Frage: Ich bin im Bereich Webdesign tätig und betreibe auch ein Blog. Ist meine Tätigkeit als Blogger (Anm. d. Red.: Betreiber/Autor eines Weblogs) ebenfalls über die Media-Haftpflicht light mitversichert? Wie sieht es mit Abmahnungen aus, wie sie derzeit wieder wegen Markenrechtsverletzungen oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen umgehen?
Ralph Günther: Zunächst die kurze Fassung: Die Tätigkeit als "Blogger" ist über die Media-Haftpflicht light versichert, ebenso sich daraus ergebende Abmahnungen.
Erlauben Sie mir bitte, den Sachverhalt näher zu erläutern:
Im Online-Antrag zur Media-Haftpflicht light können Sie unter der Frage 1 die folgenden versicherten Tätigkeiten auswählen:
| 1a) | Webdesigner, 3D und 2D Webdesigner, Creativ und Art Director, Webdeveloper, Internetgestalter, Webpublisher, Screendesigner, Mediengestalter bzw. Kommunikationsdesigner, Digital Media bzw. Multimedia Designer |
| 1d) | als freie Journalisten, Werbetexter, Texter, Ghostwriter, Copywriter, Redakteure, (Online-/ Multimedia-)Redakteure, Blogger, Content Manager, Autoren, Lektoren, Korrektoren, Verleger, Dolmetscher, Übersetzer, Software-Lokalisierer |
Ihre Tätigkeit als Webdesigner ist durch Auswahl der Tätigkeiten unter dem Punkt 1 a) versichert, die Tätigkeit als Blogger unter 1 d).
Bei der Erstellung des Versicherungsscheins werden diese Tätigkeiten unter den besonderen Deckungsvereinbarungen noch einmal ausdrücklich aufgeführt.
Noch ein Hinweis zu den versicherten Risiken:
Bei der Media-Haftpflicht light Versicherung handelt es sich um eine so genannte All-Risk-Deckung. Dabei werden die einzelnen versicherten Risiken aus Ihrer Tätigkeit als Webdesigner und Blogger nicht abschließend benannt. Somit sind entsprechend der Versicherungsbedingungen alle Risiken versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind.
Daher sind auch Rechtsverletzungen mitversichert wie
Im Gegensatz dazu gibt es Versicherer, die bei grober Fahrlässigkeit keinen Versicherungsschutz bieten und/oder den Versicherungsschutz z. B. für Texte oder Grafik jeweils von einer vorherigen Prüfung durch Anwälte abhängig machen.
Wer sich als Freiberufler von der Konkurrenz abheben möchte, tut gut daran, potentiellen Auftraggebern seine Skills so optimal wie möglich zu präsentieren. (Das gilt nicht nur für die Referenzen auf der eigenen Webseite, sondern auch in den sozialen Netzwerken.) Doch zu ...
Wer sich bei XING, dem sozialen Netzwerk für berufliche Kontakte, angemeldet ist, hat auch Interesse an Businesskontakten. Sollte man zumindest meinen. Dass die Kontaktaufnahme jedoch auch zur rechtlichen Auseinandersetzung führen kann, diese Erfahrung machte ein freiberuflicher F...
Wenn im Frühjahr der Ruf nach München eilt, dann ist auch das exali-Team mit von der Partie: Zum vierten Mal veranstaltete der Spezialversicherer Hiscox kürzlich seinen Haftpflichttag in der bayerischen Hauptstadt. Eine Veranstaltung, bei der sich jedes Jahr zahlreiche Vertre...
© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten