exali media - FAQ Abwicklung

Häufige Fragen: Zur Abwicklung

  1. Was muss ich bei der Antragstellung beachten (Obliegenheiten)?
  2. Wie erfolgt die Antragstellung der «Media-Haftpflicht light»?
  3. Wie sehen mein Widerrufsrecht und seine Folgen im Detail aus?
  4. Welche Firmen und Personen können den Online-Antrag stellen?
  5. Was passiert, wenn ich eine Frage im Online-Antrag mit „ja“ beantworten muss?
  6. Bekomme ich bei einem Abschluss auf der Webseite auch eine Beratung?
  7. Bieten Sie auch Beratungstermine vor Ort an?
  8. Wie bekomme ich ein konkretes Angebot für die «Media-Haftpflicht light»?
  9. Wie erhalte ich Versicherungsschein / Police, wenn ich den Antrag online stelle?
  10. Gibt es einen Vorteil, wenn ich als einheitliche Hauptfälligkeit den 01. Januar wähle?
  11. Warum beträgt die Vertragslaufzeit bei der einheitlichen Hauptfälligkeit i.d.R. mehr als 12 Monate?
  12. Wann beginnt der Versicherungsschutz der «Media-Haftpflicht light»?
  13. Wie bezahle ich den Beitrag zur Haftpflichtversicherung?
  14. Kann ich den Haftpflichtvertrag auch per Rechnung bezahlen?
  15. Wann wird der Beitrag der Versicherung abgebucht?
  16. Besteht auch die Möglichkeit den Beitrag monatlich zu zahlen?
  17. Kann ich den Antrag auch mit einem Jahresnettoumsatz von über 250.000,00 € stellen?

1. Was muss ich bei der Antragstellung beachten (Obliegenheiten)?

1.1 Rechte und Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss

Für eine angemessene Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz § 19 VVG und die Versicherungsbedingungen regeln daher, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.

1.2 Folgen bei Nichtbeachtung der Rechte und Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss

Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.

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2. Wie erfolgt die Antragstellung der «Media-Haftpflicht light»?

Die Antragstellung erfolgt online in 4 Schritten.

Schritt 1: Auswahl des gewünschten Tarifes und der Leistungserweiterungen

Sie erstellen mit der Tarifauswahl oder dem Baustein-Rechner Ihr individuelles Angebot.

Schritt 2: Beantworten der Antragsfragen

Sie beantworten 7 einfache Fragen mit «ja» und «nein».

Hinweis: Können Sie alle Fragen „verneinen“, erfolgt die Online-Policierung in Echtzeit. Sollten Sie eine oder mehrere Fragen mit „ja“ beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) mit Ihnen klären, i.d.R. innerhalb von 48 Stunden. Nach der individuellen Abklärung erfolgt dann die Online-Policierung.

Schritt 3: Ergänzen der persönlichen Daten

Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten, vergeben sich ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich „Mein exali“ und senden den Antrag ab.

Schritt 4: Vertrag aktivieren und Download der Police

Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie die Police und alle weiteren Informationen im Kundenbereich „Mein exali“ einsehen und downloaden.

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3. Wie sehen mein Widerrufsrecht und seine Folgen im Detail aus?

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein (Police), die Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes als PDF auf der exali-Webseite zur Verfügung gestellt wurden und Sie diese Belehrung in Textform im Antrag zur Kenntnis erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann sowohl an exali als auch direkt an die Hiscox AG, Arnulfstraße 31, 80636 München, gerichtet werden. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: +49 (0) 89 54 58 01-199.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstattet der Versicherer unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.

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4. Welche Firmen und Personen können den Online-Antrag stellen?

  • Prinzipiell kann jeder Freiberufler, Selbständiger und jede Agentur mit Tätigkeiten im Bereich Web, Grafik und Text, PR, Marketing und Beratung den Antrag stellen.
  • Die Rechtsform (z.B. Einzelfirma, GbR, Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG, GmbH, UG, GmbH & Co. KG, KG, Ltd., AG etc.) spielt dabei keine Rolle.
  • Der Wohn- oder Betriebssitz des Antragsstellers muss jedoch in Deutschland oder Österreich sein. Ebenfalls ist eine Bankverbindung in Deutschland oder Österreich notwendig.

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5. Was passiert, wenn ich eine Frage im Online-Antrag mit „ja“ beantworten muss?

Sollten Sie eine oder mehrere der 7 Fragen im Online-Antrag mit „ja“ beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) mit Ihnen klären, i.d.R. innerhalb von 48 Stunden. Nach der individuellen Abklärung mit einem der Underwriter vom Versicherer und der Annahme des Antrages durch diesen, erfolgt dann die Online-Policierung.

Sollte der Versicherer Ihren Antrag nur mit geänderten Konditionen annehmen, müssen Sie diesem ausdrücklich zustimmen, damit der Vertrag zu Stande kommt.

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6. Bekomme ich bei einem Abschluss auf der Webseite auch eine Beratung?

Selbstverständlich, das Internet ist für uns „nur“ Mittel zum Zweck und vereinfacht unsere Prozesse z.B. bei der Antragstellung. Dadurch haben wir die Zeit, uns auf das wirklich Wichtige unserer Arbeit zu konzentrieren: In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne qualifiziert und ausführlich Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung. Gerne führen wir Sie auch per Telefon durch den Online-Antrag und helfen Ihnen, alle dabei evtl. auftretenden Fragen zu klären.

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7. Bieten Sie auch Beratungstermine vor Ort an?

In der Regel nicht. Wir sehen uns als Spezialisten und nicht als Generalisten. Daher ist ein flächendeckender Außendienst für uns nicht sinnvoll. Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen jedoch jederzeit für ein ausführliches und fachlich qualifiziertes Telefongespräch zur Verfügung oder beantworten Ihre Fragen per Mail. Bei uns landen Sie nicht in einem anonymen Callcenter!

Durch den Verzicht auf einen zeit- und kostenintensiven überregional tätigen Außendienst haben unsere Versicherungsexperten die Möglichkeit, intensiv zu recherchieren und die am Markt verfügbaren Berufshaftpflichtversicherungen für Sie zu vergleichen.

Das wiederum hat ganz konkrete Vorteile für die Nutzer von exali.de: Weil wir wissen, wo es hakt und was gefordert wird, was schließlich sinnvoll und was gefährlich ist, sind wir in der Lage, für unsere selbstständigen bzw. freiberuflichen Kunden aus IT, Media und Consulting die genau passende Berufshaftpflichtversicherung zu entwickeln und anzubieten.

Darauf verwenden wir viel Energie und unser ganzes Know-how, was letztlich eine besondere Stärke ist: Bei den Produkten und bei der fachlichen Unterstützung vertrauen mittlerweile über 2.000 Kunden auf unser Urteil.

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8. Wie bekomme ich ein konkretes Angebot für die «Media-Haftpflicht light»?

Voraussetzung für unser Angebot ist ein Nettoumsatz in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung von nicht mehr als 250.000,00 €. Unsere verbindlichen Konditionen finden Sie in der Tarifübersicht auf der exali Webseite.

Mit der interaktiven Tarifübersicht (Online-Rechner) sowie dem Bausteinrechner können Sie sich online ein individuelles Angebot ganz nach Ihren Anforderungen erstellen. Bei Fragen zur Angebotserstellung schreiben Sie uns bitte eine Mail oder wählen Sie unsere Hotline
(+49 (0) 1802 392540, 0,06 €/Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42 €/Min; 9:00 Uhr - 18:00 Uhr).

Wenn Sie im vergangenen Jahr bereits einen Jahresnettoumsatz von über 250.000,00 € hatten, siehe Punkt „17. Kann ich den Antrag auch mit einem Jahresnettoumsatz von über 250.000,00 € stellen?“.

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9. Wie erhalte ich Versicherungsschein / Police, wenn ich den Antrag online stelle?

Der Versicherungsschein wird von exali online erstellt und in Ihrem SSL-geschützten Kundenbereich Mein exali als Download zur Verfügung gestellt. Im Mein exali Bereich sind ebenfalls die erste signierte Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt. Im Kundenbereich Mein exali können Sie darüber hinaus in Zukunft Ihre Stammdaten einfach und unkompliziert verwalten.

Im Servicebereich stehen Ihnen zudem folgende Services zur Verfügung:

  • Versicherungsbestätigung in deutscher oder englischer Sprache erstellen
  • Mit der Upgrade-Funktion den Versicherungsschutz jederzeit anpassen
  • Media-Haftpflicht-Siegel einbinden

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10. Gibt es einen Vorteil, wenn ich als einheitliche Hauptfälligkeit den 01. Januar wähle?

Wenn Sie die einheitliche Hauptfälligkeit im Online-Antrag auswählen, hat dies zwei Vorteile:

  1. Die Rechnung für den Versicherungsbeitrag entspricht dem Geschäftsjahr (wenn Ihr Geschäftsjahr = Kalenderjahr). Dadurch haben Sie in der Buchhaltung keine Abgrenzungsprobleme (insbesondere bei Kapitalgesellschaften).
  2. Wenn Sie im laufenden Jahr den Vertrag beginnen, zahlen Sie nur einen anteiligen „Rumpfbeitrag“, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01. Januar des Folgejahres. Dies kann vor allem für Existenzgründer und Startup-Unternehmen von Vorteil sein.

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11. Warum beträgt die Vertragslaufzeit bei der einheitlichen Hauptfälligkeit i.d.R. mehr als 12 Monate?

Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt generell 12 Monate. Beginnt Ihre Versicherung während des Jahres, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich der neu abgeschlossene Vertrag bis zur Hauptfälligkeit des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.

Beispiel:

  1. Antragstellung und Beginn der Police: 16.08.2010
  2. Hauptfälligkeit 01.01., dadurch wird nicht nur der Zeitpunkt der regelmäßigen Beitragsfälligkeit, sondern auch der Zeitpunkt des Vertragsablaufs festgelegt.
  3. Der Zeitraum vom Vertragsbeginn (16.08.2010) bis zur ersten Hauptfälligkeit (01.01.2011) wird hier als „Rumpfjahr“ bezeichnet.
  4. Ablauf bzw. Ende der Versicherung ist der 01.01.2012, d.h. die Vertragslaufzeit beträgt 16 Monate und 2 Wochen. Da das „Rumpfjahr“ 2010 mit lediglich 4 Monaten und 2 Wochen die Mindestvertragslaufzeit (= 12 Monate) unterschreitet, ergibt sich als Vertragsablauf der 01.01.2012.
  5. Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres (01.01.2012). Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert dieser sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.

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12. Wann beginnt der Versicherungsschutz der «Media-Haftpflicht light»?

Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz, d.h. ab 12:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat oder ein Datum, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt, wählen.

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13. Wie bezahle ich den Beitrag zur Haftpflichtversicherung?

Die Zahlung des Beitrages erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsbeginn sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.
Je nachdem, ob Sie im Antrag die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (als Standard im Antrag vorbelegt) oder abweichend die einheitliche Hauptfälligkeit (jeweils den 01.01. eines Jahres) im Antrag auswählen, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen „Rumpfbeitrag“, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres.

Besonderheit

Wählen Sie die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (wie als Standard im Antrag vorbelegt) und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, ist der erste Rumpfmonat beitragsfrei versichert.

Zwei Beispiele mit Versicherungsbeginn 15.04.2010

  • Hauptfälligkeit in 12 Monaten (im Antrag als Standard vorbelegt).
    Erster Rumpfmonat ist beitragsfrei ⇒ Erstbeitrag für 01.05.2010 bis 01.05.2011
  • Abweichend einheitliche Hauptfälligkeit im Antrag gewählt
    Erste Hauptfälligkeit ist der 01.01.2012 ⇒ Erster Beitrag für 15.04.2010 bis 01.01.2011.

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14. Kann ich den Haftpflichtvertrag auch per Rechnung bezahlen?

Nein. Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir bei der Online-Policierung den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.

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15. Wann wird der Beitrag der Versicherung abgebucht?

Erstbeitrag

Der Versicherer führt einmal in der Woche Lastschriften aus. Je nach dem, wann Sie den Antrag stellen, fällt Ihr Vertrag in den „Einzugsdurchlauf“ in der gleichen oder darauf folgenden Woche. Richten Sie sich daher darauf ein, dass der Erstbeitrag innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Antragstellung von dem angegebenen Konto abgebucht wird. Wenn Sie bei Antragstellung einen Vertragsbeginn in der Zukunft gewählt haben, so erfolgt die Lastschrift innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Versicherungsbeginn. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung des Kontos.

Folgebeitrag

Der Folgebeitrag wird ebenfalls innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Hauptfälligkeit abgebucht. Beispiel: Hauptfälligkeit 01.01.2010 ⇒ Der Beitrag wird innerhalb der ersten beiden Januarwochen abgebucht.

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16. Besteht auch die Möglichkeit den Beitrag monatlich zu zahlen?

Nein, der Versicherer bietet leider nur die jährliche Zahlweise an. Wenn Sie die einheitliche Hauptfälligkeit im Antrag ausgewählt haben, ist für das erste „Rumpfjahr“ jedoch nur der anteilige Jahresbeitrag vom jeweiligen Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres zu zahlen. Dies ist vor allem für Existenzgründer von Vorteil, die während des Jahres Ihre Tätigkeit aufnehmen.

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17. Kann ich den Antrag auch mit einem Jahresnettoumsatz von über 250.000,00 € stellen?

Ja, in diesem Fall steht Ihnen der Online-Tarif der Media-Haftpflicht XL zur Verfügung. Dieser Tarif gilt bis zu einem Jahresnettoumsatz von 500.000,00 €. Bei Umsätzen über 500.000,00 € erstellen wir Ihnen auf Basis eines Risikofragebogens, den das Antragssystem der «Media-Haftpflicht XL» als PDF erstellt, ein individuelles Angebot (i.d.R. innerhalb von 48 Stunden). Verwenden Sie zur Erstellung des Risikofragebogens bitte den Online-Antrag und geben Sie bei der Frage zum Jahresumsatz „über 500.000,00 €“ an.

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08.02.2012

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