Die IT Haftpflichtversicherung sichert Sie allgemein vor Schadenersatzforderungen „Dritter“ (z. B. Auftraggeber oder Kunden) ab, wenn Sie wegen Ihrer Tätigkeit im Einsatzbereich IT und Telekommunikation aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen* Inhalts für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.
*Privatrechtlich bedeutet hier nicht „privater Anspruch“, sondern ist der juristische Begriff im Zivilrecht. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der verschiedenen Rechtssubjekte auf dem Boden der Gleichordnung. Zum Privatrecht gehören neben dem bürgerlichen Recht u.a. auch das Gesellschafts- und Handelsrecht oder das Urheberrecht.
Da 2/3 aller von IT-Unternehmen gemeldeten Schadenfälle auf die Verletzung von Vertragspflichten zurückzuführen sind, deckt die IT Haftpflichtversicherung von exali auch Ansprüche aus der „vertraglichen Haftung“.
Durch die Absicherung der gesetzlichen und der vertraglichen Haftung schützt die IT Haftpflichtversicherung Ihr Privatvermögen und den Auftraggeber bei höheren Schadenersatzforderungen durch die zur Verfügung stehenden Versicherungssummen für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden.
Prüfung von Ansprüchen
Prüfen, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
Schadenersatz
Bei begründetem Schadenersatzanspruch Zahlung des Schadens (bis zur vereinbarten Deckungssumme abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung).
Professionelle Schadenabwehr (auf Kosten des Versicherers)
So genannter passiver Rechtsschutz: Abwehr (d.h. gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzung) von unberechtigten oder überhöhten Schadenersatzforderungen sowie von Abmahnungen oder Unterlassungen. Dabei führt die IT Haftpflichtversicherung für den IT-Experten, wenn notwendig, auch einen haftungsrelevanten Rechtsstreit in Schadenfällen und übernimmt dafür alle anfallenden Verfahrenskosten (Anwalts-, Gerichts-, Gutachter-, Sachverständigen- und Zeugenkosten).
Unternehmerisches Risiko für Eigenschäden minimieren
Durch die eingeschlossene Eigenschadenversicherung und die beitragsfreie Leistungserweiterung „Rücktritt vom Projekt“ (früher auch RPC bzw. return of project costs) reduziert die IT Haftpflichtversicherung das unternehmerische Risiko für bestimmte Eigenschäden wie z. B.
Der optionale „Zusatzschutz für Projektverträge“ versichert zudem Ihre ausstehenden Honorare durch eine außerordentliche Kündigung Ihres Dienstvertrages, Vertragsstrafen (bei Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen mit Ihren Auftraggebern) sowie die Verlängerung der Nachhaftung um 6 Monate.
© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten