exali Media - Art der Versicherung

Versicherungsumfang: Berufshaftpflicht für Medienschaffende

Die «Media-Haftpflicht light» bietet Ihnen umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor bestimmten Eigenschäden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherungen wurde der Versicherungsschutz um zusätzliche - für selbständige und freiberufliche Medienschaffende im Bereich Web und Print unverzichtbare - Leistungen erweitert.

Zur optimalen Absicherung der Risiken als Medienschaffender, beinhaltet die «Media-Haftpflicht light» folgende wichtige Versicherungsbausteine:

 
Häufig führen Schäden von Medienschaffenden wie Webdesignern, Grafikern und Textern zu finanziellen Nachteilen des Kunden oder eines sonstigen Dritten (z.B. Programmierfehler in der Warenkorbfunktion, Fehler in der Druckvorstufe, Urheber- oder Markenrechtsverletzungen). Versicherungstechnisch handelt es sich dabei um Vermögensschäden. Daher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein zentraler Bestandteil der «Media-Haftpflicht light».

Um Ihnen einen sehr umfassenden Versicherungsschutz auch bei wechselnden Tätigkeitsbereichen zu bieten, ist die «Media-Haftpflicht light» nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut. Dabei sind alle Risiken der genannten Einsatzbereiche versichert, ohne dass diese abschließend im Versicherungsschein oder den Bedingungen genannt werden müssen. Einschränkungen der „All-Risk-Deckung“ ergeben sich nur aus den definierten Ausschlüssen in den Versicherungsbedingungen.

Zur bedarfsgerechten Anpassung der «Media-Haftpflicht light» an das jeweilige Geschäftsmodell des Medienschaffenden, stehen drei optionale Leistungserweiterungen zur Verfügung:

08.02.2012

„Ich bin selbständig als Kommunikationsdesigner (Einzelfirma) tätig: Für meine Auftraggeber entwerfe ich Logos, das Corporate Design, Drucksachen, Internetseiten und biete auch die Programmierung an. Zudem können Illustration und Fotografie Bestandteil meiner T...

25.01.2012

Google kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in den Suchergebnissen angezeigt werden. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Oktober 2011 entschieden – und ist damit seinem „Goo...

17.01.2012

Es ist quasi „eisernes Gesetz“ im Projektgeschäft: Wer von seinen Auftraggebern gefunden werden will, der muss sich gut präsentieren. Viele freiberufliche IT-Experten, Medienschaffende und Webworker stellen sich und ihre Dienstleistungen deshalb auf eigenen Webseiten d...

 

Zeigen Sie's
Ihren
Auftraggebern!


In der Media-Haftpflicht versicherte Berufe:

Werbegrafiker
Werbeberater
Webserver Administrator
Webmaster, Webworker
Webmaster, Webentwickler
Web-Designer / Web-Developer
User Interface Designer
Usability Berater
Texter, Redakteur
System-Administrator
Suchmaschinenoptimierer
Social Media Berater
SEO & SEM Berater
Screendesigner
PR-Berater (Public Relations)
PHP-Programmierer
Online-Redakteur
Online Marketing Consultant
(Open Source-) Online-Shop Programmierer
(Open Source-) CMS Entwickler
(Online-) Vertriebsconsultant
(Online-) Marketingmanager
Mediengestalter / Kommunikationsdesigner
Kreativ- und Art-Director
iOS / Android Entwickler
Internet-Programmierer
Internet Marketer
Grafiker, Illustrator
freier Kameramann
freier Journalist & Autor
Fotograf / Fotodesigner
Flash-Designer, 3D-Designer
Designer, Grafikdesigner
Datenbank-Administrator
Audiodesigner / Sounddesigner
2D & 3D Animations-Designer

 
 

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