Frage: Sehr geehrte Damen und Herren, ich interessiere mich für die Media-Haftpflicht light und habe eine Frage bezüglich eventueller Wartezeiten. Werden bei Abschluss der Versicherung auch bereits laufende Verträge berücksichtigt, ohne Wartezeit? Oder gilt die Versicherung erst für neue Projekte?
Ralph Günther: Sie haben Versicherungsschutz für alle Schäden, die nach Versicherungsbeginn eintreten.
Eine spezielle Wartezeit oder Karenzzeit, wie von Ihnen angesprochen, gibt es bei der Media-Haftpflicht light also nicht.
Was Ihre bereits laufenden Verträge angeht: Nach Ziffer III. Abs.1.1 der Media-Haftpflicht-light-Bedingungen-Hiscox-01-2011 gilt:
"Versicherungsfall ist das Schadenereignis, das die Schädigung des Dritten oder des versicherungsnehmers durch einen Personen-, Sach-, oder Vermögensschaden unmittelbar herbeiführt. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an."
Im Versicherungsjargon gilt diese Definition des Schadenfalls als "Schadenereignistheorie".
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