Im Fokus: Der Marktvergleich IT-Haftpflicht, Aktuelles Update 2007-08

(September 2007)

Wohin gehe ich, wenn ich so wenig Beitrag zahlen möchte, wie es eben nötig ist.
Welche Deckungssummen bekomme ich bei den einzelnen Versicherern?
Welcher Versicherungsumfang ist am Markt üblich?
Wo kann ich online abschließen und wo nicht?

Und überhaupt: Wo finde ich die relevanten Angebote zur IT-Haftpflicht,

  • im Vergleich zueinander,
  • mit allen wichtigen Daten, zuverlässig recherchiert,
  • genau so aufbereitet, dass ich sie auch verstehe?

Autor: Ralph Günther, Versicherungsexperte

Seit nun 4 Jahren verfolgt Ralph Günther, das Marktgeschehen im IT-Haftpflichtbereich und vergleicht die Angebote der Versicherungen. Die Daten des Versicherungsvergleiches werden durch regelmäßige Musterausschreibungen aktualisiert, die modellhaft dem Anforderungsprofil eines IT-Experten bzw. eines IT-Unternehmens entsprechen. Für das aktuelle Update wurden über 400 Seiten Versicherungsbedingungen durchgearbeitet und der bisherige Kriterienkatalog aus Versicherungsbeiträgen, Deckungssummen, Versicherungsumfängen, Online-Policierung etc. erstmals um Rechtsverletzungen, Experimentier- und Erprobungsklausel sowie Versicherungsschutz bei Verzug erweitert.

WICHTIG: Der ermittelte Versicherungsbeitrag dient lediglich als Orientierungsmaßstab. Im Einzelfall können sich z.B. durch Ein- oder Ausschlüsse bestimmter Risiken, durch Laufzeit-, Bündel-, Kosten- oder Existenzgründerrabatte individuelle Abweichungen zum Marktvergleich ergeben. Aufgrund einer inhomogenen Angebotsstruktur und der umfassenden Bedingungswerke ist der angestrebte, tabellarisch standardisierte Angebotsvergleich nur eingeschränkt möglich.

Der erste Marktvergleich Ende 2003 war eine Momentaufnahme. Durch die weiteren Updates sind mittlerweile nachvollziehbare Tendenzen am Markt zu erkennen.

Inhalt dieses Artikels:
Zahl der IT-Haftpflicht-Anbieter | Beitragshöhe | Hohen Deckungssummen | Versicherungsbedingungen: Einige Neuerungen, kaum Weiterentwicklung | Weltweite Deckung: Immer häufiger im Programm | 50 Prozent haben sie: "Vorsorge" im reinen Vermögensschadenbereich | Nicht auszurotten: Kundenunfreundliche Klauseln | Rechtsverletzungen: meist eingeschränkt versichert | Vorumsätze: nur selten mitversichert | Folgeschäden durch Verzug: sehr eingeschränkt versichert | Versicherungsumfang: Einige Besonderheiten | Zum Schluss ein Tipp

Zahl der IT-Haftpflicht-Anbieter

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Im Vergleich zu anderen Branchen ist jedoch die Zahl der Anbieter (13 Versicherungsgesellschaften wurden im Marktvergleich untersucht) immer noch sehr begrenzt

Beitragshöhe

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Die Beiträge haben sich in den vergangenen 4 Jahren kaum verändert, nur im letzten Jahr ließ sich eine leicht sinkende Tendenz erkennen. Für Existenzgründer, Start-Up-Unternehmen, Freiberufler und kleinere IT-Dienstleister sind jedoch günstigere Tarife mit zeitlich begrenzter Rabattdauer (z. B. bei Existenzgründern im Anfangsjahr) oder mit Begrenzungen durch den maximalen Jahresumsatz (z. B. bis zu einem Jahresumsatz von 100.000 Euro) bei einigen Anbietern hinzugekommen.

Werden die vorgegebenen Grenzen überschritten, so wird der IT-Haftpflichtvertrag i. d. R. auf die "Normal-Konditionen" umgestellt. Dies stellt unseres Erachtens lediglich eine "temporäre" Beitragsabsenkung dar, um vorübergehend die Eintrittsschwelle für die IT-Haftpflichtversicherung auf Jahresbeiträge unter 1.000 Euro abzusenken. Eine dauerhafte Beitragsabsenkung ist damit nicht verbunden.

Hohe Deckungssummen

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Die Versicherungsgesellschaften halten sich nach wie vor sehr zurück, wenn es um die Absicherung von hohen Vermögensschadenssummen für IT-Freiberufler und kleinere IT-Dienstleister geht. Sofern ein Versicherer dennoch die Schwelle von 500.000 € für reine Vermögensschäden überschreitet, sind i. d. R. hohe Zuschläge zu entrichten. Aber auch bei den Angeboten mit hohen Vermögensschadenssummen gibt es meist noch Einschränkungen der vereinbarten Deckungssummen (so genannte Sublimite) – so z. B. für Rechtsverletzungen, bei der Vorsorge oder bei Implementierungs- und Tätigkeitsschäden.

Versicherungsbedingungen: Einige Neuerungen, kaum Weiterentwicklung

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Die Versicherungsbedingungen wurden bei den meisten Versicherern in den vergangenen Jahren teilweise erneuert und angepasst, basieren aber nach wie vor auf den traditionellen und schwer verständlichen Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB). Bis auf wenige positive Ausnahmen gab es hierbei keine wesentliche Weiterentwicklung der Bedingungswerke. Eigene, nicht auf den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) aufbauende Versicherungsbedingungen bietet derzeit nur ein Versicherer an. Es wäre wünschenswert, wenn sich mehr Anbieter sich von den problembehafteten AHB in Kombination mit Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen (BBR) mit all ihren Problemen lösen und eigenständige, kompakte sowie transparente Bedingungswerke schaffen würden.

Weltweite Deckung: Immer häufiger im Programm

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Eine der positiven Ausnahmen ist die Entwicklung des räumlichen Geltungsbereiches. Die meisten Versicherer bieten mittlerweile eine weltweite Deckung an, wobei manche Tücke im Detail liegt: Bei etwa 70 Prozent der untersuchten Angebote handelt es sich um keine "echte" weltweite Deckung, denn der direkte Export von Waren und Dienstleistungen (darunter verstehen die Versicherer i. d. R. auch ASP) und/ oder Rechtsverletzungen z. B. für GB, USA, Kanada, Australien sind oft explizit ausgeschlossen.

50 Prozent haben sie: "Vorsorge" im reinen Vermögensschadenbereich

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Obwohl es immer noch Versicherer gibt, die nach den AHB KEINE Vorsorge bieten, d. h. Versicherungsschutz für neu hinzugekommene Tätigkeiten und Risiken für echte Vermögensschäden, wurde dies mittlerweile von etwa der Hälfte der Anbieter aufgenommen – wenn auch teilweise mit reduzierten Deckungssummen.

Ein Anbieter versichert derzeit über eine so genannte "offene Deckung" sogar alle IT-Tätigkeiten. Einschränkungen ergeben sich hier ggf. nur noch über klar definierte Ausschlüsse. Ein weiterer Versicherer bietet ebenfalls eine "offene Deckung" an, die jedoch für die Vorsorge im gerade wichtigen Bereich der reinen Vermögensschäden wieder eingeschränkt wird.

Nicht auszurotten: Kundenunfreundliche Klauseln

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Bei einer Vielzahl der untersuchten Gesellschaften finden sich immer noch – mehr oder weniger stark ausgeprägt – kundenunfreundliche Klauseln wie die

  • "Experimentier- bzw. Erprobungsklausel" (bei ca. 55 Prozent der untersuchten Angebote) sowie die
  •  "Stand der Technik-Klausel" (bei ca. 90 Prozent der untersuchten Angebote).

Diese Klauseln wurden nach der Recherche von Ralph Günther teilweise aus anderen Branchenkonzepten übernommen, in denen sie weniger problembehaftet sind wie im IT-Bereich. Hier führen diese Klauseln zu deutlichen Spannungsfeldern, da durch Formulierungen wie z. B. "…übliche und angemessene Programmtests…" oder "… Schäden, die durch Mehraufwand hätten vermieden werden können." ein großer Interpretationsspielraum mit guten Rückzugsmöglichkeiten für den Versicherer eröffnet wird.

Rechtsverletzungen: meist eingeschränkt versichert

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Generell sind Rechtsverletzungen bis auf wenige Ausnahmen nur eingeschränkt versicherbar. Die Einschränkungen sind vielfältiger Art: So sind Rechtsverletzungen in USA und Kanada oft generell ausgeschlossen, aber auch Urheberrechtsverletzungen und gewerbliche Schutzrechte werden gerne ausgeschlossen – obwohl diese erhebliches Schadenpotential bergen.

Patentrechtsverletzungen können, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt versichert werden. Meist ist hier die Voraussetzung, dass der Schaden nicht in GB, USA oder Kanada eingetreten ist oder vor Gerichten dieser Länder verhandelt wird und die Schäden nicht auf grober Fahrlässigkeit beruhen. Zwingende Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist meist, dass der Versicherungsnehmer nachweislich (Beweispflicht liegt beim VN) VORAB eine entsprechende Recherche durch geeignete Fachkräfte durchgeführt hat. Anzumerken ist, dass Patentrechtsverletzungen jedoch in vielen IT-Projekten keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen und daher die Einschränkung oft nicht zum Tragen kommt.

Vorumsätze: nur selten mitversichert

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Nur sehr wenige Versicherer (ca. 20 Prozent) bieten automatisch und unbegrenzt die Mitversicherung von Vorumsätzen bzw. aus Tätigkeiten in alten Projekten mit an. Die Mitversicherung der Vorumsätze ist vor allem für diejenigen IT-Experten wichtig, die nicht mit Aufnahme der freiberuflichen oder selbständigen IT-Tätigkeit bereits eine IT-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Im IT-Bereich ist es durchaus möglich, dass auch aus älteren Projekten und Aufträgen ein Schaden entsteht und beim IT-Dienstleister angemeldet wird.

Einige Versicherer bieten zumindest für einen begrenzten Zeitraum (z. B. 6 Monate bis zu einem Jahr) die Mitversicherung von Vorumsätzen gegen einen einmaligen Beitrag (errechnet sich i. d. R. vom regulären Jahresbeitrag) mit an. Dies muss jedoch besonders beantragt werden.

Folgeschäden durch Verzug: sehr eingeschränkt versichert.

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Die Versicherung eines Folgeschadens durch eine Verzögerung bei der Fertigstellung (=Verzug), wie er z. B. bei einer umfangreichen Softwareimplementierung entstehen kann, ist bei fast allen Gesellschaften ausgeschlossen.

In einigen Ausnahmen ist der Folgeschaden zumindest mit Einschränkungen versichert. Bei diesen Gesellschaften muss der Verzug jedoch auf eine Sachgefahr (Feuer, Leistungswasserschaden etc.) zurückzuführen sein. Dies sind sicher nicht die häufigsten Ursachen, aus denen sich IT-Projekte in die Länge ziehen. Teilweise ist dann auch noch zusätzlich das Bestehen einer Elektronikversicherung vorgeschrieben.

Im Marktvergleich konnte eine Gesellschaft ausfindig gemacht werden, die Folgeschäden durch Verzug ohne Einschränkung versichert. Zudem ist hier der Schadenersatz wegen Nichterfüllung der Leistung, wegen Schlechterfüllung, wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen abgedeckt. Es wäre in diesem wichtigen Bereich zu wünschen, dass andere Gesellschaften diesem Beispiel folgen und die Bedingungen um versicherte "Erfüllungsschäden bzw. Erfüllungsfolgeschäden" erweitern.

Versicherungsumfang: Einige Besonderheiten

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Ein Versicherer bietet seit Mitte des Jahres über einen optionalen Zusatzbaustein mit dem Namen RPC (Return of Project Costs) die Absicherung der vergeblichen Aufwendungen bei einem berechtigen Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt an. Dieser RPC Zusatzbaustein kann gegen einen geringen Beitragszuschlag mitversichert werden.

Interessant ist dieser Zusatz für IT-Experten und Dienstleister, die an länger dauernden Projekten, z. B. auch unter Zuhilfenahme von weiteren Subunternehmern, arbeiten. Tritt der Auftraggeber berechtigt vom Projekt zurück, so würde es zu hohen, nicht mehr verrechenbaren Vorleistungen (=vergebliche Aufwendungen) kommen. In GB ist dieser Baustein üblich, in Deutschland eine Ausnahme. Bleibt abzuwarten, ob dieser Zusatz auch von anderen Gesellschaften in Zukunft übernommen wird.

Neben der kostenpflichtigen RPC-Deckung gibt es bei diesem Versicherer beitragsfrei schon seit langem die Eigenschadendeckung. So sind Schäden durch Unredlichkeit (Unterschlagung, Untreue oder Betrug) von angestellten- und freien Mitarbeitern sowie der Ersatz der Wiederherstellungskosten bei Zerstörung der eigenen Homepage durch Hackerangriffe mitversichert.

Zum Schluss ein Tipp

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Wer wissen möchte, ob seine IT-Haftpflicht seinen Ansprüchen genügt, oder sich vor dem Abschluss einer Versicherung informieren will, der sollte sich ein wenig Zeit nehmen und einmal im IT-Haftpflicht-Versicherungsvergleich stöbern. Das Nebeneinander der Informationen mag bereits manche wichtige Frage richtig beantworten.

Weiterführende Links zum Thema:
Schadenfall Urheberrechtsverletzungen 
Probleme im Zusammenhang mit AHB

Die von exali angebotene IT-Haftpflicht versichert alle typischen IT-Risiken durch eine All-Risk-Deckung. Das Versicherungskonzept beinhaltet die Vermögensschadenhaftpflicht mit Eigenschaden Versicherung, die Berufs- und Betriebshaftpflicht, den Produkthaftpflicht Baustein sowie optional den Zusatzschutz für Projektverträge.
» Zur IT-Haftpflicht Versicherung   » Online Vergleich IT-Versicherungen

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