Zur Absicherung von Risiken aus IT Projektverträgen mit Ihren Auftraggebern hat exali den Versicherungsschutz der «IT-Haftpflicht» erweitert. Versichert sind durch den „Zusatzbaustein Projektverträge“:
Versicherungsschutz besteht bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Kündigung frühestens rechtswirksam geworden wäre, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt des ursprünglich vereinbarten Projektendes.
Die Deckungssumme für diese Leistungserweiterung liegt bei 25.000,00 € je Schadenfall. Es besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 15 %, mindestens jedoch der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt.
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Projekte, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieser Leistungserweiterung geschlossen wurden.
Wenn Sie pauschale Schadenersatzvereinbarungen oder Vertragsstrafen im Zusammenhang mit Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen seitens Ihres Auftraggebers akzeptieren müssen, so sind diese über die Leistungserweiterung bis zu einer Deckungssumme von 25.000,00 € je Schadenfall versichert.
Sollte Ihrem Kunden durch die Verletzung einer Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- oder Datenschutzvereinbarung ein messbarer Schaden entstehen, so ist die daraus resultierende Schadenersatzforderung bereits bedingungsgemäß mitversichert - unabhängig von der Leistungserweiterung.
In der IT-Haftpflicht sind im Rahmen der Bedingungen alle Schäden versichert, die während der Vertragslaufzeit eintreten. Wenn Sie den Versicherungsvertrag wegen der Aufgabe der Tätigkeit als Freiberufler/Selbständiger kündigen, so besteht über die Leistungserweiterung Versicherungsschutz auch für Schadenfälle, die bis zu sechs Monate nach Beendigung des Vertrages eintreten.
Mehr Informationen finden Sie in den Besonderen Bedingungen unter Ziffer III. Zusatzbaustein Projektverträge.
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