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Warum eine IT-Haftpflichtversicherung?
IT-Freiberufler und Dienstleister tragen ein hohes Risiko, wenn sie Rahmen- und Projektverträge als Werkverträge oder Dienstverträge mit Auftraggebern direkt oder über Projektvermittler geschlossen haben – und plötzlich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.
Dabei haftet der Freiberufler in vielen Fällen meist unbegrenzt mit seinem Privatvermögen.
In der IT und Telekommunikationsbranche kann bereits ein kleiner Fehler oder eine Unachtsamkeit einen großen Schaden verursachen, der die finanzielle Existenz des IT-Dienstleisters gefährdet. Eine entsprechende Risikoabsicherung ist daher unerlässlich.
1. Bieten AGB ausreichenden Schutz für den IT-Experten?
Nein. Die Praxis zeigt, dass Haftungsausschlüsse oder Begrenzungen in den Geschäftsbedingungen im Ernstfall in vielen Fällen einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Zudem schützen AGB im Schadenfall nicht vor Streitfällen und langwierigen Auseinandersetzungen mit dem Auftraggeber. Mehr zum Thema Wettbewerbsrecht und Haftungsrisiken
2. Schützt die Vermeidung von Werkverträgen den IT-Experten?
Nein. Entgegen der weit verbreiteten Meinung hat der Kunde/Auftraggeber auch Anspruch auf Schadenersatz bei Tätigkeiten auf Basis eines Dienstvertrages. Das gilt z.B. für einen Programmierfehler, Beratungsfehler, für eine Urheberrechtsverletzung oder einen Virenschaden. Mehr zum Thema Berufshaftpflichtversicherung trotz Dienstvertrag
3. Schützt die GmbH oder Limited den IT-Experten?
Nein. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung schützt zwar den/die Gesellschafter vor dem Durchgriff der Gläubiger auf das Privatvermögen. Die Geschäftsführer der GmbH selbst (bei vielen IT Firmen ein und dieselbe Person) haftet jedoch in vielen Fällen mit seinem Privatvermögen – zum Beispiel bei Rechtsverletzungen und den umfangreichen Sorgfaltspflichtverletzungen im Innen- sowie im Außenverhältnis. Ähnliches gilt für den Director der Limited.
4. Schützt eine herkömmliche Betriebshaftpflichtversicherung den IT-Experten?
Nein. «Normale» Betriebshaftpflichtversicherungen versichern die spezifischen Anforderungen der IT-Branche nur unzureichend. Reine Vermögensschäden (z. B. Wiederherstellung von Daten aufgrund eines Softwarefehlers, Programmierfehler, Urheberechtsverletzungen, Umsatz und Gewinnausfall des Kunden durch eine Betriebsunterbrechung) sind ohne spezielle Leistungserweiterungen nicht versichert.
Die IT Haftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen Schadenersatzansprüchen und trägt zudem die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten für eventuell damit verbundene Auseinandersetzungen. Dabei spielt es - anders als in den typischen AGB-Regelungen – für den IT-Haftpflichtversicherer keine Rolle, ob Sie den Fehler leicht- oder grob fahrlässig verursacht haben.
ÜBRIGENS: In anderen, typisch freiberuflichen Berufsgruppen wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwalt oder Architekt hat der Gesetzgeber diese Problematik erkannt und schreibt für die Berufszulassung zwingend eine spezifische Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung vor.

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