Fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind wettbewerbswidrig und können abgemahnt werden: Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ein Urteil, das Online-Händler und Webseitenbetreiber zum Anlass nehmen sollten, ihre AGB-Klauseln auf Verstöße hin zu überprüfen.

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Betreiber von sozialen Netzwerken sind nicht verpflichtet, ein Filter-System zur Vorbeugung von Urheberrechtsverstößen einzurichten: Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof der Forderung eine Abfuhr erteilt, Betreiber zur Einrichtung von Filtersystemen für Nutzeruploads zu zwingen, um urheberrechtlich geschütztes Material herauszufiltern. Eine Grundsatzentscheidung, die die Rechte von Nutzern und Plattformbetreibern gleichermaßen stärkt. Ins Rollen gebracht hatte den Fall eine belgische Verwertungsgesellschaft.
 

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Einen Beitrag oder ein Video „nur“ zu verlinken, bedeutet nicht automatisch, auch auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Diese Erfahrung musste nun Blogger und Rechtsanwalt Markus Kompa machen: Er haftet für ein via YouTube eingebettetes ZDF-Video als Verbreiter, wie das Landgericht Hamburg entschieden hat. Geklagt hatte ein umstrittener Krebsarzt aus München.

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Mittwoch, 25. Januar 2012
BGH bleibt Google-Grundsatzentscheidung treu: Keine Urheberrechtsverletzung durch Thumbnails
Google, Thumbnails, Bundesgerichtshof, Urteil, Urheberrechte

Google kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in den Suchergebnissen angezeigt werden. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Oktober 2011 entschieden – und ist damit seinem „Google-Thumbnails“-Urteil treu geblieben. Denn es ist nicht das erste Mal, dass ein Kläger wegen Urheberrechtsverletzungen gegen den Internetgiganten vorgehen wollte…

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Freitag, 30. September 2011
Urteil: Google haftet nicht für die Inhalte seiner Suchergebnisse
Suchergebnis, Google, Rechtsstreit, Urteil, Internetdienstleister

Der Suchmaschinenbetreiber Google haftet nicht für die Inhalte von Suchergebnissen. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg im Mai dieses Jahres entschieden. Seine Entscheidung begründete das OLG damit, dass Google nicht wie ein Presseorgan agiere, sondern lediglich auf die Eingaben der Nutzer reagiere – und beendete damit einen fünf Jahre andauernden Rechtsstreit quer durch die Instanzen. Geklagt hatte ein Kapitalanlagenvermittler wegen ehrverletzender Inhalte.

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