Die «Media-Haftpflicht light» bietet Ihnen umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor bestimmten Eigenschäden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherungen wurde der Versicherungsschutz um zusätzliche - für selbständige und freiberufliche Medienschaffende im Bereich Web und Print unverzichtbare - Leistungen erweitert.
Zur optimalen Absicherung der Risiken als Medienschaffender, beinhaltet die «Media-Haftpflicht light» folgende wichtige Versicherungsbausteine:
Häufig führen Schäden von Medienschaffenden wie Webdesignern, Grafikern und Textern zu finanziellen Nachteilen des Kunden oder eines sonstigen Dritten (z.B. Programmierfehler in der Warenkorbfunktion, Fehler in der Druckvorstufe, Urheber- oder Markenrechtsverletzungen). Versicherungstechnisch handelt es sich dabei um Vermögensschäden. Daher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein zentraler Bestandteil der «Media-Haftpflicht light».
Um Ihnen einen sehr umfassenden Versicherungsschutz auch bei wechselnden Tätigkeitsbereichen zu bieten, ist die «Media-Haftpflicht light» nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut. Dabei sind alle Risiken der genannten Einsatzbereiche versichert, ohne dass diese abschließend im Versicherungsschein oder den Bedingungen genannt werden müssen. Einschränkungen der „All-Risk-Deckung“ ergeben sich nur aus den definierten Ausschlüssen in den Versicherungsbedingungen.
Zur bedarfsgerechten Anpassung der «Media-Haftpflicht light» an das jeweilige Geschäftsmodell des Medienschaffenden, stehen drei optionale Leistungserweiterungen zur Verfügung:
„Ich bin selbständig als Kommunikationsdesigner (Einzelfirma) tätig: Für meine Auftraggeber entwerfe ich Logos, das Corporate Design, Drucksachen, Internetseiten und biete auch die Programmierung an. Zudem können Illustration und Fotografie Bestandteil meiner T...
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