Versicherungsumfang: Berufshaftpflicht für Medienschaffende

Die «Media-Haftpflicht light» bietet Ihnen umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor bestimmten Eigenschäden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherungen wurde der Versicherungsschutz um zusätzliche - für selbständige und freiberufliche Medienschaffende im Bereich Web und Print unverzichtbare - Leistungen erweitert.

Zur optimalen Absicherung der Risiken als Medienschaffender, beinhaltet die «Media-Haftpflicht light» folgende wichtige Versicherungsbausteine:

 
Häufig führen Schäden von Medienschaffenden wie Webdesignern, Grafikern und Textern zu finanziellen Nachteilen des Kunden oder eines sonstigen Dritten (z.B. Programmierfehler in der Warenkorbfunktion, Fehler in der Druckvorstufe, Urheber- oder Markenrechtsverletzungen). Versicherungstechnisch handelt es sich dabei um Vermögensschäden. Daher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein zentraler Bestandteil der «Media-Haftpflicht light».

Rechtsverletzungen umfassend versichert

Die Absicherung von Rechtsverletzungen gegenüber Dritten spielt im New Media Business eine zentrale Rolle. Der Versicherungsschutz umfasst daher unter anderem die Verletzung von

  • Urheberrechten
  • Markenrechten und Lizenzrechten
  • Namensrechten und Persönlichkeitsrechten
  • Wettbewerbsrechten
  • Datenschutzgesetzen

Mitversichert sind ebenfalls Ansprüche wegen der

  • Weitergabe vertraulicher Informationen
  • Übermittlung von Viren, Würmern und Trojanern
  • Veröffentlichung von Inhalten für eigene Produkte und Dienstleistungen

Um Ihnen einen sehr umfassenden Versicherungsschutz auch bei wechselnden Tätigkeitsbereichen zu bieten, ist die «Media-Haftpflicht light» nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut. Dabei sind alle Risiken der genannten Einsatzbereiche versichert, ohne dass diese abschließend im Versicherungsschein oder den Bedingungen genannt werden müssen. Einschränkungen der „All-Risk-Deckung“ ergeben sich nur aus den definierten Ausschlüssen in den Versicherungsbedingungen.

Leistungserweiterungen

Zur bedarfsgerechten Anpassung der «Media-Haftpflicht light» an das jeweilige Geschäftsmodell des Medienschaffenden, stehen drei optionale Leistungserweiterungen zur Verfügung:

27.04.2012

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09.03.2012

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06.03.2012

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Zeigen Sie's
Ihren
Auftraggebern!


In der Media-Haftpflicht versicherte Berufe:

Werbegrafiker
Werbeberater
Webserver Administrator
Webmaster, Webworker
Webmaster, Webentwickler
Web-Designer / Web-Developer
User Interface Designer
Usability Berater
Texter, Redakteur
System-Administrator
Suchmaschinenoptimierer
Social Media Berater
SEO & SEM Berater
Screendesigner
PR-Berater (Public Relations)
PHP-Programmierer
Online-Redakteur
Online Marketing Consultant
(Open Source-) Online-Shop Programmierer
(Open Source-) CMS Entwickler
(Online-) Vertriebsconsultant
(Online-) Marketingmanager
Mediengestalter / Kommunikationsdesigner
Kreativ- und Art-Director
iOS / Android Entwickler
Internet-Programmierer
Internet Marketer
Grafiker, Illustrator
freier Kameramann
freier Journalist & Autor
Fotograf / Fotodesigner
Flash-Designer, 3D-Designer
Designer, Grafikdesigner
Datenbank-Administrator
Audiodesigner / Sounddesigner
2D & 3D Animations-Designer

 
 

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