Häufige Fragen: Zum Vertragsumfang

  1. Welche Agenturen können mit der Media-Haftpflicht XL versichert werden?
  2. Welche Agenturtätigkeiten können mit der Media-Haftpflicht XL versichert werden?
  3. Gibt es einen Nachlass für Startup-Unternehmen und Existenzgründer?
  4. Was ist durch die Media-Haftpflicht XL nicht versichert (so genannte Ausschlüsse)?
  5. Sind Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen im In- und Ausland mitversichert?
  6. Sind Vorumsätze bzw. alte Aufträge mitversichert?
  7. Ist ein Versicherungsfall nach Kündigung meines Vertrages (Nachmeldung) versichert?
  8. Bleibt der Versicherungsschutz bei einer Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH oder andere Gesellschaftsform erhalten?
  9. Wer ist bei einer Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG versichert?
  10. Kann ich mich auch versichern, wenn ich zusätzlich zur Tätigkeit in meiner Agentur (z.B. in Form einer GmbH) noch als Freiberufler/Selbständiger arbeite?
  11. Welche Vorteile gibt es durch die Tarifvarianten, die unterschiedlichen Versicherungsbausteine und die Leistungserweiterung?
  12. Welche Eigenschäden sind mit der Media-Haftpflicht XL versicherbar?
  13. Besteht Versicherungsschutz auch außerhalb Europas?
  14. Welche Risiken sind durch den Baustein
  15. Welche Regelung zur Selbstbeteiligung gibt es bei der Media-Haftpflicht XL?
  16. Wer ist der Versicherer Hiscox?

1. Welche Agenturen können mit der Media-Haftpflicht XL versichert werden?

Die «Media-Haftpflicht XL» versichert im Rahmen einer „All-Risk-Deckung“ Selbständige und Agenturen aus der Werbebranche (z.B. Werbeagenturen, Public-Relations-Agenturen, Marketing-Agenturen, Internetagenturen, Grafik-Agenturen, Full-Service-Agenturen, Marktforschungsinstitut u.ä. Unternehmen).

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2. Welche Agenturtätigkeiten können mit der Media-Haftpflicht XL versichert werden?

Die «Media-Haftpflicht XL» folgt dem Prinzip der „Offenen Deckung“. Dadurch sind alle Tätigkeiten als Werbeagentur versichert, sofern sie nicht explizit in einem der Versicherungsausschlüsse genannt werden. Eine abgeschlossene Aufzählung der versicherten Tätigkeiten (so genannte Katalog-Deckung) ist dadurch nicht notwendig. Dies ist vor allem bei einem breiten Angebotsspektrum der Agentur, bei wechselnden Tätigkeitsbereichen sowie bei Erweiterungen des Leistungsangebots von Vorteil.

Durch die „Offene Deckung“ sind insbesondere folgende Unternehmen der Werbebranche versichert:

Werbeagentur, PR-Agentur, Internetagentur, Online-Agentur, SEO-Agentur, SEM-Agentur, SEA-Agentur, Adwords-Agentur, Affiliate-Agentur, Design-Agentur, Grafikagentur, Kreativagentur, Crossmedia-Agentur, Medienagentur, Multimedia-Agentur, Marketing-Agentur, Online-Marketing-Agentur, Social-Media-Agentur, Markenagentur, Full-Service-Agentur, Kommunikationsagentur, Textagentur, Contentagentur, Mediendienstleister, Marktforschungsinstitut, Meinungsforschungsinstitut

Nachstehen finden Sie ein paar Beispiele für versicherte Tätigkeiten aus unterschiedlichen Medienbereichen:

  • Web: Webdesign, Bannerdesign, CSS-Design, Shopdesign, E-Business, E-Commerce, Programmierung, iOS-Entwicklung, Applikationen, Mediengestaltung, Kommunikationsdesign, Internetvideos, 2D- und 3D-Animation, Hosting
  • Print / Grafik: Grafikdesign, Corporate Design, Interface Design, elektronische Bildbearbeitung, Bildretusche,  Logodesign, Design, CI- und CD-Konzepte, Illustration, Fotodesign, Fotografie
  • Content / Text: Corporate Publishing, Redaktion, Online-Redaktion, Texten, Lektorat, Recherche, Blogging, Ghostwriting, Anzeigenschaltung, Verlegen
  • Marketing: Crossmedia Marketing, Digital Marketing, Internetmarketing, Online-Marketing, Affiliate Marketing, Zielgruppenmarketing, Suchmaschinenmarketing, Search Engine Marketing (SEM), Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social Media Marketing, Facebook Kampagnen, Conversion Optimierung, Markenkernanalyse, Markenaufbau und Branding
  • Public Relations: PR-Beratung, PR-Management, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Medienberatung, Corporate Communication (CC), Medientraining, Lobbyarbeit
  • Markt- und Meinungsforschung: Online Marktforschung, Imageanalyse, Handelsbefragung, Werbepretests, Werbeposttests, Trendstudien, Wettbewerbsanalysen, Marktstudien, Datenerhebung und Datenanalyse
  • Sonstiges: Werbe- und Imagefilme, Audiodesign / Audioproduktion, Sounddesign, Radiospots, Telefonansagen / Warteschleifen

Mitversicherung überschneidender Tätigkeitsbereiche
Um bei Überschneidungen mit anderen Tätigkeitsfeldern den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, wurden in den Besonderen Bedingungen von exali auch die Risiken aus Tätigkeiten

  • als IT- und Telekommunikationsunternehmen
  • sowie als Unternehmens- und Personalberater

eingeschlossen.

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3. Gibt es einen Nachlass für Startup-Unternehmen und Existenzgründer?

Ja, für Startup-Unternehmen und Existenzgründer (Firmengründung bzw. Aufnahme der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit nicht älter als 12 Monate) gibt es einen 15 %-igen Rabatt auf den gewählten Tarif und die gewählten Versicherungsbausteine. Der Rabatt wird für zwei Versicherungsjahre gewährt.

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4. Was ist durch die Media-Haftpflicht XL nicht versichert (so genannte Ausschlüsse)?

Wie bei jedem Versicherungsvertrag sind auch für die «Media-Haftpflicht XL» gewisse Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen vereinbart, unter anderem:

  • Erbringung der geschuldeten Leistung;
  • Nacherfüllung oder Nachbesserung;
  • Vertragstrafen;
  • Ansprüche wegen Produktfehlern;

Hinweis: Durch die Besonderen Bedingungen von exali besteht jedoch Versicherungsschutz für Ansprüche aufgrund fehlerhafter Software, Webseiten, Templates und Druckerzeugnisse (z.B. Flyer, Broschüren etc.).

  • Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung, wenn diese auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruht;
  • Vorsätzliche Schadenverursachung oder wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift oder Anweisung des Auftraggebers;
  • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Produktdesigner / Industriedesigner*, Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen der Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung;

*Produkt- und Industriedesign
Ein Produkt- bzw. Industriedesigner befasst sich mit der Neugestaltung von Konsum- und Investitionsgütern. Eine grundlegende Anforderung, die der Industriedesigner bei seiner Arbeit berücksichtigen muss, ist die Umsetzbarkeit seines Entwurfs in einem industriellen Fertigungsprozess. Er ist nicht Gestalter von Unikaten, sondern von Produkten, die in einer seriellen (Massen-) Produktion hergestellt werden.

Beispiele für Leistungsbeschränkungen:

  • Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
  • Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, besteht ein Mindestselbstbehalt von 15.000,00 €.

Hinweis: Bei einer außergerichtlichen Schadenabwicklung – was den Regelfall darstellt – gilt die deutlich niedrigere, im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung.

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5. Sind Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen im In- und Ausland mitversichert?

Versichert sind rechtlich selbständige Tochtergesellschaften im Inland. Auf besondere Vereinbarung können auch rechtlich selbständige Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im Ausland mitversichert werden.

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6. Sind Vorumsätze bzw. alte Aufträge mitversichert?

Ja, alle Aufträge und Projekte vor Versicherungsbeginn sind nach Ziffer IV. Abs. 1 der Media-Haftpflicht-XL-Bedingungen-Hiscox-06-2009 mitversichert, solange der Schaden nicht schon vor Versicherungsbeginn eingetreten ist. Somit umfasst der Versicherungsschutz alle während der Dauer des Versicherungsvertrags eintretenden Versicherungsfälle (so genannte Schadenereignistheorie).

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7. Ist ein Versicherungsfall nach Kündigung meines Vertrages (Nachmeldung) versichert?

Versicherungsschutz besteht auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer bis zu drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (Nachmeldefrist).

Achtung: Schadenfälle, die erst nach Beendigung des Versicherungsvertrages eintreten, sind nicht versichert. Daher ist es zu empfehlen, bei der Aufgabe der freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit den Versicherungsvertrag noch für eine gewisse Zeit (z.B. 12 Monate) aufrecht zu erhalten.

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8. Bleibt der Versicherungsschutz bei einer Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH oder andere Gesellschaftsform erhalten?

Die Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GbR, GmbH, UG, Limited oder andere Rechtsform ist völlig unproblematisch und vor allem ohne Mehrbeitrag möglich. Aufgrund der Umfirmierung wird der im Versicherungsschein (Police) genannte Versicherungsnehmer geändert. Dies ist ein so genannter Versicherungsnehmerwechsel. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und die neue Bankverbindung per Mail mitteilen oder die Stammdaten selbst im Kundenbereich „Mein exali“ aktualisieren.

Automatisch sind alle Geschäftsführer und Mitarbeiter (angestellte oder freiberufliche) der neuen Agentur beitragsfrei mitversichert. Ebenfalls eingeschlossen ist die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen).

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9. Wer ist bei einer Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG versichert?

Der Versicherungsschutz besteht bei Gesellschaften nach PartGG, wie bei einer GbR, für sämtliche Personen der (Partnerschafts-)Gesellschaft. Mitversichert sind ebenfalls weitere Mitarbeiter (angestellte oder freiberufliche) sowie die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen).

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10. Kann ich mich auch versichern, wenn ich zusätzlich zur Tätigkeit in meiner Agentur (z.B. in Form einer GmbH) noch als Freiberufler/Selbständiger arbeite?

Unter der Voraussetzung, dass Sie (Mit-)Gesellschafter und Geschäftsführer bei der GmbH sind, können wir ebenfalls Ihre Tätigkeiten als Freiberufler/Selbständiger über Ihre Einzelfirma außerhalb der GmbH mitversichern. Dies wird über eine Nebenabrede unter den „Besonderen Deckungsvereinbarungen“ im Versicherungsschein dokumentiert. Bei der Jahresmeldung ist der Umsatz der Einzelfirma dem Umsatz der GmbH zuzurechnen und mit anzugeben.

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11. Welche Vorteile gibt es durch die Tarifvarianten, die unterschiedlichen Versicherungsbausteine und die Leistungserweiterung?

Durch die 3 Tarif-Varianten und die optionale Leistungserweiterung können Sie den Versicherungsumfang exakt auf Ihre Anforderungen als Medienschaffender anpassen.

Mit dem individuellen Bausteinrechner können Sie Ihren Versicherungsschutz noch individueller gestalten und an das Geschäftsmodell und die daraus resultierenden Anforderungen anpassen. Sollte sich Ihr Bedarf ändern, können Sie jederzeit durch die integrierte Upgrade-Funktion im Kundenbereich „Mein exali“ den Versicherungsschutz anpassen. Somit sind Sie immer optimal versichert.

Paket-Nachlass: Für die Kombination der Bausteine VSH 500.000 €, BHV 3 Mio. € oder VSH 1 Mio. €, BHV 5 Mio. € jeweils in Verbindung mit der Leistungserweiterung „Rücktritt vom Auftrag/Projekt" gewähren wir Ihnen einen zusätzlichen Nachlass in Höhe von 10%. 

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12. Welche Eigenschäden sind mit der Media-Haftpflicht XL versicherbar?

Druckkostenversicherung
Diese ersetzt Ihre vergeblichen Aufwendungen wegen fehlerhafter Druck-, Streuungs- oder Herstellungsaufträge, die Sie in Ihrem Namen an Dritte erteilen (Druckeigenschaden).

Hinweis: Diese Leistungserweiterung ist für alle Fullservice-Agenturen wichtig, die nicht nur in der Druckvorstufe tätig sind, sondern dem Kunden das fertige Druckprodukt anbieten und damit auch das Druckrisiko übernehmen.

Vertrauensschadenversicherung
Ersetzt finanzielle Nachteile durch die Unredlichkeit (Unterschlagung, Untreue oder Betrug) Ihrer Mitarbeiter.

Schadenbeispiele:

  • Ein Mitarbeiter spielt die neue Marketingstrategie oder das neue PR-Konzept der Konkurrenz zu.
  • Ein Mitarbeiter verwendet die Firmenkreditkarte für private Zwecke oder bedient sich an der Firmenkasse.

Web-Versicherung: Ersetzt die Wiederherstellungskosten für die eigene Webseite nach Manipulation durch unbefugte Dritte (z.B. Virus oder Hackerangriff).

Die Versicherungssumme für die „Vertrauensschadenversicherung“ und die „Web-Versicherung“  beträgt 250.000,00 € je Schadenfall.

Hinweis: Die Eigenschadenversicherung kann noch durch die optionale Leistungserweiterung Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt ergänzt werden.

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13. Besteht Versicherungsschutz auch außerhalb Europas?

Die «Media-Haftpflicht XL» bietet generell eine „Weltweite Deckung“. Für Ansprüche in den USA oder Kanada oder bei Verletzung der Rechte dieser Staaten besteht Versicherungsschutz „nur“ für Vermögensschäden.

Personen- und Sachschäden gelten jedoch in den USA und Kanada mitversichert, bei

  • indirektem Export* von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada;
  • der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  • der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;

*Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.

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14. Welche Risiken sind durch den Baustein

Durch diese optionale Leistungserweiterung versichern Sie Ihre vergeblichen Aufwendungen durch den Rücktritt Ihres Kunden / Auftraggebers von einem laufenden Auftrag auf Werkvertragsbasis.

Dabei ersetzt Ihnen der Versicherer Ihre vergeblichen Aufwendungen (ausstehende Honorare und vergebliche Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden (soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch den Versicherungsnehmer beruht).

Hintergrund: Bei einem Auftrag auf Werkvertragsbasis (z.B. Erstellung einer Webseite, eines Online-Shops, einer Imagebroschüre) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug ein bereits erhaltenes Honorar zurückbezahlt oder auf fällige Honorare verzichtet werden. In diesen Fällen greift der Baustein „Rücktritt vom Auftrag“.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung
Versichert sind Schäden bis zu 250.000,00 € je Schadenfall.
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch 500,00 €  bzw. 2.500,00 € je Schadenfall.

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15. Welche Regelung zur Selbstbeteiligung gibt es bei der Media-Haftpflicht XL?

Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung wahlweise 500,00 € oder 2.500,00 € (zusätzlich 10% Beitragsnachlass) je Schadenfall. Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.

Bei Einschluss des optionalen Bausteins „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“ beträgt die Selbstbeteiligung für diese Leistungserweiterung 10 %, mindestens jedoch 500,00 € bzw. 2.500,00 € je Schadensfall.

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16. Wer ist der Versicherer Hiscox?

Versicherer der «Media-Haftpflicht XL» ist die Hiscox. Die Hiscox ist ein Spezialversicherer und hat seit mehr als 15 Jahren Erfahrung in der Absicherung von IT- und Medienunternehmen, Agenturen und Freiberuflern. Die Hiscox beschäftigt 60 auf Medienunternehmen spezialisierte Underwriter in 25 Büros weltweit sowie 13 auf Medienunternehmen spezialisierte Schadenexperten in 5 Ländern.

Referenzen
Hiscox ist der Vermögensschadenhaftpflicht-Risikoträger von

  • 5 der 12 weltweit größten Medienunternehmen (gemäß FT’s Global 500, 2008)
  • 2 der 5 weltgrößten Softwareunternehmen
  • 4 der größten Telekommunikationsunternehmen in den USA
    sowie
  • mehr als 20 Technologie-Unternehmen mit einem Umsatz von über 1 Mrd. Euro

Hervorragende Schadenabwicklung
Seit 2003 haben wir sehr gute Erfahrung mit der Hiscox in der Absicherung von IT-Risiken gemacht. Das Know-how in der Schadenabwicklung ist hervorragend. Dies liegt an den Erfahrungen im angelsächsischen Markt sowie an der Fokussierung auf die Sparten Technologie, Medien und Telekommunikation.

Positionierung als Spezialversicherer
Die Hiscox Europe Underwriting Limited ist die Deutsche Niederlassung der Hiscox Insurance Company Ltd. (Versicherungsgesellschaft nach europäischem Recht) und seit 1995 auf dem deutschen Markt tätig. Neben der Niederlassung in München unterhält die Hiscox weitere Büros in Köln und in Hamburg. Die Hiscox plc, zu der auch das Hiscox Syndicate 33 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer ein Prämienvolumen von rund 1,65 Mrd. Euro (Stand 2005) und beschäftigt ca. 700 Mitarbeiter. Die Hiscox plc ist an der London Stock Exchange mit einer Marktkapitalisierung von ca. 1,38 Mrd. Euro gelistet. Im Bereich Kunst und hoher Vermögenswerte ist die Hiscox Europas größter Spezialversicherer.

Neben dem Mutterhaus in London existieren Niederlassungen in Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich, Spanien, Niederlande, USA (Ost- und Westküste) sowie auf den Bermudas und auf Guernsey.

Rating
Internationale Ratingagenturen wie z.B. Standard & Poor's und A.M. Best bescheinigen der Hiscox ein solides Wirtschaften und haben das langfristige Rating nochmals nach oben gesetzt. Damit gehört die Hiscox zu einem der wenigen Versicherer, deren Rating in Zeiten der Finanzkrisen herauf gestuft wurde. A.M. Best-Rating zu Finanzkraft vom September 2008: A (Excellent), zuvor A- (Excellent).

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