Häufige Fragen: Zur Abwicklung

  1. Was muss ich bei der Antragstellung beachten (Obliegenheiten)?
  2. Wie erfolgt die Antragstellung der Media-Haftpflicht XL?
  3. Wie sehen mein Widerrufsrecht und seine Folgen im Detail aus?
  4. Welche Firmen und Personen können den Online-Antrag stellen?
  5. Was passiert, wenn ich eine Frage im Online-Antrag mit «ja» beantworten muss?
  6. Wie bekomme ich ein konkretes Angebot für die Media-Haftpflicht XL?
  7. Wie erhalte ich Versicherungsschein/Police wenn ich den Antrag online stelle?
  8. Gibt es einen Vorteil wenn ich als einheitliche Hauptfälligkeit den 01. Januar wähle?
  9. Warum beträgt die Vertragslaufzeit bei der einheitlichen Hauptfälligkeit i.d.R. mehr als 12 Monate?
  10. Wann beginnt der Versicherungsschutz der Media-Haftpflicht XL?
  11. Wie bezahle ich den Beitrag zur Haftpflichtversicherung?
  12. Kann ich den Haftpflichtvertrag auch per Rechnung bezahlen?
  13. Wann wird der Beitrag der Versicherung abgebucht?
  14. Besteht auch die Möglichkeit den Beitrag monatlich zu zahlen?
  15. Kann ich den Antrag auch mit einem Jahresnettoumsatz von über 500.000,00 € stellen?

1. Was muss ich bei der Antragstellung beachten (Obliegenheiten)?

Rechte und Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Für eine angemessene Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz § 19 VVG und die Versicherungsbedingungen regeln daher, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.

Folgen bei Nichtbeachtung der Rechte und Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss
Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.

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2. Wie erfolgt die Antragstellung der Media-Haftpflicht XL?

Die Antragstellung erfolgt online in 4 Schritten.

Schritt 1: Auswahl des gewünschten Tarifes und der Leistungserweiterungen
Sie erstellen mit der Tarifauswahl oder dem Baustein-Rechner Ihr individuelles Angebot.

Schritt 2: Beantworten der Antragsfragen
Sie beantworten 5 einfache Fragen mit „ja“ und „nein“.

Hinweis: Können Sie alle Fragen „verneinen“, erfolgt die Online-Policierung in Echtzeit. Sollten Sie eine oder mehrere Fragen mit „ja“ beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) mit Ihnen klären, i.d.R. innerhalb von 48 Stunden. Nach der individuellen Abklärung erfolgt dann die Online-Policierung.

Schritt 3: Ergänzen der persönlichen Daten
Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten, vergeben sich ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich „Mein exali“ und senden den Antrag ab.

Schritt 4: Vertrag aktivieren und Download der Police
Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie die Police und alle weiteren Informationen im Kundenbereich „Mein exali“ einsehen und downloaden.

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3. Wie sehen mein Widerrufsrecht und seine Folgen im Detail aus?

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein (Police), die Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes als PDF auf der exali-Webseite zur Verfügung gestellt wurden und Sie diese Belehrung in Textform im Antrag zur Kenntnis erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann sowohl an exali als auch direkt an den Versicherer, Hiscox Europe Underwriting Limited Zweigniederlassung für die Bundesrepublik Deutschland, Arnulfstraße 31, 80636 München, gerichtet werden. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: +49 (0) 89 54 58 01-199.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstattet der Versicherer unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.

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4. Welche Firmen und Personen können den Online-Antrag stellen?

  • Prinzipiell kann jede Agentur, jeder Freiberufler und Selbständiger in der Werbebranche (z.B. im Bereich Web & Print, Text, PR, Marketing und Beratung) den Antrag stellen.
  • Die Rechtsform (z.B. Einzelfirma, GbR, Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG, GmbH, UG, GmbH & Co. KG, KG, Ltd., AG etc.) spielt dabei keine Rolle.
  • Der Wohn- oder Betriebssitz des Antragsstellers muss jedoch in Deutschland oder Österreich sein. Ebenfalls ist eine Bankverbindung in Deutschland oder Österreich notwendig.

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5. Was passiert, wenn ich eine Frage im Online-Antrag mit «ja» beantworten muss?

Sollten Sie eine oder mehrere der 5 Fragen im Online-Antrag mit „ja“ beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) mit Ihnen klären, i.d.R. innerhalb von 48 Stunden. Nach der individuellen Abklärung mit einem der Underwriter vom Versicherer und der Annahme des Antrages durch diesen erfolgt dann die Online-Policierung.

Sollte der Versicherer Ihren Antrag nur mit geänderten Konditionen annehmen, müssen Sie diesen ausdrücklich zustimmen, damit der Vertrag zu Stande kommt.

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6. Wie bekomme ich ein konkretes Angebot für die Media-Haftpflicht XL?

Voraussetzung für unser Angebot ist ein Nettoumsatz in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung von nicht mehr als 500.000,00 €. Unsere verbindlichen Konditionen finden Sie in der Tarifübersicht auf der exali Webseite.

Mit der interaktiven Tarifübersicht (Online-Rechner) sowie dem Bausteinrechner können Sie sich online ein individuelles Angebot ganz nach Ihren Anforderungen erstellen.

Wenn Ihr Jahresnettoumsatz in den letzten 12 Monaten bereits über 500.000,00 € lag, können wir Ihnen die auf unserer Webseite dargestellten Beiträge voraussichtlich nicht anbieten. In diesem Fall kalkulieren wir Ihr Angebot auf Basis eines Risikofragebogens individuell. Um den Risikofragebogen zu erhalten, füllen Sie bitte ebenfalls den Online-Antrag auf unserer Webseite aus. Dabei müssen Sie die Felder mit den Angaben zur Bankverbindung nicht ausfüllen (keine Pflichtfelder). Anschließend erhalten Sie einen vorbereiteten, kurzen PDF-Fragebogen per E-Mail zugesendet. Bitte mailen oder faxen Sie uns diesen Fragebogen ausgefüllt zurück. Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir Ihnen i.d.R. innerhalb von 48 Std. ein individuelles Angebot.

Anmerkung: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie dieses Angebot schriftlich annehmen.

Bei Fragen zur Angebotserstellung schreiben Sie uns bitte eine Mail oder wählen Sie unsere Hotline (+49 (0) 1802 392540, 0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42 €/Min; 9:00 Uhr - 18:00 Uhr).

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7. Wie erhalte ich Versicherungsschein/Police wenn ich den Antrag online stelle?

Der Versicherungsschein wird von exali online erstellt und in Ihrem SSL-geschützten Kundenbereich Mein exali als Download zur Verfügung gestellt. Im Mein exali Bereich sind ebenfalls die erste signierte Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt. Im Kundenbereich Mein exali können Sie darüber hinaus in Zukunft Ihre Stammdaten einfach und unkompliziert verwalten.

Im Servicebereich stehen Ihnen zudem folgende Services zur Verfügung:

  • Versicherungsbestätigung in deutscher oder englischer Sprache erstellen
  • Mit der Upgrade-Funktion den Versicherungsschutz jederzeit anpassen
  • Media-Haftpflicht-Siegel einbinden

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8. Gibt es einen Vorteil wenn ich als einheitliche Hauptfälligkeit den 01. Januar wähle?

Wenn Sie die einheitliche Hauptfälligkeit im Online-Antrag auswählen, hat dies zwei Vorteile:

  1. Die Rechnung für den Versicherungsbeitrag entspricht dem Geschäftsjahr (wenn Ihr Geschäftsjahr = Kalenderjahr). Dadurch haben Sie in der Buchhaltung keine Abgrenzungsprobleme (insbesondere bei Kapitalgesellschaften).
  2. Wenn Sie im laufenden Jahr den Vertrag beginnen, zahlen Sie nur einen anteiligen „Rumpfbeitrag“, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01. Januar des Folgejahres. Dies kann vor allem für Existenzgründer und Startup-Unternehmen von Vorteil sein.

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9. Warum beträgt die Vertragslaufzeit bei der einheitlichen Hauptfälligkeit i.d.R. mehr als 12 Monate?

Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt generell 12 Monate. Beginnt Ihre Versicherung während des Jahres, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich der neu abgeschlossene Vertrag bis zur Hauptfälligkeit des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.

Beispiel:

  1. Antragstellung und Beginn der Police: 16.08.2010
  2. Hauptfälligkeit 01.01., dadurch wird nicht nur der Zeitpunkt der regelmäßigen Beitragsfälligkeit, sondern auch der Zeitpunkt des Vertragsablaufs festgelegt.
  3. Der Zeitraum vom Vertragsbeginn (16.08.2010) bis zur ersten Hauptfälligkeit (01.01.2011) wird hier als „Rumpfjahr“ bezeichnet.
  4. Ablauf bzw. Ende der Versicherung ist der 01.01.2012, d.h. die Vertragslaufzeit beträgt 16 Monate und 2 Wochen. Da das „Rumpfjahr“ 2010 mit lediglich 4 Monaten und 2 Wochen die Mindestvertragslaufzeit (= 12 Monate) unterschreitet, ergibt sich als Vertragsablauf der 01.01.2012.
  5. Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres (01.01.2012). Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert dieser sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.

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10. Wann beginnt der Versicherungsschutz der Media-Haftpflicht XL?

Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz, d.h. ab 12:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat vornehmen oder ein Datum wählen, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt.

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11. Wie bezahle ich den Beitrag zur Haftpflichtversicherung?

Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsbeginn sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.
Je nachdem, ob Sie im Antrag die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (als Standard im Antrag vorbelegt) oder abweichend die einheitliche Hauptfälligkeit (jeweils den 01.01. eines Jahres) im Antrag auswählen, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen „Rumpfbeitrag“, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres.

Besonderheit
Wählen Sie die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (wie als Standard im Antrag vorbelegt) und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, ist der erste Rumpfmonat beitragsfrei versichert.

Zwei Beispiele mit Versicherungsbeginn 15.04.2010

  1. Hauptfälligkeit in 12 Monaten (im Antrag als Standard vorbelegt)
    Erster Rumpfmonat ist beitragsfrei ⇒ Erstbeitrag für 01.05.2010 bis 01.05.2011
  2. Abweichend einheitliche Hauptfälligkeit im Antrag gewählt
    Erste Hauptfälligkeit ist der 01.01.2012 ⇒ Erster Beitrag für 15.04.2010 bis 01.01.2011.

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12. Kann ich den Haftpflichtvertrag auch per Rechnung bezahlen?

Nein. Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir bei der Online-Policierung den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.

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13. Wann wird der Beitrag der Versicherung abgebucht?

Erstbeitrag
Der Versicherer führt einmal in der Woche Lastschriften aus. Je nach dem, wann Sie den Antrag stellen, fällt Ihr Vertrag in den „Einzugsdurchlauf“ in der gleichen oder darauf folgenden Woche. Richten Sie sich daher darauf ein, dass der Erstbeitrag innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Antragstellung von dem angegebenen Konto abgebucht wird. Wenn Sie bei Antragstellung einen Vertragsbeginn in der Zukunft gewählt haben, so erfolgt die Lastschrift innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Versicherungsbeginn. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung des Kontos.

Folgebeitrag
Der Folgebeitrag wird ebenfalls innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Hauptfälligkeit abgebucht. Beispiel: Hauptfälligkeit 01.01.2010 ⇒ Der Beitrag wird innerhalb der ersten beiden Januarwochen abgebucht.

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14. Besteht auch die Möglichkeit den Beitrag monatlich zu zahlen?

Nein, der Versicherer bietet leider nur die jährliche Zahlweise an. Wenn Sie die einheitliche Hauptfälligkeit im Antrag ausgewählt haben, ist für das erste „Rumpfjahr“ jedoch nur der anteilige Jahresbeitrag vom jeweiligen Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres zu zahlen. Dies ist vor allem für Existenzgründer von Vorteil, die während des Jahres Ihre Tätigkeit aufnehmen.

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15. Kann ich den Antrag auch mit einem Jahresnettoumsatz von über 500.000,00 € stellen?

Wenn Ihr Jahresnettoumsatz in den letzten 12 Monaten bereits über 500.000,00 € lag, können wir Ihnen die auf unserer Webseite dargestellten Beiträge voraussichtlich nicht anbieten. In diesem Fall kalkulieren wir Ihr Angebot auf Basis eines Risikofragebogens individuell. Um den Risikofragebogen zu erhalten, füllen Sie bitte ebenfalls den Online-Antrag auf unserer Webseite aus. Dabei müssen Sie die Felder mit den Angaben zur Bankverbindung nicht ausfüllen (keine Pflichtfelder). Anschließend erhalten Sie einen vorbereiteten, kurzen PDF-Fragebogen per E-Mail zugesendet. Bitte mailen oder faxen Sie uns diesen Fragebogen ausgefüllt zurück. Auf Basis Ihrer Angaben erstellen wir Ihnen i.d.R. innerhalb von 48 Std. ein individuelles Angebot.

Anmerkung: Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie dieses Angebot schriftlich annehmen.

Bei Fragen zur Angebotserstellung schreiben Sie uns bitte eine Mail oder wählen Sie unsere Hotline (+49 (0) 1802 392540, 0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42 €/Min; 9:00 Uhr - 18:00 Uhr).

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