Media-Haftpflicht XL macht Gefahren für Agenturen kalkulierbar

Hierzu vier kurze Überlegungen vorweg

1. Kann man durch AGB die Haftung als Medienagentur ausschließen?
Nein.
Die Praxis zeigt, dass Haftungsausschlüsse und Freizeichnungsklauseln in den Geschäfts-bedingungen im Ernstfall vor Gericht oft nicht halten bzw. gegenüber Dritten grundsätzlich unwirksam sind.

2. Schützt der Dienstvertrag?
Nein.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung hat Ihr Kunde/Auftraggeber auch Anspruch auf Schadenersatz bei Tätigkeiten auf Basis eines Dienstvertrages. Das gilt z.B. für einen Beratungsfehler, für eine Urheberrechtsverletzung oder einen Virenschaden.

3. Schützt eine herkömmliche Betriebshaftpflicht die Medienagentur?
Nein.
Diese versichern die spezifischen Anforderungen der Medienbrache nur unzureichend. Reine Vermögensschäden (z.B. Fehler bei der Webentwicklung, Verletzungen fremder Rechte, Fehlerhafter Druck einer Firmenbroschüre) sind nicht versichert.

4. Bester Schutz - keine Fehler machen?
Nein. Die rechtliche Situation im IT- und Medienrecht ist sehr kompliziert und vielfach von Einzelfallentscheidungen abhängig. Der Gesetzgeber kann mit dem Fortschritt im Internet nicht mithalten. Dadurch entstehen rechtliche „Grauzonen“ die zum Teil für Abmahnungen u.ä. ausgenutzt werden. Im geschäftlichen Alltag „alles“ richtig zu machen ist daher unmöglich. mehr… 

Fehler werden nicht gemacht - sie passieren

Als Medienagentur oder Medienschaffender stehen Sie im Brennpunkt des wirtschaftlichen Geschehens. Ihr Know-how, Ihre Strategie, Ihr Webdesign, Ihr Text hat maßgeblichen Anteil am Erfolg oder Misserfolg eines Produktes. Die Härten des Wettbewerbs führen zu mehr Werbebedarf, zu höheren Budgets und zu hohen Anforderungen an die Medienagenturen. Schon ein kleiner Fehler, eine Unachtsamkeit, weil es mal wieder schnell gehen musste, kann beim Kunden schwerwiegende Fehler verursachen. Und er beinhaltet die Gefahr, mindestens einen Kunden zu verlieren.

Ein weiteres Risiko: Jede Person, die sich durch einen Text, ein Bild oder Werbemaßnahmen in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sieht, kann Sie oder Ihren Kunden in die Haftung nehmen.

Wird Ihr Kunde von einem Dritten aufgrund Ihrer Leistung in die Haftung genommen, hat dieser wiederum Regressmöglichkeiten Ihnen gegenüber. Verschaffen Sie sich oder Ihrem Auftraggeber einen rechtswidrigen Wettbewerbsvorteil, ahnden dies Ihre Mitbewerber und Konkurrenten schnell mit Abmahnungen, Unterlassungserklärungen einstweiligen Verfügungen sowie Schadenersatz-forderungen.

Gerade kleinere Medienagenturen oder Freelancer können dann mit Anwalts- und Gerichtskosten konfrontiert werden, die ihre finanzielle Substanz extrem gefährden. Darum: Kalkulieren Sie Ihr Risiko.

Die beschriebenen Risiken werden von exali «Media-Haftpflicht XL» sinnvoll versichert. Die «Media-Haftpflicht XL» erreicht dies durch eine abgestimmte Kombination aus Vermögensschadenhaftpflicht-, Betriebshaftpflicht- und Eigenschadenversicherung in einem einheitlichen und leicht verständlichen Bedingungswerk. mehr zum Versicherungsumfang der Media-Haftpflicht XL

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