Zusatzschutz für IT-Projektverträge: Warum auch bei Haftungsfreistellungen wichtig?

Sie fragen - Wir antworten | Juli 2011

Frage: Wieso brauche ich einen Zusatzschutz für IT-Projektverträge, wenn mein Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftungsfreistellung oder eine Haftungsbeschränkung festlegt? Wenn ich von der Haftung freigestellt bin, dann brauche ich doch eigentlich keinen Schutz – oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Antwort von exali

Ralph Günther: Ich vermute, die Frage bezieht sich auf die Leistungserweiterung „Zusatzschutz für Projektverträge“ der IT-Haftpflicht, wonach die Ausschlüsse nach Ziffer II, 3 und 4 der Hiscox Net-IT Bedingungen nicht greifen, wenn der Versicherungsnehmer mit einem Dritten auf Basis deutscher oder österreichischer, rechtlich gültiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zusammen arbeitet.

Beide Ausschlüsse beziehen sich darauf, dass Sie aufgrund vertraglicher Vereinbarungen auf Ihren Regressanspruch gegen einen Dritten (z.B. Zulieferer oder Provider) verzichten. Das heißt: Es geht um die Haftungsfreistellung eines Dritten – und nicht, wie von Ihnen angenommen, um die Haftungsfreistellung Ihrer Person.

Hintergrund: Normalerweise wird der Versicherer leistungsfrei, wenn Sie ihn der gesetzlichen Regressmöglichkeit berauben. Durch die Regelungen im „Zusatzschutz für Projektverträge“ besteht jedoch dennoch Versicherungsschutz, wenn die Haftungsfreistellung Bestandteil der AGB ist.

Würde der Auftraggeber in den AGB oder im Projekteinzelvertrag Ihre Person von der Haftung freistellen, ist die Leistungserweiterung für Sie nicht relevant.

Hinweis: Wäre die Haftungsfreistellung in den AGB nicht „rechtlich gültig“ vereinbart, ist die gesamte Haftungsfreistellung unwirksam und es besteht auch ohne Zusatzschutz Versicherungsschutz.

 

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