Zahlt IT Betriebshaftpflicht bei Überschreitung einer Terminzusage?

Sie fragen - Wir antworten | Juni 2011

Frage: Angenommen, ich mache im Rahmen eines IT Projekts eine Terminzusage für meinen Auftraggeber (für den ich als Subunternehmer arbeite). Dieser berücksichtigt meine Zusage für das eigene Angebot mit dem Endkunden. Am Ende brauche ich mehr Zeit für meinen Teil des Projekts und meinem Auftraggeber entstehen dadurch nicht kalkulierte Kosten.
Ist das durch die IT Betriebshaftpflicht / IT-Haftpflicht über exali versichert?

Antwort von exali

Ralph Günther: Der von Ihnen geschilderte Fall ist durch die exali IT Betriebshaftpflicht versichert, solange der Verzögerungsschaden nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Kurz zur Erklärung: Ihre Terminzusage ist eine „vertragliche Leistungspflicht“, die Sie gegenüber dem Auftraggeber eingehen. Wenn Sie diese Leistungspflicht nicht einhalten können, sind der daraus resultierende Schaden und die Aufwendungen des Auftraggebers versichert.

Hierzu zitiere ich den betreffenden Auszug aus den Versicherungsbedingungen Net-IT 04-2010:

I.1. Vom Versicherungsschutz umfasst sind:
(…) 1.2. Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht, wobei ein Verzögerungsschaden nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen darf.“

Wie man dem Text der Versicherungsbedingungen der IT Betriebshaftpflicht entnehmen kann, ist die grob fahrlässig* fehlerhafte Einschätzung vorhandener technischer, logistischer, finanzieller oder personeller Ressourcen nicht versichert.

*Unter grober Fahrlässigkeit versteht man im Zivilrecht, dass der Schadenverursacher die im Geschäftsbetrieb erforderliche Sorgfalt im besonderen Maße außer Acht gelassen hat. Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem Anderen in der Situation des Betroffenen ohne Weiteres aufgefallen wären.

Hinweis: Die grobe Fahrlässigkeit spielt in der IT Betriebshaftpflicht von exali nur im Zusammenhang mit einer Terminzusage eine Rolle. In allen anderen Fällen, wie z.B. bei Programmierfehlern oder Rechtsverletzungen, ist auch das grob fahrlässige Handeln mitversichert.

 Weitere Informationen zur IT-Betriebshaftpflicht.

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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

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