In Ergänzung der exali Net-IT Bedingungen 04-2010 gelten die folgenden besonderen Vereinbarungen:
- Anzuwendendes Recht Ziff. XII. Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:
Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. - Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer bzw. des Versicherers Ziff. XII. Abs. 2 erhält folgenden Wortlaut:
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht in Wien.
Bitte wählen Sie als Freiberufler oder Unternehmen mit Sitz in Österreich im ersten Schritt im Online-Antrag "Österreich" aus.





