exali - Entwicklung Websites für Luft- und Raumfahrt versichert?

Ausschlüsse in der IT-Haftpflicht: Websites für Luft- und Raumfahrt versichert?

Sie fragen - Wir antworten | März 2010

Frage: Wir konzipieren einen Internetauftritt für ein Unternehmen, das Satellitensteuerungen verkauft oder entwickelt. Wir sind nicht sicher, ob diese Tätigkeit von der IT-Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Denn in Ihren Versicherungsbedingungen unter Ziffer II. Punkt 10 heißt es:

«Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Planung, Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen einschließlich der Steuerung und Überwachung des Luft- oder Raumverkehrs».

Antwort von exali

Ralph Günther: Die Erstellung einer Internetseite für ein Unternehmen aus der Luft- und Raumfahrtbranche ist durch die IT-Haftplicht versichert.

Der Ausschluss bezieht sich nicht auf eine bestimmte Branche, wie z. B. Luft- oder Raumfahrt, sondern auf bestimmte Tätigkeiten. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wäre in diesem konkreten Fall die «Planung, Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- und Raumfahrzeugen», nicht aber die Entwicklung einer Unternehmenswebseite für diese Branche.

Beispiele für ausgeschlossene Tätigkeiten sind:

  • Entwicklung oder Verkauf einer Software für Verkehrsflugzeuge
  • Planung oder Entwicklung einer Software zur Überwachung des Luftraums in Flugleitzentralen
  • Entwicklung einer Steuerungssoftware für ein Satellitensystem
Hinweis: Die oben genannten Tätigkeiten werden i.d.R. nur von speziellen Aviation-Versicherungen gedeckt. Insbesondere für Freelancer sind diese Versicherungen jedoch teuer und sehr schwer zu bekommen. Es empfiehlt sich daher über einzelvertragliche Regelungen mit dem Auftraggeber die Haftung für diesen speziellen Bereich zu begrenzen.

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