, die exali IT-Haftpflicht versichert sämtliche Erfüllungsfolgeschäden. Nach Ziffer I. Abs. 1.1 -1.5. sind versichert:

  • Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen;
  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht, wobei ein Verzögerungsschaden nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen darf;
  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Schlechterfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht;
  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten;
  • Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss.

    Hinweis: Diese Mitversicherung von Erfüllungsfolgeschäden ist eine Besonderheit der exali Net-IT-Haftpflicht Bedingungen. Versicherungen auf Basis der allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) schließen diese Schäden i.d.R. aus, da sie als so genannter Eigenschaden gewertet werden. Was heißt: Sie müssen in diesen Fällen den Auftrag nacherfüllen bzw. die geschuldete Leistung erbringen. Der Folgeschaden aus einer Nichterfüllung ist dabei i.d.R. ebenfalls ausgeschlossen.

9. Was ist micht Schadenfällen die ich nach Kündigung meines Versicherungsvertrags melde (Nachmeldefrist)?

nach oben

Es besteht nach Ziffer V. Abs. 2 der exali Net-IT-Haftpflicht Bedingungen Versicherungsschutz  auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer bis zu drei Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (Nachmeldefrist). Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis noch vor dem Ablauf des Vertrages eingetreten ist.

Achtung: Um auch Schadenfälle abzudecken, die noch nach Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten empfehlen, bei der Aufgabe der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit den Versicherungsvertrag noch für eine gewisse Zeit (z.B. 6 Monate) aufrecht zu erhalten.

Wer die Leistungserweiterung "Zusatzschutz für Projektverträge" mitversichert hat bei Aufgabe seiner freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit automatisch weitere 6 Monate Versicherungsschutz  nach Kündigung des Vertrags (so genannte Nachhaftung). 

10. Gilt mein exali IT-Haftpflicht Vertrag auch bei der Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH oder andere Gesellschaftsform?

nach oben

Die Umfirmierung z. B. von einer Einzelfirma in eine GmbH, Limited oder andere Rechtsform ist völlig unproblematisch und vor allem ohne Mehrbeitrag. Aufgrund der Umfirmierung wird der im Versicherungsschein (Police) genannte Versicherungsnehmer geändert. Dies ist ein so genannter Versicherungsnehmer Wechsel. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und die neue Bankverbindung per Mail mitteilen.
Automatisch sind alle Geschäftsführer und Mitarbeiter (angestellt oder freiberuflich) der neuen Firma beitragsfrei mitversichert. Ebenfalls eingeschlossen sind Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.

11. Wer ist über die IT-HP bei einer Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG versichert?

nach oben

Die IT-Haftpflichtversicherung gilt bei Gesellschaften nach PartGG, wie z.B. bei einer GbR, für sämtliche Personen der (Partnerschafts)Gesellschaft. Mitversichert sind ebenfalls weitere Mitarbeiter (angestellt oder freiberuflich), Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.

12. Bin ich auch versichert wenn ich zusätzlich zur Tätigkeit in meiner eigenen GmbH noch als Freiberufler/Selbständiger arbeite?

nach oben

Unter der Voraussetzung, dass Sie Gesellschafter und Geschäftsführer bei der GmbH sind, können wir ebenfalls Ihre IT-Tätigkeit als Freiberufler/ Selbständiger außerhalb der GmbH mitversichern. Dies wird über eine Nebenabrede unter den «Besonderen Deckungsvereinbarungen» im Versicherungsschein dokumentiert. Bei der Jahresmeldung ist der Umsatz als Einzelfirma dem Umsatz der GmbH zuzurechnen und mit anzugeben.

13. Was ist über den beitragsfrei eingeschlossenen Eigenschadenbaustein alles versichert?

nach oben

13.1. Zerstörung der eigenen Webseite
Über den Eigenschadenbaustein (Ziffer I. Abs. 5.1 der exali Net-IT Bedingungen 04-2010) ist die Zerstörung der eigenen Website/ Homepage durch unbefugte Dritte (z. B. Hackerangriff) versichert. Geleistet wird für die Wiederherstellung der Website.

13.2. Unterschlagung, Untreue Betrug durch mitversicherte Personen
Darüber hinaus ist nach Ziffer I. Abs. 5.2 der Net-IT Bedingungen 04-2010 Ihr Eigenschaden (Sach- oder Vermögensschaden) durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug einer mitversicherten Person bei Gelegenheit einer dienstlichen Tätigkeit versichert.
Beispiel: Ihr Mitarbeiter verwendet die Firmenkreditkarte für private Zwecke oder bedient sich an der Firmenkasse. Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 € je Schadenfall.

13.2. vergebliche Personal- und Sachkosten durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt (Return of Project Costs)
Durch diesen in allen IT-Haftpflicht-Tarifen beitragsfrei eingeschlossenen zusätzlichen Versicherungsbaustein «RPC» - Return of Project Costs - können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihres Kunden/ Auftraggebers von einem laufenden Auftrag oder Projekt erheblich reduzieren.

Dabei ersetzt Ihnen der Versicherer gemäß den Versicherungsbedingungen Ihre vergeblichen Aufwendungen (Personal- und Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch den Versicherungsnehmer beruht.

Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 € je Schadenfall. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die im ausgewählten Tarif zu Grunde liegende Selbstbeteiligung.

14. Welche Risiken sind über den RPC-Baustein versichert?

nach oben

Der RPC-Baustein versichert beitragsfrei das Eigenschadenrisiko Ihrer vergeblichen Aufwendungen, die durch den Rücktritt des Auftraggebers entstehen können.
Unter «vergebliche Aufwendungen» fallen alle Personal- und Sachaufwendungen die Sie getätigt haben, weil Sie von einem erfolgreichen Abschluss des Auftrages oder Projektes ausgegangen sind, welcher jedoch nicht eingetreten ist.
Beispiel: Nach einigen Terminüberschreitungen und mehrfachem Nachbessern ist Ihr Kunde mit Ihrer abgelieferten Leistung immer noch nicht zufrieden und tritt vom Vertrag zurück. Sie hatten für das acht Monate dauernde Projekt erhebliche Aufwendungen. Insbesondere müssen Sie auch Subunternehmer bezahlen, die Sie für das Projekt beauftragt hatten. Diese vergeblichen Aufwendungen bezahlt der Versicherer (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) auf Basis dieses Bausteins.

15. Was ist über die Leistungserweiterung «Zusatzschutz für Projektverträge» alles versichert?

nach oben

Der optionale Zusatzschutz für Projektverträge versichert für einen Jahresbeitrag von 178,50 € u.a. folgende Risiken aus Projektverträgen

  • ausstehende Honorare (Eigenschaden) nach einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages
  • Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen mit Ihren Auftraggebern
  • Erweiterung der Nachhaftung für Schadenfälle die bis zu 6 Monaten nach Aufgabe der Tätigkeit als Freiberufler / Selbstständiger eintreten
  • Erweiterung des Versicherungsschutzes für Fälle, bei denen Sie durch rechtlich gültige AGB's Ihrer Auftraggeber bzw. Projektvermittler Haftungsbegrenzungen akzeptieren und dadurch die Regressmöglichkeit des Versicherer einschränken.

    PDF Download Zusatzschutz für Projektverträge Bedingungen Zusatzschutz für Projektverträge

Weitere Informationen zum „Zusatzschutz für Projektverträge“ in der IT-Infobase

Mehr zum „Zusatzschutz für Projektverträge“ im Interview mit exali Geschäftsführer Ralph Günther

16. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Vertag?

nach oben

Für Personenschäden wird generell keine Selbstbeteiligung erhoben. Für Sach- und Vermögensschäden ist die Selbstbeteiligung abhängig vom ausgewählten Tarif:

Grund-Deckung
(Startup-Tarif)
Grund-Deckung
(Normal-Tarif)
Standard-
Deckung
Classic PLUS-
Deckung
500,00 € 1.000,00 € 1.500,00 € 2.000,00 €

  • Die Selbstbeteiligung für den «RPC-Baustein» beträgt 10% der vergeblichen Aufwendungen, mindestends die im gewählten Tarif vereinbarte Selbstbeteiligung.
  • Die Selbstbeteiligung für Schadenfälle in USA und Kanada beträgt 15.000,00 €.

17. In welchen Ländern gilt der Versicherungsvertrag?

nach oben

Es besteht weltweiter Versicherungsschutz

Für Ansprüche in USA oder Kanada oder bei Verletzung der Rechte dieser Staaten besteht Versicherungsschutz nur für Vermögensschäden.

Personen- und Sachschäden gelten jedoch in den USA und Kanada mitversichert, bei

  1. indirektem Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach  USA oder Kanada;

    Hinweis:

    Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.

  2. der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  3. der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;

Die rechtskräftigen Formulierungen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Versicherungsbedingungen  exali Net-IT-Haftpflicht Bedingungen 04-2010 sowie den  exali Besondere Bedingungen 04-2010 (Rahmenvereinbarung).

18. Wer ist die Versicherung HISCOX?

nach oben

Erfahrung
Als Partner für unsere exali IT-Haftpflicht haben wir den Versicherer HISCOX AG gewählt. Die HISCOX ist ein Spezialversicherer und hat durch ihr Londoner Stammhaus (gegründet 1901) bereits seit mehr als 10 Jahren Erfahrung in der Absicherung von Medienberufen und Agenturen.

Hervorragende Schadenabwicklung
Seit 2003 haben wir sehr gute Erfahrung mit der HISCOX in der Absicherung von IT-Risiken gemacht. Das Know-how in der Schadenabwicklung ist hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen auf dem angelsächsischen Markt, sowie an der Positionierung als Spezialversicherer.

Positionierung als Spezialversicherer
Die HISCOX AG ist die Deutsche Niederlassung der HISCOX Insurance Company Ltd. (Versicherungsgesellschaft nach europäischem Recht) und seit 1995 auf dem deutschen Markt tätig. Neben der Niederlassung in München unterhält die HISCOX weitere Büros in Köln und in Hamburg. Die HISCOX plc, zu der auch das HISCOX Syndicate 33 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 1,65 Mrd. Euro (Stand 2005) und beschäftigt derzeit ca. 700 Mitarbeiter. Die HISCOX plc ist an der London Stock Exchange mit einer Marktkapitalisierung von ca. 1,38 Mrd. Euro gelistet. Im Bereich Kunst und hoher Vermögenswerte ist die HISCOX Europas größter Spezialversicherer.

Neben dem Mutterhaus in London existieren Niederlassungen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich, Spanien, Niederlande, USA (Ost- und Westküste) sowie auf den Bermudas und auf Guernsey.

Rating
Internationale Ratingagenturen wie z.B. Standard & Poor's und A.M. Best bescheinigen der HISCOX ein solides Wirtschaften und haben das langfristige Rating nochmals nach oben gesetzt. Damit gehört die HISCOX zu einem der wenigen Versicherer deren Rating in Zeiten der Finanzkrisen heraufgestuft wurde. A.M. Best-Rating zu Finanzkraft vom September 2008: A (Excellent) , zuvor A- (Excellent)
zum exali IT-Haftpflicht Online Antrag
Echte Versicherungsfälle

Beispiele aus der Praxis erklären, was passiert, wenn eine Versicherung tatsächlich in Anspruch genommen wird.  mehr...

 
Fachartikel und Beiträge

Aktuelle Trends, Neues vom Markt und Einschätzungen von Fachleuten: exali hält Sie rund ums Thema Versicherungen für Medienberufe immer auf dem Laufenden. mehr...

 
Recht und Gesetz

Alles, was Recht ist. Hier finden Sie Präzedenzfälle, Gesetzes-änderungen und aktuelle Gerichtsurteile. mehr...

 
Sie fragen - Wir antworten

Hier finden Sie die Antworten auf konkrete Fragen aus der Praxis, die uns gestellt werden mehr...

exali IT-Haftpflicht-Siegel

 
exali Startseite    |    Impressum - Erstinformation    |    Kontakt zu exali    |    Sitemap    |    Nutzungsbestimmungen    |    Datenschutzrichtlinien    |    Widerrufsbelehrung